ohne Führerschein?

2 Antworten

Siehe §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
3. § 5 Absatz 1 (Prüfung für das Führen von Mofas nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder eines Kraftfahrzeugs nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b)
gilt nicht für Führer der in § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 1b bezeichneten Fahrzeuge, die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Du darfst fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge für die eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist, ohne diese fahren.
Personalausweis mitführen reicht in deinem Fall.