TÜV abgelaufen, Auto im Ausland. Was zu tun?

4 Antworten

Du musst ca 80€ Strafe zahlen und dein Wagen wird wahrscheinlich zwangsabgemeldet. Das bedeutet, es kommt jemand raus und entfernt die Plakette von deinem Nummernschild.

Das musst du natürlich dann auch bezahlen. Ich schätze den ganzen Spaß am Ende auf ca. 200€. Du kannst den Wagen danach aber ganz normal zur HU bringen und wieder anmelden.

vlatkovr 
Fragesteller
 27.04.2017, 14:32

Was meinen Sie genau mit 'es kommt jemand raus und entfernt die Plakette von deinem Nummernschild'? Niemand wird das außerhalb von Deutchland machen.

Also, wenn ich richtig verstanden habe, ich kann die HU einfach im Juni machen, wenn ich zurückgekommen bin?

Und auch, Strafe von 80 EUR sagen Sie. Soll dass von der Polizei kommen?

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Jack98765  27.04.2017, 14:48
@vlatkovr

Auch die griechische Polizei und alle anderen Länder zwischen D und GR kennen die deutsche Plakette und wissen diese zu lesen. Wenn dich die griechische Polizei aufhält, wird dies überprüft und gestraft.

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trickytricky91  27.04.2017, 14:48
@vlatkovr

Er hat geschrieben, dass es noch innerhalb von Deutschland passiert ist. 80€ Bußgeld kostet es meines Wissens Beim führen eines Kfz ohne HU erwischt zu werden.

Man wird daraufhin aufgefordert die HU unverzüglich nachzuholen. Wenn man Glück hat muss man dann auch keine Strafe zahlen.

Wird die HU nicht nachgeholt und die Frist läuft ab, wird man aufgefordert das Fahrzeug abzumelden. Tut man das auch nicht in dem vom Straßenverkehrsamt bestimmten Zeitraum, dann kommt ein Mitarbeiter vom Straßenverkehrsamt raus und entfernt die Plakette an den Nummernschildern, damit ist das Kfz dann abgemeldet. Das muss man dann leider zusätzlich bezahlen.

Das ist mir leider selber in einer ähnlichen Situation schon passiert.

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trickytricky91  27.04.2017, 14:54
@vlatkovr

Ich habe es so verstanden, dass es noch innerhalb von Deutschland passiert ist. 80€ Bußgeld kostet es meines Wissens Beim führen eines Kfz ohne HU erwischt zu werden.

Man wird daraufhin aufgefordert die HU unverzüglich nachzuholen. Wenn man Glück hat muss man dann auch keine Strafe zahlen.

Wird die HU nicht nachgeholt und die Frist läuft ab, wird man aufgefordert das Fahrzeug abzumelden. Tut man das auch nicht in dem vom Straßenverkehrsamt bestimmten Zeitraum, dann kommt ein Mitarbeiter vom Straßenverkehrsamt raus und entfernt die Plakette an den Nummernschildern, damit ist das Kfz dann abgemeldet. Das muss man dann leider zusätzlich bezahlen.

Kann das Fahrzeug nicht aufgefunden werden und damit auch nicht zwangsabgemeldet werden, dann wird erneut ein Mitarbeiter raus fahren und versuchen das Fahrzeug vor abzumelden. Ich empfehle in diesem Fall, dass sie sich mit ihrem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen und versuchen die Situation zu klären, bevor weitere Kosten auf sie zukommen. Im Extremfall wird ihr Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben, was dann als nächstes passiert weiß ich leider nicht.

Das ist mir leider selber in einer ähnlichen Situation schon passiert.

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Hallo,

sorry, aber da stellt sich mir eine ganz andere Frage.

Wie kann man sich mit einer nicht mehr gültigen Hauptuntersuchung auf eine so lange Reise durch mehrere Länder begeben und riskieren in diesen heftigen Ärger zu bekommen?

Der "legale Zustand" des Fahrzeugs gehört zur Reisevorbereitung dazu!

Wenn du wirklich "vor deiner Haustüre" von der Polizei darauf hingewiesen wurdest, dann gilt die Ausrede "ich habe es vergessen" nicht mehr.

Dann hättest du auf jeden Fall noch nahe deines Wohnortes oder auch noch in Deutschland auf dem Weg nach Griechenland problemlos eine Hauptuntersuchung machen lassen können.

Das dauert keine Ewigkeit und ist problemlos möglich - vor allem, wenn es sich angeblich um ein "ziemlich neues Auto in makellosen Zustand" handelt.

Dass du erst in zwei Monaten zurückkehrst und den Termin ansonsten nicht einhalten kannst, das hast du auch schon direkt nach der Polizeikontrolle gewusst und hättest entsprechend handeln müssen.

Du hast die Anweisung also sozusagen "vorsätzlich missachtet".

Wieso dir die Polizei allerdings bereits nach zwei Wochen auferlegt hat, das innerhalb von zwei Wochen zu erledigen, weiß ich nicht.

Eine Strafe ist in Deutschland nämlich erst bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten vorgesehen.

Viele Grüße

Michael


Der ADAC dazu:

Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung besteht in Deutschland jedoch das Risiko einer gebührenpflichtigen Anzeige. 

Auf ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann verzichtet werden, wenn Sie nachweisen können, dass 

Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und

 

Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.

Trotz derartiger Nachweise ist es zulässig eine gebührenfreie Mängelanzeige zu verhängen. Direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug daher in jedem Fall unverzüglich – im besten Fall in einer grenznahen Prüfstelle - zur HU vorgeführt werden. Sollte eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt sein, so muss der Anzeigebehörde mitgeteilt werden, dass die HU durchgeführt wurde. Als Nachweis des Auslandsaufenthaltes kann auch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle vorgelegt werden.

 

Achtung: Diese Prüfprotokolle besitzen jedoch nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland durchgeführten Hauptuntersuchungen.

Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.

Hallo vlatkovr,

die Polizeibeamten haben Dir zwei Wochen Zeit gegeben den Mangel abzustellen.

Wird die Frist von zwei Wochen überschritten, wird die Zulassungsstelle darüber in Kenntnis gesetzt, dass Du Deiner Pflicht nicht nachgekommen bist und die vorgeschriebene Hauptuntersuchung nicht durchgeführt wurde.

Die Zulassungsstelle kann Deinem Fahrzeug die Zulassung entziehen. Das bedeutet:

  • Die Zulassungsstelle schreibt Dich an unverzüglich entweder die HU durchführen zu lassen oder das Fahrzeug still zu legen.
  • Kommt von Dir nicht unverzüglich eine Reaktion, entzieht die Zulassungsstelle dem Fahrzeug die Zulassung und schreibt das Fahrzeug zur polizeilichen Fahndung zwecks Zwangsentstemplung aus.
  • Wirst Du bei der Einreise oder sonst wo mit dem Fahrzeug angehalten, ist an Ort und Stelle die Fahrt mit dem Fahrzeug zu Ende.

Was Du nun tun kannst, ist das Du Dich mit der Polizei in Verbindung setzt und um Fristverlängerung bis zu Deiner Rückkehr bittest.

Ob sich die Polizeibeamten da drauf einlassen, liegt in deren Ermessen.

Schöne Grüße
TheGrow

19Michael69  28.04.2017, 13:12

Wie vereinbart sich das Ganze aber damit, dass eine abgelaufene Hauptuntersuchung bis zu 2 Monaten nicht "unter Strafe" gestellt ist?

Hat man dann einfach Glück gehabt und dementsprechend Pech, wenn einen die Polizei innerhalb dieser 2 Monate erwischt? Darf diese dann einen "kürzeren Zeitraum" vorgeben, mit den von dir genannten Konsequenzen, sofern man die Frist nicht einhält?

Gruß Michael

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TheGrow  28.04.2017, 13:45
@19Michael69

Die Polizei ist nicht nur für die Verfolgung

  • von Straftaten und
  • von Ordnungswidrigkeiten

zuständig, sondern auch für die Einhaltung der zahlreichen Gesetze und Verordnungen.

Und der § 29 der StVO regelt, dass zugelassenen Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen untersucht werden müssen.

Stellt die Polizei einen Verstoß, wie im Falle des Fragestellers, gegen den § 29 StVZO fest, gibt sie ihm wie geschehen eine Frist von ein oder zwei Wochen um den Mangel abzustellen.

Nach Verstreichen der Frist, setzt die Polizei die Zulassungsstelle in Kenntnis, dass das Fahrzeug nicht der Straßenverkehrszulassungsverordnung entspricht, woraufhin die Zulassungsstelle die Zulassung in der Regel entzieht. Ob der Verstoß auch ein Verwarnungsgeld oder gar ein Bußgeld nach sich zieht ist für die Entscheidung, ob die Zulassung entzogen werden kann irrelevant.

Relevant ist für die Zulassungsstelle nur, ob das zugelassene Fahrzeug der StVZO entspricht, was im Fall der Fragestellung nicht der Fall ist

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19Michael69  28.04.2017, 14:01
@TheGrow

Danke dir - ist eigentlich auch ganz klar so. Innerhalb der ersten zwei Monate kostet es einfach nur nichts.

Weiß auch nicht, wo ich da vorhin mit meinen Gedanken war ;-)

Gruß Michael

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