A1 und B Führerschein Prüfung getrennt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

für jede Fahrerlaubnis kann man den Antrag erst ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Wahrscheinlich nur weil du auch den A1 machst, hat die Fahrschule wohl auch schon deine Anmeldung für die Klasse B - oder besser den BF17 - angenommen.

Den Antrag für den BF17 kannst du erst in gut 7 Monaten stellen und da du den A1 ja sicher schnellstmöglich haben willst, musst du die Prüfungen getrennt ablegen.

Im Übrigen wäre nach abgeschlossener Ausbildung und bestandenen Prüfungen für den A1 dann die theoretische Ausbildung für die Klasse B erneut zu absolvieren. Es gibt allerdings Fahrschulen, die das nicht so genau nehmen ;-)

Viele Grüße

Michael

Die fahrschule meldet dich eh erst an, wenn du das Mindestalter erreicht hast. Du machst erst den A1 und wenn du das nötige Mindestalter erreicht hast den B. Für den Tüv sind das zwei völlig getrennte Prüfungen, nur die Fahrschule macht daraus so ein Paket.

Hallo,
an sich dürfte das kein Problem sein, da die Prüfungen unabhängig voneinander sind.