Theoretische Fahrerlaubnisprüfung 2 Jahre nach Bestehen gültig?

3 Antworten

Dein Fahrlehrer hat recht .. die Prüfung ist nur ein Jahr gültig. Die Stunden an sich sind 2 Jahre gültig! Was der Tüv dir da erzählt hat .. keine Ahnung. 

Kosten die auf dich zukommen:

Gebühren fürs Verkehrsamt, Gebühren für die theo Prüfung für den Tüv (22,49€) + für die Fahrschule. Die Fahrschule kann auch eine erneute Grundgebühr von dir verlangen. 

Der Tüv hat erhöht.. allerdings nur von 20,83 auf 22,49 .. praktisch von 84,97 auf 91,75. Vielleicht hat er in die 60,- die Gebühren für die Fahrschule eingerechnet?


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Zum Glück nur 1 Jahr  dann ist auch der Antrag ungültig  aber so was einfaches wie der Füherschein sollte in 3-4 Monaten zu schaffen sein ganz locker neben Ausbildung Schule und Beruf den das ist kein Vollzeitjob. 

Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein. 

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.

 Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. 

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

http://www.fahrschule-wunderlich.de/antrag-und-fristen/

Die Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monate nach Bestehen der Theorieprüfung abgelegt werden, ansonsten verfällt die Theorieprüfung.

Siehe FeV §18 Abs.2

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html

iamdouleur 
Fragesteller
 01.07.2017, 12:00

Vielen Dank! Haben Sie zufällig auch eine Antwort auf meine zweite Frage? 

"...Der Fahrlehrer erzählte mir, dass der TÜV die Kosten für die Prüfung von ca. 20 € auf stolze 60 € erhöht hat? Stimmt das denn, die Schule ist in Hamburg?.."

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Antitroll1234  01.07.2017, 12:03
@iamdouleur

Gebühren kannst Du direkt bei der zuständigen Stelle abfragen, also beim zuständigen TÜV.

Der Fahrlehrer wird dich wohl nicht anlügen, das würde ja spätestens bei der Rechnung dann auffallen, also sinnlos.

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iamdouleur 
Fragesteller
 01.07.2017, 12:35
@Antitroll1234

Nun ja, eine Rechnung habe ich auch bei der ersten Prüfung nicht bekommen.. aber trotzdem vielen Dank!

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