TÜV – die neusten Beiträge

Kurz vor der Praktischen Prüfung den Prüfer ablehnen?

Hatte neulich Praktische und bin Durchgefallen (das zweite mal, aber sowas kann ja vorkommen), jedenfalls hatte ich beim ersten mal einen Prüfer der zwar ziemlich detailverliebt war, aber dafür auch fair. Als ich ihn getroffen hab, hat er mir die hand gegeben, mich begüßt mit "Guten morgen herr xx". Ganz normales Verhalten. Der zweite jedenfalls, saß schon im wagen und wollte meinen Ausweis, so hats mir mein Fahrleher gesaht. Ich hab also meinen Ausweis geholt und bin zum Prüfer hin, hab guten morgen gesagt und dass ich herr xx bin. Ich hab ihm dann die Hand hingestreckt, sine Reaktion darauf war, ohne aufzuschauen wohlgemerkt, dass er seine hand irgendwie nach oben gestreckt hat und sie dann wieder zurückgezogen hat...naja, den Zettel den ich bekommen hab, wo meine Fehler draufstehen, war verschmiert ohne ende und auch ziemlich unsauber ausgefüllt. Jedenfalls jetzt zu meiner Frage: Ich bin mir im klaren darüber dass der erste Eindruck nicht immer der richtige sein muss, aber ich habe gehört dass man auch die Prüfung ablehnen kann, sollte man irgendwie den Prüfer nicht haben wollen, dann wird die Prüfung verschoben. Meine Frage wäre nun ob ich auch noch nachdem die Prüfung beim tüv bezahlt ist und ich den Prüfer zum ersten mal treffen auch noch sagen kann "Mit ihnen nicht", wenn er genauso wie mein zweiter Prüfer daherkommt. Weil klar, ich will natürlich Prüfung machen, aber mit so nem unfreundlichen typ...lieber nicht. Geht das?

-Alle guten dinge sind drei...beim nächsten mal wird was :D

Auto, Führerschein, TÜV

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung 2 Jahre nach Bestehen gültig?

Hallo,

ich hoffe jemand kann meine oben gestellte Frage beantworten. 

Ich bekomme auf die Frage, wie lange denn die theoretische Prüfung gültig sei, immer so viele unterschiedliche Antworten, weshalb ich mich jetzt hier melde und auf eine konkrete Antwort hoffe.

Also ich hab letztes Jahr am 27.06.2016 meine 1. Theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B bestanden. Bisher habe ich noch nicht meine praktische Prüfung gemacht, wollte dies jedoch nächsten Monat machen. Jetzt hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass 1 Jahr seit Bestanden der Prüfung vergangen ist und ich nun einen neuen Antrag stellen muss (also nochmals die Antragsgebühren zahlen soll) und halt die Prüfung nochmal machen muss und dafür natürlich auch zahlen soll. (Hier nochmal eine Frage am Rande: Der Fahrlehrer erzählte mir, dass der TÜV die Kosten für die Prüfung von ca. 20 € auf stolze 60 € erhöht hat? Stimmt das denn, die Schule ist in Hamburg? Also im Internet sind immer noch die 20 € angegeben?)

 Meine Frage an euch wär jetzt, ob das so stimmt oder ob ich doch noch ein Jahr Zeit habe? Es ist halt blöd, weil ich nächsten Monat meine Prüfung machen wollte und ich plötzlich sowas zu hören bekomme. Hat sich leider alles länger gezogen als gewollt.. Habe mich z.B. auch telefonisch mit dem TÜV in Kontakt gesetzt und die Dame meinte, dass ich wie auch bei der praktischen Prüfung 2 Jahre zeit hätte? Was stimmt denn nun?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!

Prüfung, Gebühren, Fahrschule, Praxis, Theorie, TÜV, theoretische Prüfung

Meistgelesene Beiträge zum Thema TÜV