Flugzeugschlepper alleine fahren mit BF17?
Hey Liebe gutefrage Community,
Ich habe seit ca. 1,5 Monaten meinen Führerschein der Klasse B. Mit dem B Führerschein kommt ja bekanntlich auch die Fahrerlaubnis AM und L.
Der L Führerschein darf ja schon mit 16 erworben und verwendet werden, solange man einen Landwirtschaftlichen oder Forstwirtschaftlichen Grund hat.
Und hier stellt sich jetzt meine Frage, darf ich mit dem L Führerschein auch alleine diesen Schlepper fahren, der nur 25 km/h schnell ist? (Solange ich einen Land/-Forstwirtschaftlichen Grund habe)
Ich habe sehr sehr viel recherchiert, aber leider war in allen Texten immer viel zu viel Interpretationspielraum, heißt ich bin mir ziemlich unsicher.
Offensichtlich habe ich ein Foto auch eingefügt, vielleicht hilft das ja irgendwie weiter.
Ich bedanke mich im Vorraus bei euch,
Grüße, Supbub
Was was ist dieses Fahrzeug denn zugelassen? Also was für eine Fahrzeug-Art steht in den Zulassungspapieren? (z.B. Zugmaschine, Lastkraftwagen...)
Der ist als Zugmaschine eingetragen
6 Antworten
Salue
Willkommen im Klub! Ich besitze in der Schweiz ebenfalls einen Airport-Towing Tractor. Er ist für 20 Tonnen (mit mehreren Anhängern) und für 13 Tonnen Zuglast bei einem Flugzeug vorgesehen. Er ist auf 30 km/h gedrosselt.
Bei uns in der Schweiz ist es klar. Für landwirtschftlihcen Einsatz ab 14 (Traktorausweis), für gewerblichen Einsatz ab 16 (wie Baumaschinen).
Viel Spass mit dem Ding
Tellensohn
Du darfst mit BF17 Fahrzeuge der Klasse AM und L alleine fahren. Welcher Klasse soll das Teil denn entsprechen?
Klasse L umfasst laut ADAC auch :
,,Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit".
Inwiefern dieser Schlepper bei welcher Fahrerlaubnis gültig ist, weiß ich eben selbst nicht genau, deshalb frage ich. Aber ich frage, weil ich es mir gut vorstellen kann, dass er das tut.
Das Fahrzeug entspricht nicht Lof. Damit darfst du es nicht fahren. Als Zugmaschine ist sie in die Kategorie LKW einzuordnen. Angemeldet ist sie auch nicht. Geh zum TÜV und frage ob sie es als Lof umschreiben.
Wenn er als Zugmaschine LKWs einzuordnen ist, heißt das, dass ich ihn auch mit 18 und B Fahrerlaubnis nicht fahren darf?
Spezieller Vorfeldführerschein nötig.
Ich fürchte, das ist eher nicht zulässig.
Denn laut hier darf man mit Fahrerlaubisklasse L Zugmaschinen dann fahren, wenn sie "nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden".
Eine Zugmaschine, die für das Ziehen von Flugzeugen gebaut ist, ist eben nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gebaut.
Solange ich einen Land/-Forstwirtschaftlichen Grund habe
Vorsicht:
Die Fahrt zum Kino ist auch dann keine landwirtschaftliche Fahrt, wenn du Landwirt mit eigener Landwirtschaft bist! Es kommt auf den Zweck der einzelnen Fahrt an.
Danke für die Antwort!
Auf der verlinkten Seite, als auch beim ADAC wird beim L Führerschein auch von Flurförderfahrzeugen gesprochen, kann es sein, dass der auch in die Kategorie fällt?
Das war der Grund, weshalb ich nach der konkret eingetragenen Fahrzeugart gefragt habe. Das Fahrzeug ist jetzt eben als Zugfahrzeug eingetragen, dementsprechend ist es kein Flurförderfahrzeug.
KP was so die Kriterien sind, die Flurförderfahrzeuge einhalten müssen. Eventuell wäre es möglich, dein Fahrzeug umzuschreiben, also dass dann eben "Flurförderfahrzeug" in den Papieren steht. Dann dürftesst du mit Kl. L damit fahren.
So wird das z.B. mit dem Agrotruck gemacht: Ein paar Umbauten am LKW und ne elektronische Abriegelung auf 60 km/h, damit das Ding als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden kann... schon dürfen 16jährige mit Klasse T aufsitzen und fahren.
Okay, ich denke damit wäre die Frage geklärt.
Dann bedanke ich mich sehr herzlich für die Hilfe!
Ich gehe von aus, dass die Klasse L bei dem Teil zieht. Es handelt sich dabei ja um eine Zugmaschine und so ist er auch eingetragen.