125ccm Roller mit B-Klasse fahren?

8 Antworten

Rechtlich handelt es sich dabei um "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gemäß §21 des Straßenverkehrsgesetzes und damit um einen Straftatbestand und nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei hat hier also auch keinerlei Spielraum und kann kein "Auge zudrücken", da sie sich hiermit selber wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen würde. Die juristischen Folgen sind: eine Strafanzeige, Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, welche dann auch ihrerseits weitere Schritte einleiten kann, Untersagung der Weiterfahrt direkt vor Ort, wenn Abgeschleppt werden muss trägst du die Kosten hierfür. Insoweit wären das mal die rein strafrechtlichen Folgen ohne das etwas passiert. Sollte hingegen etwas passieren, dann kämen auch noch versicherungsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen hinzu. Die Versicherung wird sich weigern für den Schaden aufzukommen, wenn der Fahrer nicht über die entsprechend erforderliche Fahrerlaubnisklasse verfügt. Für die Versicherung, ist das das beste Argument um nicht zu bezahlen, das sie überhaupt bekommen kann. Schadenersatz und Schmerzensgeld auf dem zivilrechtlichen Weg, könnte ebenfalls hinzu kommen.

Mfg

nur mit B 196 Erweiterung. Man geht zur Fahrschule & bucht einige Fahrstunden. Danach wird der Fahrlehrer beurteilen, ob man dazu geeignet ist.

Eine Prüfung gibt es nicht

50er Roller mit Klasse AM ist bei B integriert bei 45 kmh

MoritzG9339 
Fragesteller
 30.07.2023, 15:05

Ja und dafür muss ich 25 Jahre alt sein oder nichr

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T-Max ist Klasse A2, X-Max A1.

Dafür brauchst du keine 25 zu sein, du kannst dich einfach bei der Fahrschule anmelden, Führerschein machen, und dann ganz legal fahren.

MoritzG9339 
Fragesteller
 30.07.2023, 15:05

Ich rede von B196, damit kann man doch auch einen Tmax oder ähnliches fahren

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Bushmills145  30.07.2023, 15:09
@MoritzG9339

X-max ja, T-max nein.

Aber gesehen dass diese Erweiterung sowieso nicht für dich zur Anwendung kommt, tut es nichts zur Sache, ob du darüber redest. Du hast die nicht und bekommst die auch erst mal nicht.

Den A1 kannst du aber schon bekommen.

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Das gibt eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Die Folgen kann bis zu einem Jahr Knast sein oder eine fette Geldstrafe. Entzug der Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit kannst Du auch einkalkulieren.

MoritzG9339 
Fragesteller
 30.07.2023, 15:06

geil

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