Ebay Kleinanzeige Artikel falsch beschrieben?
Hallo!
Ich habe vor kurzem ein Handy samt Rechnung und Originalverpackung auf Ebay Kleinanzeigen käuflich erworben.
Laut der Anzeige des Verkäufers, ist es als Neuwertig beworben worden, sprich unbenutzt und keine Gebrauchsspuren, wie es auch in der Beschreibung angegeben wurde.
Gestern kam das besagte Handy an und es stellte sich herraus, dass "keine Gebrauchsspuren" definitiv eine Lüge war.
Das Handy konnte diese Kratzer auch nicht vom Transport bekommen haben, da es im Originalkarton verstaut wurde und somit nicht hin und her rutschen konnte, es waren massive Kratzer zu erkennen.
Auf den Bildern waren keine Kratzer zu sehen, wobei ich denke das er ein nagelneues Handy fotografiert hat und anschließend ein anderes mit Gebrauchsspuren versendet hat, welches ich dann bekam.
Als ich ihn darauf anschrieb, sagte er mir trocken, das es kein Rückgaberecht gibt, was er in der Produktbeschreibung auch angegeben hatte (Screenshot habe ich gemacht).
Laut seinen Aussagen soll ich mich nicht so anstellen und einfach ein Handycase benutzen, es stelle ja keine Beeinträchtigung gegenüber der Nutzung dar.
Darf er die Rückgabe mit anschließender Rückzahlung verweigern ?
Ich meine er hat angegeben das er keine Rückgabe akzeptiert, aber gilt das auch wenn man in seiner Anzeige gelogen hat, bestimmt nicht, oder ?
5 Antworten
Hallo Meik,
das hat nichts mit "Rückgaberecht" zu tun.
Der Verkäufer muss das auch überhaupt nicht ausschließen, denn bei Privatverkauf gibt es weder "Rückgaberecht" noch "Widerrufsrecht".
Ausschließen kann und darf ein privater Verkäufer aber die Gewährleistung.
Dennoch MUSS sich die Ware immer in dem beschrieben Zustand befinden.
Wird nichts angegeben, dann muss sie auch einwandfrei funktionieren.
Tut sie das nicht, oder ist der Artikel definitiv nicht wie beschrieben, hat der Käufer das Recht, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen - sprich einwandfreie Ware geliefert zu bekommen.
Ein privater Verkäufer kann das natürlich nicht mal so einfach und dann kann der Käufer zumindest vom Kauf zurücktreten.
Inwieweit Kratzer auf dem Display der Beschreibung "NEUWERTIG" widersprechen ist allerdings fraglich.
Das kommt wohl tatsächlich auf deren Anzahl und Beschaffenheit an.
Der Beschreibung "wie neu" oder sogar "neu" würden sie hingegen auf jeden Fall widersprechen.
Das Einstellen anderer Fotos eines "komplett neuen Artikels", um einen besseren Eindruck und somit einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, könnte hingegen sogar als Betrug bewertet werden.
Mit diesem Argument könntest du also eine Chance haben, den Kauf rückgängig zu machen.
Viele Grüße
Michael
Darf er die Rückgabe mit anschließender Rückzahlung verweigern ?
Das hat er doch schon getan.
Nun musst Du Deine Rechte eben anderweitig geltend machen und durchsetzen.
Tut mir leid das zu hören.
Prinzipiell hast du schlechte Karten. Ist natürlich nicht ok Leute anzulügen, aber er hat angegeben, dass er keine Rücknahmen akzeptiert. Ich würde mich an deiner Stelle mal an den Support von eBay-Kleinanzeigen wenden und mich kundig machen. Vielleicht hast du ja Glück und die können dir behilflich sein.
Da hast du ja prinzipiell Recht. Trotzdem ist es in der Realität nicht immer einfach die Person ausfindig zu machen und sein Geld zurückzubekommen. Aber wie gesagt einfach mal an den Support wenden.
aber er hat angegeben, dass er keine Rücknahmen akzeptiert
Das müsste man nicht einmal angeben, denn bei Privatverkauf gibt es weder "Rückgaberecht" noch "Widerrufsrecht".
Ein privater Verkäufer darf allerdings die Gewährleistung ausschließen.
Dennoch ist dies alles kein Freibrief, defekte Ware teuer loszuwerden.
Der Artikel MUSS sich im angegebenen Zustand befinden !!!
Inwieweit Kratzer aber der Beschreibung "neuwertig" widersprechen, können wir von hier aus nicht klären.
Gruß Michael
Wenn das Produkt nicht im angegeben Zustand geliefert werden kann, hast du das recht dein Geld zurückbekommen. Hast du über PayPal bezahlt? Wenn ja kannst du da das Geld zurückziehen.
Auf jeden Fall würde ich mich auch an eBay Kleinanzeigen wenden.
Wenn ja kannst du da das Geld zurückziehen.
Er kann nichts "zurückziehen".
Er kann einen Fall bei PP eröffnen und alleine PP entscheidet dann darüber.
Auf jeden Fall würde ich mich auch an eBay Kleinanzeigen wenden.
Wozu?
Die haben keinerlei Verkäuferdaten und keinerlei Entscheidungsbefugnis.
Wenn es zu viele Beschwerden über diesen Verkäufer gibt kann er gesperrt werden
Das mag sein, hilft dem betrogenen Käufer aber leider nicht weiter.
Wie hast Du bezahlt, per Überweisung oder per PayPal?
Bei Zahlung per PayPal Waren & Dienstleistungen solltest Du Dich in Dein PayPal-Konto einloggen und dort einen Fall wegen eines abweichenden Artikels eröffnen, das geht bis zu 180 Tage nach dem Kauf und nur dann, wenn Du bei eBay noch keinen Fall eröffnet hast: www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_complaint-view
Schlechte Karten ?
Also soweit ich weiß verfällt ein Rückgaberecht sobald sich herrausstellt, das der Verkäufer gelogen hat.
Wenn man nicht das bekommt was man sich erhofft hat, ist das doch Betrug.
Ich will nur sicher gehen .