Führerscheinklasse L?
Guten Abend ,
wir haben auf der Arbeit eine kleine Diskussion.
wir haben ein John Deere ( Galabau) fährt 40 Km/h. Denn kann ich zb ja mit meinem Klasse B Führerschein Fahren ( L inbegriffen ) , nun möchte ich ein Anhänger dran machen, somit darf ich nur 25 Km/h fahren. Jedoch darf ich dann mit dem John Deere fahren ? Nur nicht schneller als 25 km/h ? Wie soll das jemand kontrollieren ohne Geschwindigkeitskontrolle . Oder brauch ich nen Schlepper der dann nur 25 km/h fahren darf. Alles etwas undurchsichtig
Was wiegt die Zugmaschine, was der Anhänger?
Gewicht spielt doch keine Rolle oder ? Außer es geht um auflaufbremse oder Druckluftbremse, ist aber zusammen so an die 8 Tonnen oder mehr jenachdem was beladen wird.
Du weißt aber, daß du den „L“ nur für Land-und forstwirtschaftliche Zweckr mit Fahrzeugen über 3,5 to zGG fahren darfst? Spazierenfahren, auch ohne Hänger, geht damit nicht.
Das weiß ich ;) geht ja auch nur um die Frage Zugmaschine + Hänger . Wie weit was erlaubt ist bzw zu kennzeichnen
2 Antworten
Das Zugfahrzeug darf über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h verfügen, in der Kombination mit einem Anhänger jedoch nicht mit mehr als 25 km/h geführt werden und muss entsprechend gekennzeichnet sein, also so ein Aufkleber, auf dem 25 km/h steht. Kontrolliert werden kann dies ohne Geschwindigkeitskontrolle überhaupt gar nicht, jedoch wäre es absolut nicht ratsam, schneller zu fahren, da wenn man erwischt wird es sich dann um den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" handelt. Wenn gar ein Unfall passiert, sieht es ganz schlecht aus und ein Gutachter kann durchaus herausfinden, ob man schneller als 25 km/h gefahren ist.
ACHTUNG: die Fahrerlaubnis der Klasse L (sowie auch die Fahrerlaubnis der Klasse T) gelten NUR dann, wenn das Fahrzeug auch zu einem Land- oder forstwirtschaftlichen Zweck eingesetzt wird und die Fahrt auch aus einem solchen Zweck heraus stattfindet. In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist genau geregelt, was unter Land- und forstwirtschaftliche Zwecke fällt. Eine "Spazierfahrt" etc. ist von diesen Fahrerlaubnisklassen demnach NICHT abgedeckt, hierzu bedürfe es je nach zulässiger Gesamtmasse und je nachdem ob mit oder ohne Anhänger einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE. Hier kann man sich also schnell ungewollt strafbar machen.
Mfg
Der Anhänger muss so gekennzeichnet werden mit einem 25 km/h Aufkleber. Mfg
Wie soll das jemand kontrollieren ohne Geschwindigkeitskontrolle
Ohne Geschwindigkeitskontrolle gar nicht.
Heißt also kann mit der Zugmaschine fahren , die eigentlich 40 km/h fährt fahren, jedoch nicht schneller als 25 km/h ?
Ja, so hat der Gesetzgeber dies in der FeV §6 zu Klasse L festgelegt:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Das hab ich ja auch gefunden, jedoch war ich mir nicht sicher , ob ich dann mit der Zugmaschine trotzdem fahren kann mit Gespann, hätte man verständlicher schreiben können :)
Vielen Dank für die Ausführliche Erklärung.
Die Maschine bzw. der Hänger oder sonstiges wird so oder so nur für die Lof genutzt, Spazierfahrt kann ich auch ohne Hänger machen :)
Jedoch muss das an der Zugmaschine oder an den Anhänger mit den 25 km/h ?