NEIN !!!
Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen ;-)
Viele Grüße
Michael
NEIN !!!
Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen ;-)
Viele Grüße
Michael
Was willst du als 16jährige auf einem solchen Wochenende?
Aber nein, deine Eltern müssen das nicht dem Finanzamt melden.
Denn rechtlich ist es so, wie "LuckyJack1986" geschrieben hat.
"Menschlich" ist es so, wie "Bergfex49" geschrieben hat.
Viele Grüße
Michael
Du bekommst nicht einfach mal so 25er Papiere ;-)
Alles in allem ca. 300 Euro.
Viele Grüße
Michael
28 Steckdosen an einer Wand oder verteilt in der ganzen Wohnung?
Auf einer Etage, oder auf mehreren?
Du verstehst?
Ohne das genaue "Projekt" zu kennen, kann dir auch der beste Elektriker keinen Preis nennen.
Viele Grüße
Michael
Hallo,
eine 125er für den A1 darf 11 kW haben - das entspricht ungefähr 15 PS.
Maßgeblich sind aber schon seit sehr langer Zeit nur die kW.
Selbst die mit 11 kW schaffen geradeso ECHTE 120 km/h und bis man die erreicht, dauert es eine kleine Ewigkeit.
Mit nur 8 kW (~ 11 PS) sind ECHTE 108 km/h gerade noch realistisch - mehr aber sicher nicht.
Viele Grüße
Michael
Die Herkules Prima GT hat zwar eine lange Sitzbank, sie hat aber weder Fußrasten noch eine Vorrichtung zum Festhalten für einen Sozius.
Von daher ist sie wohl nur für eine Person zugelassen.
Das steht aber auch in den Papieren.
Viele Grüße
Michael
Du willst also lediglich die Symptome bekämpfen und nicht die Ursache !?!?
Das ist unsinnig und du solltest dir besser über dich und deinen Fahrstil Gedanken machen.
Auch mit einer 125er kann man in der Stadt schneller fahren als erlaubt.
Viele Grüße
Michael
Hallo,
auch da hat man das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht, wenn es sich um "Standardware" handelt.
Aber gerade bei Möbeln würde ich die "Modalitäten" vorher mit dem Verkäufer ganz venau klären.
Du als Käufer bist dann für den Rückversand zuständig und verantwortlich.
Und es kann durchaus sein, dass du auch die Kosten dafür trägst.
Also erst klären, dann kaufen.
Oder wenn möglich noch besser: Erst in echt anschauen und dann kaufen.
Viele Grüße
Michael
Dabei sei ihm aufgefallen, dass am Kühlergrill eine kleine Plastikhalterung abgebrochen ist...
Wenn es nicht schon grundsätzlich eine Lachnummer ist, nur zwanzig Minuten nach dem Kauf direkt mit einer Forderung um die Ecke zu kommen, dann ist es das spätestens durch diese Begründung - also durch das, was da defekt sein soll.
Das hätte dem Käufer bereits bei der Besichtigung und Begutachtung des Fahrzeugs auffallen können und müssen.
Du darfst ihm unmissverständlich den Ausschluss der Gewährleistung / Sachmängelhaftung um die Ohren hauen.
Am besten auch gleich mit dem Hinweis, dass das für alles gilt, was er noch so zu finden glauben wird.
Nur wenn ihr einen Mangel arglistig verschwiegen habt, seid ihr dafür verantwortlich.
Viele Grüße
Michael
Viele Punkte, die gegen Winterreifen im Sommer sprechen, wurden bereits genannt.
Nur leider nicht der wichtigste:
Der viel längere Bremsweg und somit die "schlechtere" Sicherheit !!!
Viele Grüße
Michael
Hallo Meik,
das hat nichts mit "Rückgaberecht" zu tun.
Der Verkäufer muss das auch überhaupt nicht ausschließen, denn bei Privatverkauf gibt es weder "Rückgaberecht" noch "Widerrufsrecht".
Ausschließen kann und darf ein privater Verkäufer aber die Gewährleistung.
Dennoch MUSS sich die Ware immer in dem beschrieben Zustand befinden.
Wird nichts angegeben, dann muss sie auch einwandfrei funktionieren.
Tut sie das nicht, oder ist der Artikel definitiv nicht wie beschrieben, hat der Käufer das Recht, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen - sprich einwandfreie Ware geliefert zu bekommen.
Ein privater Verkäufer kann das natürlich nicht mal so einfach und dann kann der Käufer zumindest vom Kauf zurücktreten.
Inwieweit Kratzer auf dem Display der Beschreibung "NEUWERTIG" widersprechen ist allerdings fraglich.
Das kommt wohl tatsächlich auf deren Anzahl und Beschaffenheit an.
Der Beschreibung "wie neu" oder sogar "neu" würden sie hingegen auf jeden Fall widersprechen.
Das Einstellen anderer Fotos eines "komplett neuen Artikels", um einen besseren Eindruck und somit einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, könnte hingegen sogar als Betrug bewertet werden.
Mit diesem Argument könntest du also eine Chance haben, den Kauf rückgängig zu machen.
Viele Grüße
Michael
Hallo,
aus dem Stand braucht man so gut wie immer den ersten Gang.
Nur wenn es leicht bergab geht, könnte man auch im 2. Gang anfahren.
Bei Fahrzeugen mit "viel Kraft" geht das eventuell auch wenn es eben ist, das ist aber eher selten.
Viele Grüße
Michael
Hallo,
wieso, weshalb, warum willst du das ABS ausschalten?
Seit 2017 ist bei Motorrädern ABS und bei 125ern mindestens die Kombibremse Pflicht.
Von daher kann man das ABS nicht mehr ausschalten.
Die Dukes, bei denen es geht, müssen aus 2016 oder älter sein.
Viele Grüße
Michael
Deine Probleme möchte ich haben.
Vor allem muss man eine gewisse Reife haben, um Polizist zu werden.
Also einfach mal selber darüber nachdenken, ob es überhaupt sinnvoll ist, seinen "Nicht-Glauben" derart darzustellen.
Kein Tattoo ≠ ganz sicher keine Schwierigkeiten.
Viele Grüße
Michael
Ich weiß dass das Können Minderjähriger oft überschätzt wird aber so schwer ist Autofahren wirklich nicht
Ihr überschätzt euch doch schon selbst, da brauchen wir es nicht mehr zu tun.
Unreife kommt dann auch noch hinzu.
Wie kann man zur grundsätzlichen Dummheit ohne Fahrerlaubnis zu Fahren, es auch noch machen wollen, wenn man bereits am Führerschein ist?
Wenn du erwischt wirst, machst du solange nicht weiter, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Und dann müsstest du auch wissen, dass es sich um eine Straftat handelt.
Viele Grüße
Michael
So pauschal ist die Aussage falsch.
Wenn der Verunglückte nicht ansprechbar bzw. bewusstlos ist, dann muss der Helm abgezogen werden.
https://www.muenchen.tv/mediathek/video/nach-unfall-mit-motorradfahrer-helm-ab-oder-nicht-die-johanniter-muenchen-klaeren-auf/
Viele Grüße
Michael
Hallo,
wenn du mit einem frisierten Mofa schneller als 25 km/h fährst, ist das genauso, wie wenn du ein Fahrzeug fährst, für das du keine Fahrerlaubnis hast.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Von daher besser bleiben lassen.
Viele Grüße
Michael
Hallo Jana,
die Frage ist so speziell, die musst du wohl der "Fahrerlaubnisbehörde" in der Schweiz stellen.
Viele Grüße
Michael
Latinlover, die Kolbenrückholfeder und die Vergaserinnenbeleuchtung halten dem Druck nicht Stand.
Hallo,
der Tacho geht unter Umständen sogar noch mehr vor.
Wenn es ein zugelassener Drosselsatz für diesen Roller ist und dieser ordnungsgemäß eingebaut wurde, wird der Sachverständige die Drosselung ziemlich sicher eintragen.
Viele Grüße
Michael