Darf ich mit Führerschein Klasse L einen Elektroroller fahren?

1 Antwort

Klasse L beinhaltet keine weiteren Fahrerlaubnisklassen.

Ein motorisierter Krankenfahrstuhl bis 15 km/h ist fahrerlaubnisfrei.

Ebenso fahrerlaubnisfrei sind dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L2e bis 25 km/h, allerdings benötigst du dafür eine "Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h".

Für ein vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e benötigst du Klasse AM, auch wenn es nur 25 km/h fährt.

zbrms 
Fragesteller
 19.02.2024, 16:57

Da hat mir die Fahrschule aber etwas anderes gesagt

0
TransalpTom  19.02.2024, 19:52
@zbrms

Dann hat sie Dir etwas falsches gesagt.

Siehe §6 Abs 1 FEV:

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Klasse L enthält keine weiteren Klassen, ebenso enthält Klasse AM keine weiteren Klassen.

Siehe ebenda §6 Abs 3 FEV

3) Außerdem berechtigt

  1. die Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2,
  2. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM,
  3. die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM
  4. die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L,
  5. die Fahrerlaubnis der Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1,
  6. die Fahrerlaubnis der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist,
  7. die Fahrerlaubnis der Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist,
  8. die Fahrerlaubnis der Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1,
  9. die Fahrerlaubnis der Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE,
  10. die Fahrerlaubnis der Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E und BE,
  11. die Fahrerlaubnis der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.

Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für eine Fahrerlaubnis der Klasse A, die unter Verwendung der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 erteilt worden ist.

0