Darf ich mit einem B-Führerschein einen Roller von 1998 fahren, der 55/60 km/h fährt?

5 Antworten

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Sofern diese 50 km/h eingetragen sind und sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet, gilt beispielsweise laut OLG Karlsruhe noch eine Toleranz von 20%, im vorliegenden Fall also 10 km/h. Beachte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Wenn es sich bei den "60" km/h um die Geschwindigkeit laut Tacho handeln sollte, fährt das Fahrzeug ohnehin langsamer.


gookkuu12 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 12:00

Also dürfte ich es eigentlich fahren?

migebuff  06.05.2025, 12:26
@gookkuu12

Anhand der vorliegenden Infomationen gehe ich davon aus. Es sei denn, das Fahrzeug hat beispielsweise nur eine Betriebserlaubnis für 40 km/h und/oder ist frisiert.

In meiner Fahrschule gab es einen Roller der 72kmh fuhr , bin auch bei meiner AM Prüfung 72 durch gerast und Bestanden.

Es gibt Grauzonen wie man ohne Manipulation einen Roller jeder Marke schneller Fahren kann als eine Simson jemals könnte ;-)

Wie ? Naja finde es heraus und google dich durch,

ich mag nicht das die ganzen Günstigen Roller nochmal einen Preisanstieg um 300% Kriegen xD

obwohl man China Gurken die mittlerweile ab 1600 Euro anfange nicht mal mehr als Günstig bezeichnen darf :-P

Darf ich mit einem B-Führerschein einen Roller von 1998 fahren, der 55/60 km/h fährt?

Nein. B umfasst AM, und das ist zu schnell für AM.

Solange es 50ccm sind und original ist darfst du das...vermutlich hast du ne alte piaggio oder sowas?Die liegen im bestandschutz


gookkuu12 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 06:58

ja ist ein alter piaggio von mein onkel der hat 49cc

Mariomadda69  06.05.2025, 11:55
@gookkuu12

Dann ist es kein problem, die liegen wie gesagt im bestandschutz...hab auch noch ne alte sfera...die laufen astrein

gookkuu12 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 11:58
@Mariomadda69

Also darf ich den fahren obwohl ich nur ein am führerschein hab?

Ja darfst du, die alten Roller mit eingetragenen 50 km/h haben Bestandsschutz.