Wieso darf eine Sime 60 km/h fahren und ein Zündapp 40 km/h?

5 Antworten

Gute Frage;-)

Ich habe mal bei https://sachsenmoped.de/Service/Wissen/Warum-darf-die-Simson-60-km-h-fahren/ nachgelesen.

Gemäß den Bestimmungen des Einigungsvertrags und der Fahrerlaubnisverordnung werden Mopeds, die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der ehemaligen DDR betrachtet. Für diese Fahrzeuge ist eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt, da dies nach DDR-Recht zulässig war. Diese Regelung gilt auch weiterhin für alle entsprechenden Simson Kleinkrafträder.

Jedoch sind für Kleinkrafträder, die nach dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sowie für Kleinkrafträder neuen Rechts, die nach dem 31. Dezember 2001 in den Verkehr gekommen sind, nur Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h bzw. 45 km/h erlaubt. 

Es ist jedoch möglich, einen alten Rahmen zu verwenden, um ein neues Simson-Motorrad zu bauen, das unter die Bestimmungen für Kleinkrafträder alten Rechts fällt und somit eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben darf.

Soweit die Webseite.

Diese Regelung ist also ein Relikt aus der alten DDR. Natürlich kannst Du Deine Zündapp tunen und das auch eintragen lassen. Allerdings fährst Du sie dann nichtmehr mit einem Versicherungskennzeichen sondern mit einem „Großen Taferl“, wie wir zu meiner Jugendzeit in Niederbayern dazu gesagt haben.

Zum Führerschein:
Die Führerscheinklasse AM ist für Kleinkrafträder bis 45km/h (mit Ausnahme Simson); damit darfst Du keine schnellen Kleinkrafträder fahren. Um also auch eine getunte Zündapp, bei der die Tunigmaßnahmen eingetragen sind, legal im Straßenverkehr zu bewegen, brauchst Du wohl den Führerschein A1.

Woher ich das weiß:Recherche
Wieso darf eine Sime 60 km/h fahren und ein Zündapp 40 km/h?

Frag das den Hersteller.

darf ich meine Zündapp Combinette 429 aus 1959 von 40 auf 60 km/h tunen mit eine Eintragung in den Papieren

Ziemlich sicher nicht, da das eine technische Veränderung ist und man mit AM lediglich 45 fahren darf - mit Ausnahme von z.B. der Simson.

Siehe: https://www.sh-tuning.de/magazin/simson-vorteile

Noch interessanter wird es mit Kleinkrafträdern aus der ehemaligen DDR, die man bis einschließlich 28. Februar 1992 innerhalb Deutschlands in Verkehr nahm. Im Zuge einer Sonderbestimmung im Einigungsvertrag wurden Millionen von Simsons mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und einem Hubraum bis 50 ccm als Kleinkrafträder kategorisiert.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L
Hallo meine Frage ist darf ich meine Zündapp Combinette 429 aus 1959 von 40 auf 60 km/h tunen mit eine Eintragung in den Papieren und immer noch mit AM Führerschein fahren?

Nein darfst Du nicht mit Klasse AM

Weil eine Sime (Simson) auch 60 km/h fährt und mit AM Führerschein fahrbar ist.

Weil dafür der Gesetzgeber dies in der FeV §76 (Übergangsrecht) Nr.8 b zu Klasse AM so geregelt hat:

8.

§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch 

b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

darfst du nicht, die Simson lief ab Werk so u liegt im bestandschutz, die zündapp war ab Werk halt nicht so schnell

Weil beide Fahrzeuge aus verschiedenen Ländern, mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen, kommen.

Nein, deine Zündapp zählt nicht unter die Regelung der DDR Fahrzeugtypen.