Trotz Schlaganfall, Auto fahren?

2 Antworten

Zunächst mal muss man feststellen, dass Schlaganfall nicht gleich Schlaganfall ist. Es kommt darauf an, welche Schäden weiterhin auftreten. Wenn z.B. eine ganze Seite oder auch nur ein Arm oder Bein nicht funktioniert, sollte das Autofahren im Prinzip generell beendet sein. Ausnahmen bestätigen da die Regeln.

Wenn es aber eine leichte Form eines Schlaganfalls ist und der Arzt eine Empfehlung ausgesprochen hat, dass derjenige vorerst kein Auto fahren sollte, liegt es mehr im Ermessen des Patienten, das er vorläufig kein Auto fährt und sich an die Weisungen des Arztes hält. Es würde einzig die Versicherung interessieren, wenn dann ein Unfall gebaut wird. Dann wird die Versicherung Einwände bei der Schadensregulierung finden.

Wie ich im Bekanntenkreis mal beobachtet habe, war da am Anfang dann auch schon eine gewisse Geschwindigkeit oder Höhe ein Problem, selbst als Beifahrer. Allerdings gab es dann nach einiger Zeit der Genesung und Reha weniger Probleme, was diese Punkte anging, wenn derjenige mit dem Motorrad unterwegs war. Selber Autofahren hat länger gedauert. Das Gehirn reagiert anders auf Geschwindigkeiten beim Motorradfahren oder beim Autofahren.

Aber das ist ein individuelles Schicksal und man kann wirklich nicht jeden Schlaganfall gleich behandeln.

Es gibt in dem Sinne keine Strafe seitens der Verkehrsbehörden, wenn derjenige eine Empfehlung des Arztes ignoriert und trotzdem fährt. Aber wie schon genannt, kann es Probleme mit der Versicherung bei einer Schadensregulierung nach einem Unfall geben.

§ 21 StVGFahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

peterobm  10.02.2024, 19:48

er hat die Fahrerlaubnis noch.

meine Einschätzung, er hat nur ein "ärztliches" Fahrverbot. über einen bestimmten Zeitraum nach dem Schlaganfall.

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LottoOtto99  10.02.2024, 19:50
@peterobm

Dann hat er leider eine gültige Fahrerlaubnis und darf fahren, bis das der Behörde bekannt wird. In Deutschland wird ja leider die Fahrtauglichkeit niemals routinemäßig geprüft.

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No8gh 
Fragesteller
 10.02.2024, 20:41
@peterobm

Genau, was ist da dann die Strafe ?

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