30 km/h Fahrzeug?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Fahrzeug einen Sitz hat und auch ohne Muskelkraft nur mit eigenem Antrieb fahren kann, brauchst du definitiv eine Fahrerlaubnis dafür.

In deinem Fall wäre dein Fahrzeug eines der Fahrzeuge, die max. 45 km/h schaffen (und max. soundso groß und soundso schwer sind), dafür brauchst du die Fahrerlaubnisklasse AM.

Weiterhin braucht ein Motorfahrzeug für den öffentlichen Verkehr eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung.

Und: Mit diesen 45 km/h Fahrzeugen sind Radwege tabu!

Also nein, du darfst dir sowas nicht einfach im Internet bestellen und damit auf dem Radweg fahren.

Führerscheinfrei und für Radwege erlaubt sind:

  • Fahrräder. Deren Kernelement darin besteht, dass sie in erster Linie mal mit Muskelkraft angetrieben werden und eine Motorisierung nur die Muskelkraft unterstützt. Und das bis max. 25 km/h; höhere Geschwindigkeiten müssen allein mit Muskelkraft erreicht werden.
  • Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter). Die dürfen keinen Sitz haben und max. 20 km/h schnell sein. Und brauchen eine Haftpflichtversicherung.

OfficerN38 
Fragesteller
 16.03.2024, 20:11

Vielen Dank! Aber wie sieht es aus mit einem Kettcar aber mit einer kleinen Auto Karosserie?

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RedPanther  16.03.2024, 20:19
@OfficerN38

Geht! Velomobile sind rechtlich Fahrräder..

Es müssen halt ggf. Beleuchtungsregeln eingehalten werden, ab einer gewissen Breite brauchst z.B. hinten und vorne je 2 Lichter statt einem.

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RedPanther  17.03.2024, 08:43
@OfficerN38

Das Aussehen ist egal. Wichtig ist, wie das Fahrzeug angetrieben wird.

Da du einen reinen Muskelkraft-Antrieb brauchst, dürfte eine echte Autokarosserie schlicht zu schwer sein. Aber du dürftest ein Kettcar z.B. mit GFK so verkleiden, dass es aussieht wie ein Auto.

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Nein. Das normale E-Bike, besser: Pedelec, macht nur 25 km/h und es wird als Fahrrad angesehen, weswegen es auch führerscheinfrei ist, ebenso wie die kleinen E-Roller.

Für alle anderen motorgetriebenen Fahrzeuge wie Mofa, Roller, Kleinfahrzeuge oder auch Krankenfahrstühle ist zumindest eine Prüfbescheinigung erforderlich, wenn sie schneller als 6 km/h fahren.

Außerorts dürfen sie auch den Radweg benutzen.