Theoretische Fahrerlaubnisprüfung 2 Jahre nach Bestehen gültig?
Hallo,
ich hoffe jemand kann meine oben gestellte Frage beantworten.
Ich bekomme auf die Frage, wie lange denn die theoretische Prüfung gültig sei, immer so viele unterschiedliche Antworten, weshalb ich mich jetzt hier melde und auf eine konkrete Antwort hoffe.
Also ich hab letztes Jahr am 27.06.2016 meine 1. Theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B bestanden. Bisher habe ich noch nicht meine praktische Prüfung gemacht, wollte dies jedoch nächsten Monat machen. Jetzt hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass 1 Jahr seit Bestanden der Prüfung vergangen ist und ich nun einen neuen Antrag stellen muss (also nochmals die Antragsgebühren zahlen soll) und halt die Prüfung nochmal machen muss und dafür natürlich auch zahlen soll. (Hier nochmal eine Frage am Rande: Der Fahrlehrer erzählte mir, dass der TÜV die Kosten für die Prüfung von ca. 20 € auf stolze 60 € erhöht hat? Stimmt das denn, die Schule ist in Hamburg? Also im Internet sind immer noch die 20 € angegeben?)
Meine Frage an euch wär jetzt, ob das so stimmt oder ob ich doch noch ein Jahr Zeit habe? Es ist halt blöd, weil ich nächsten Monat meine Prüfung machen wollte und ich plötzlich sowas zu hören bekomme. Hat sich leider alles länger gezogen als gewollt.. Habe mich z.B. auch telefonisch mit dem TÜV in Kontakt gesetzt und die Dame meinte, dass ich wie auch bei der praktischen Prüfung 2 Jahre zeit hätte? Was stimmt denn nun?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!
3 Antworten
Dein Fahrlehrer hat recht .. die Prüfung ist nur ein Jahr gültig. Die Stunden an sich sind 2 Jahre gültig! Was der Tüv dir da erzählt hat .. keine Ahnung.
Kosten die auf dich zukommen:
Gebühren fürs Verkehrsamt, Gebühren für die theo Prüfung für den Tüv (22,49€) + für die Fahrschule. Die Fahrschule kann auch eine erneute Grundgebühr von dir verlangen.
Der Tüv hat erhöht.. allerdings nur von 20,83 auf 22,49 .. praktisch von 84,97 auf 91,75. Vielleicht hat er in die 60,- die Gebühren für die Fahrschule eingerechnet?
Zum Glück nur 1 Jahr dann ist auch der Antrag ungültig aber so was einfaches wie der Füherschein sollte in 3-4 Monaten zu schaffen sein ganz locker neben Ausbildung Schule und Beruf den das ist kein Vollzeitjob.
Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Die Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monate nach Bestehen der Theorieprüfung abgelegt werden, ansonsten verfällt die Theorieprüfung.
Siehe FeV §18 Abs.2
Gebühren kannst Du direkt bei der zuständigen Stelle abfragen, also beim zuständigen TÜV.
Der Fahrlehrer wird dich wohl nicht anlügen, das würde ja spätestens bei der Rechnung dann auffallen, also sinnlos.
Nun ja, eine Rechnung habe ich auch bei der ersten Prüfung nicht bekommen.. aber trotzdem vielen Dank!
Vielen Dank! Haben Sie zufällig auch eine Antwort auf meine zweite Frage?
"...Der Fahrlehrer erzählte mir, dass der TÜV die Kosten für die Prüfung von ca. 20 € auf stolze 60 € erhöht hat? Stimmt das denn, die Schule ist in Hamburg?.."