Darf ich mit einem B-Führerschein einen Roller von 1998 fahren, der 55/60 km/h fährt?
Ich bin 17 Jahre alt und habe den B-Führerschein. Ich frage mich, ob ich einen Roller aus dem Jahr 1998 fahren darf. Der Roller fährt entweder 55 oder 60 km/h, aber da er aus dem Jahr 1998 ist, bin ich mir nicht sicher.
5 Antworten
§76 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Sofern diese 50 km/h eingetragen sind und sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet, gilt beispielsweise laut OLG Karlsruhe noch eine Toleranz von 20%, im vorliegenden Fall also 10 km/h. Beachte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Wenn es sich bei den "60" km/h um die Geschwindigkeit laut Tacho handeln sollte, fährt das Fahrzeug ohnehin langsamer.
Anhand der vorliegenden Infomationen gehe ich davon aus. Es sei denn, das Fahrzeug hat beispielsweise nur eine Betriebserlaubnis für 40 km/h und/oder ist frisiert.
In meiner Fahrschule gab es einen Roller der 72kmh fuhr , bin auch bei meiner AM Prüfung 72 durch gerast und Bestanden.
Es gibt Grauzonen wie man ohne Manipulation einen Roller jeder Marke schneller Fahren kann als eine Simson jemals könnte ;-)
Wie ? Naja finde es heraus und google dich durch,
ich mag nicht das die ganzen Günstigen Roller nochmal einen Preisanstieg um 300% Kriegen xD
obwohl man China Gurken die mittlerweile ab 1600 Euro anfange nicht mal mehr als Günstig bezeichnen darf :-P
Darf ich mit einem B-Führerschein einen Roller von 1998 fahren, der 55/60 km/h fährt?
Nein. B umfasst AM, und das ist zu schnell für AM.
Solange es 50ccm sind und original ist darfst du das...vermutlich hast du ne alte piaggio oder sowas?Die liegen im bestandschutz
Dann ist es kein problem, die liegen wie gesagt im bestandschutz...hab auch noch ne alte sfera...die laufen astrein
Also darf ich den fahren obwohl ich nur ein am führerschein hab?
Ja darfst du, die alten Roller mit eingetragenen 50 km/h haben Bestandsschutz.
Also dürfte ich es eigentlich fahren?