Ab wann darf ich mein A2 Führerschein angehen (Stufenführerschein)?

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Hallo,

für jede Fahrerlaubnis kann man den Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen. Somit kannst du ihn bereits jetzt stellen, wenn der 1. April stimmt.

Auch beim Aufstieg in die "nächsthöhere" Klasse geht das nicht ohne Fahrschule und in dem meisten Fällen sind auch ein paar Übungsstunden erforderlich, auch wenn diese nicht Pflicht sind.

Von daher kann es dir auf Grund des bevorstehenden Winters passieren, dass du deinen gewünschten Zeitplan vielleicht nicht einhalten können wirst.

Am besten gehst du bereits jetzt zu (d)einer Fahrschule und sprichst das mit denen durch.

Dann vielleicht auch gleich das Thema "Autoführerschein" - also Klasse B - mit einbeziehen ;-)

Viele Grüße

Michael

Du kannst den Antrag auf den Aufstieg (ohne Theorieprüfung) frühzeitig einreichen. Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor dem Stichtag (Datum Aushändigung A1 plus 2 Jahre) ablegen.

Somit einfach den Antrag entsprechend stellen - was je nach Stadt bzw. Kreis 4-8 Wochen im Voraus sein sollte. Zudem muss dann ja auch noch ein Prüfungstermin vereinbart werden.

Schließ dich einfach mit der Fahrschule deiner Wahl kurz was sie empfehlen - und wie viele Fahrstunden zur Vorbereitung sie vorschlagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

2 Jahre sollte man die Klasse mindestens besitzen und auch das Mindestalter erreicht haben , man wiederholt da keine Prüfung man macht da eine ganz Neue Fahrprüfung auf dem schweren Bike nicht auf einer 125er Mofakinderschaukel .

Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung in der Fahrschule nur die praktische Prüfung.

Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor. Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden .

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten .

Praktische Ausbildung für die Klasse A2.
(mit Vorbesitz A1, kürzer als 2 Jahre. > 2J. keine Sonderfahrten vorgeschrieben)

Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben für die einzelnen Klassen:

Klasse A:   6 Grundfahraufgaben
Klasse A2:  6 Grundfahraufgaben
Klasse A1: 6 Grundfahraufgaben
Klasse AM: 4 Grundfahraufgaben