Mit Traktor zur Schule?

4 Antworten

Man kann den L-Führerschein, also den für Traktoren bis 40 km/h, mit 15 machen.

Aber: Diese Fahrerlaubnis beschränkt sich auf Fahrten zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken. Sprich: Wenn dich ein Polizist fragt, wohin du fährst bzw. welchem Zweck deine Fahrt dient, musst du ihm glaubhaft machen können, dass deine Fahrt gerade der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft dient.

Sonst hast du keine Fahrerlaubnis! Obwohl du einen Führerschein hast...

Den Traktor irgendwo auf einen Parkplatz zu stellen und zur Schule zu fahren, hat definitiv nichts mit Landwirtschaft zu tun. Also: Keine Fahrerlaubnis. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Und da ich selbst ein Landei bin und damals in meinem Dorf-Gymnasium auch schon einige Schüler auf die Idee kamen, mit dem L-Führerschein und dem Traktor zur Schule zu fahren, weiß ich auch dass die Polizei sowas durchaus mal kontrolliert. Und dann ist das Geschrei groß, wenn die Anzeigen in den Briefkästen liegen.

darf man auf öffentlichen Straßen fahren?

Auf Privatgelände braucht man gar keine Fahrerlaubnis...

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Auch ein Forstweg mit "Durchfahrt verboten - Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" ist öffentlich! Öffentlich ist alles, wo jederzeit irgendein Spaziergänger unterwegs sein kann, ohne vorher jemanden um Erlaubnis zu bitten oder über einen Zaun zu klettern.

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Für so eine Privatfahrt brauchst du einen Führerschein, der nicht zweckgebunden ist. Das ist je nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs ein B- oder gar ein C-Führerschein.

Außerdem würdest du eine Steuerhinterziehung begehen, wenn du solch eine Privatfahrt mit einem Fahrzeug machst, das als LoF-Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit wurde. Zumindest für jeden Tag, an dem du damit zur Schule fährst, ist die Steuerbefreiung nichtig und das Finanzamt verklagt einen durchaus auch wegen Centbeträgen.


DaKaBo  11.06.2025, 18:26
Man kann den L-Führerschein, also den für Traktoren bis 40 km/h, mit 15 machen.

16, oder? Regulär jedenfalls...

weiß ich auch dass die Polizei sowas durchaus mal kontrolliert

Das kann ich bestätigen. Solche Geschichten kenne ich auch.

Der Führerschein L kann zwar ab 16 erworben werden. Aber mit dem Trecker zur Schule fahren ist trotzdem nicht drin. Der Zweck der Fahrt muss dann nämlich im land- und forstwirtschaftlichen Kontext (LoF) stehen, was unter den Umständen eher selten gegeben sein dürfte.

Für Fahrten mit Treckernnoder Gespannen der Klasse L, die außerhalb des LoF Kontext stehen (Freizeit, Gewerbe, etc) braucht es B. Den gibt es erst ab 18.

Man kann Ausnahmen beantragen, aber das wird man schon ziemlich gut begründen müssen. Es müssen schließlich zwingende Gründe vorliegen und eine gewisse Verhältnismäßigkeit.

Und damit hört der Ärger nicht auf. LoF-Fahrzeuge haben oft grüne Kennzeichen (steuerlich begünstigt). Die Begünstigung ist wiederum unter anderem an den LoF Kontext gebunden. Die Fahrt zur Schule dürfte kaum darunter fallen. Es drohen Bußgelder, Punkte und amÄrger mit dem Finanzamt. Du bräuchtest also auch noch einen Trecker, der ganz regulär zugelassen ist (also ohne steuerliche Begünstigung).


schwarzerkicker  13.06.2025, 00:12
braucht es B. Den gibt es erst ab 18.

Ab 17. Auch auf nem Schlepper kann ein Beifahrer mitfahren.
Allerdings bin ich skeptisch, ob B für heute übliche Traktoren überhaupt reicht. Ein alter Lanz könnte schon gehen, aber moderne Schlepper sind bestimmt schwerer als 3,5 t.

Und damit hört der Ärger nicht auf. LoF-Fahrzeuge haben oft grüne Kennzeichen (steuerlich begünstigt).

Wenn der Traktor mit regulärem schwarzen Kennzeichen angemeldet ist, sollte zumindest der Punkt wegfallen.

Nein.

Mofa kannste fahren.


Lina2110710 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 13:44

Müsste ich mir halt extra anschaffen

Bernd1Stromberg  11.06.2025, 13:46
@Lina2110710

Doch, denn diese steuerbefreiten mit Agrardiesel betankten Fahrzeuge dürfen nur für die Landwirtschaft eingesetzt werden, sonst ist das Steuerhinterziehung.

damit auch zur Schule fahren wenn das möglich wäre.

Das kannst du sowieso vergessen.

Führerschein L ist ausschließlich für Fahrten mit land- und forstwirtschaftlichen Zwecken.


Lina2110710 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 13:58

Also darf ich ihn nur auf Waldgrundstücken und Feldern fahren und dem Weg dahin?

DaKaBo  11.06.2025, 14:03
@Lina2110710

Nein, du musst in Sachen Land oder Forst unterwegs sein. Das hat mit der Art der Straße nichts zu tun.

Wenn dich die Polizei anhält, um zu fragen, was du vorhast, und du antwortest, dass du zur Schule fährst, fährst du ohne Fahrerlaubnis.

Du kannst Waldarbeiten machen, Felder bearbeiten, nach den Kühen sehen, sowas halt. Nennt sich LoF-Zweck = Land und Forst.

Wenn ihr Trecker habt, müsste das aber jemand in deiner Familie wissen.

Lina2110710 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 14:27
@DaKaBo

Wir haben halt im Schuppen einen kleinen Oldtimer-Traktor stehen, der für sowas nicht mehr eingesetzt wird. Darf der dann gar nicht mehr gefahren werden oder könnte man den darauf zulassen?

KevinHP  11.06.2025, 14:56
@Lina2110710

Solange der Traktor als LoF-Zugmaschine zugelassen ist, braucht man auch die entsprechende Fahrerlaubnis. Das Fahrzeug müsste in eine andere Fahrzeugklasse umgetauft werden, was aber eher außergewöhnlich wäre. Dann wäre auch die Frage, welche Klasse in Frage kommt. Ob man einen Traktor als PKW zulassen kann, würde ich erst mal anzweifeln.

RedPanther  11.06.2025, 17:25
@KevinHP
Solange der Traktor als LoF-Zugmaschine zugelassen ist, braucht man auch die entsprechende Fahrerlaubnis.

Ist das so?

Warum sollte man ein landwirtschaftliches Fahrzeug mit einem zGG von <3,5 t nicht mit dem B-Führerschein fahren dürfen?

KevinHP  12.06.2025, 10:04
@RedPanther

Bei mir ist der L-Führerschein mit inbegriffen. Hätte ich nur B (falls es das überhaupt gibt), dürfte ich so ein Fahrzeug (meines Wissens) nicht führen.

schwarzerkicker  13.06.2025, 00:18
@Lina2110710

Falls du doch mal damit in die Schule fährst, dann parke den Schlepper nicht direkt davor und wenn dich jemand anhält sagst du, dass du auf irgendeinem Acker hinter der Stadt einen Weidezaun richten sollst, fertig.
Es ist offiziell nicht erlaubt, macht aber auf dem Land jeder mal.