Ab wann darf ich mein A2 Führerschein angehen (Stufenführerschein)?
Ich habe vor circa 1,5 Jahren meinen A1 Führerschein gemacht und habe vor nächstes Jahr die praktische Prüfung zu wiederholen um meinen A2-Führerschein zu bekommen. Als ich den ersten Führerschein gemacht habe, musste ich alleine um die theoretische Prüfung überhaupt zu machen 8 Wochen warten, bis der TÜV die Anmeldung rein bekommen hat. Nun ist meine Frage, ob und wie lange vorher ich das Führerschein Upgrade anmelden kann um möglichst früh den A2 zu haben, wenn mein Prüfungstermin als Beispiel am 1. April 2016 war. Kann ich dann bereits vor dem 1. April 2018 die Anmeldung losschicken oder sogar die Prüfung vor diesem Termin machen?
Vielen Dank für die Antworten
3 Antworten
Hallo,
für jede Fahrerlaubnis kann man den Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen. Somit kannst du ihn bereits jetzt stellen, wenn der 1. April stimmt.
Auch beim Aufstieg in die "nächsthöhere" Klasse geht das nicht ohne Fahrschule und in dem meisten Fällen sind auch ein paar Übungsstunden erforderlich, auch wenn diese nicht Pflicht sind.
Von daher kann es dir auf Grund des bevorstehenden Winters passieren, dass du deinen gewünschten Zeitplan vielleicht nicht einhalten können wirst.
Am besten gehst du bereits jetzt zu (d)einer Fahrschule und sprichst das mit denen durch.
Dann vielleicht auch gleich das Thema "Autoführerschein" - also Klasse B - mit einbeziehen ;-)
Viele Grüße
Michael
Du kannst den Antrag auf den Aufstieg (ohne Theorieprüfung) frühzeitig einreichen. Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor dem Stichtag (Datum Aushändigung A1 plus 2 Jahre) ablegen.
Somit einfach den Antrag entsprechend stellen - was je nach Stadt bzw. Kreis 4-8 Wochen im Voraus sein sollte. Zudem muss dann ja auch noch ein Prüfungstermin vereinbart werden.
Schließ dich einfach mit der Fahrschule deiner Wahl kurz was sie empfehlen - und wie viele Fahrstunden zur Vorbereitung sie vorschlagen.
2 Jahre sollte man die Klasse mindestens besitzen und auch das Mindestalter erreicht haben , man wiederholt da keine Prüfung man macht da eine ganz Neue Fahrprüfung auf dem schweren Bike nicht auf einer 125er Mofakinderschaukel .
Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung in der Fahrschule nur die praktische Prüfung.
Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor. Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden .
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten .
Praktische Ausbildung für die Klasse A2.
(mit Vorbesitz A1, kürzer als 2 Jahre. > 2J. keine Sonderfahrten vorgeschrieben)
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben für die einzelnen Klassen:
Klasse A: 6 Grundfahraufgaben
Klasse A2: 6 Grundfahraufgaben
Klasse A1: 6 Grundfahraufgaben
Klasse AM: 4 Grundfahraufgaben