Muss ich ausparkenden Autos Vorrang gewähren?
Hallo,
Wenn ich auf einer Straße unterwegs bin, z.B. 30er Zone oder Hauptstraße und ein Fahrzeug ausparken möchte, muss ich ihm Vorrang gewähren oder habe ich vorrang?
5 Antworten
Nein. Die StVO sagt
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html
Der fließende Verkehr hat also eindeutig Vorrang. Je nach Verkehrslage kann es gelegentlich sinnvoll sein auf seinen Vorrang zu verzichten.
Normal der auf der Straße - das ausparkende Auto muss dir Vorfahrt gewähren - aber im Normalfall und in der Praxis spricht man sich ja stumm ab und schaut was der andere macht.
Hier würde ich niemals auf mein Recht pochen.
Nein. Aber so oder so: Dinge werden fürchterlich einfach und reibungslos, wenn man sich einfach auf Paragraph 1, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung besinnt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Hast du in deinem letzten Satz deiner eigenen Antwort schon selbst beantwortet.
Dann hast du den Satz von mir nicht verstanden (denn das wäre ja nun mal glasklar eine einseitige Rücksichtnahme).
Okay. Wie auch immer. Paragraph 1 gilt bereits aufgrund der Tatsache, dass man am Straßenverkehr teilnimmt. Klar geregelte Vorrangsituationen setzen Paragraph 1 nicht außer Kraft. Schließlich ist man auch hier ein Teilnehmer am Straßenverkehr. Keine Ahnung, was du in dieser Sache nicht verstehen willst. Es könnte nicht eindeutiger formuliert sein.
Wie auch immer. Paragraph 1 gilt bereits aufgrund der Tatsache, dass man am Straßenverkehr teilnimmt.
Die gesamte StVO gilt, sobald man am Straßenverkehr teilnimmt. Nicht nur einzelne Paragraphen.
Klar geregelte Vorrangsituationen setzen Paragraph 1 nicht außer Kraft.
Gewissermaßen könnte man das schon so sehen. Der Jurist spricht da von Lex spezialis geht vor Lex generalis.
Keine Ahnung, was du in dieser Sache nicht verstehen willst. Es könnte nicht eindeutiger formuliert sein.
Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei. Aber eine aus §1 abzuleitende Pflicht unter den in der Frage dargestellten Umständen auf Vorfahrt oder Vorrang zu verzichten gibt es grundsätzlich nicht. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz sind aber klar und explizit in der StVO aufgeführt (z.B. das Verbot trotz Vorfahrt in eine Kreuzung einzufahren wenn man diese aufgrund stockenden Verkehrs nicht mehr räumen kann).
Ich habe nichts von einer Plicht geschrieben, auf Vorfahrt zu verzichten. Ich finde lediglich die Frage des Fragestellers etwas eigenartig. Er hätte sich die Frage bereits durch Einsatz von gesundem Menschenverstand selbst beantworten können oder selbst einen Blick in die Straßenverkehrsordnung werfen können oder sich an seine Fahrstunden erinnern können, wo der Fahrlehrer dies ganz bestimmt einmal erwähnt hatte. Außerdem: Mit meinem 52 Jahren war mir noch nie untergekommen, dass jemand ausgeparkt wäre, ohne sich der Vorfahrtregeln bewusst zu sein. Wie also kommt der Fragesteller in eine Situation, die ihn veranlasst zu glauben, solch eine Frage hier einzustellen zu müssen? Nun ja: Ich weiß von mindestem einen GF-Nutzer, der offen damit prahlte, vorsätzlich Gefahrensituationen heraufzubeschwören, weil er meinte, damit „im Recht“ zu sein. Von daher erwähnte ich in meiner Antwort sicherheitshalber Paragraph 1, damit solch eine Einstellung nicht Schule macht. Ich hoffe, das wäre damit geklärt.
Nein, mußt Du nicht. Weil manche aber so rücksichtslos ausparken, als wären sie alleine auf der Welt, empfiehlt es sich aber oft. Und wenn es sowieso nur langsam vorwärts geht, verliert man ja nicht mal Zeit - man holt den Vordermann ja direkt wieder ein.
Hallo
Wenn jemand ausparkt und sich in den fließenden Verkehr einordnen will muss er den Vorrang des fließenden Verkehrs beachten.
Es kommt immer auf die Situation an. Wenn z.B. sehr viel Verkehr ist dann lass ich den raus
Gruß HobbyTfz
Was hat die "gegenseitige Rücksichtnahme" aus 1 StVO mit einer klar geregelten Vorrangsituation zu tun?