Hallo zusammen .
Es ist nur eine Frage, da mich das Interessiert.
Mein Kumpel hat vor kurzem seine Wohnung gekündigt und das zum 1.12.21 , seine noch Wohnung wird zum 1.1.22 an einen Nachmieter weiter gegeben.
Nun hat er eine Wohnung gefunden und auch eine Zusage bekommen, jedoch ist soll diese zum 1.12.21 bezogen werden und das ginge laut ihn nicht, da es ihn zu kurzfristig war.
Nun sind er und die Vermieter zum Entschluss gekommen, das er die Wohnung zum 1.1.22 beziehen darf, da er als einziger potenzieller Mieter in Frage kam .
Nun meine Frage:
Muss er den Monat Dezember überbrücken, sprich muss er diesen auch bezahlen, obwohl er erst zum 1.1.22 einzieht.
Für mich ist das irgendwie nicht schlüssig, weil durch einen Monat fehlt ja die Dezember Miete und dementsprechend muss es ja auch bezahlt werden, aber wieso sollte man das bezahlen, wenn der Vermieter selber damit einverstanden ist, das er erst zum 1.1.22 einzieht.