Dürfen Scheinwerfer foliert werden?

7 Antworten

Nein, Scheinwerfer und Leuchten sind spezielle, bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile, die nicht verändert werden dürfen. 

D. h.: Folieren, lasieren, sonstige Veränderung der Streuscheiben, Verwendung anderer Leuchtmittel als vorgesehen (z. B. LED statt H4) etc. sind verboten.

NEIN LICHTTECHNISCHE Einbauten dürfen nicht verändert werden das führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis für das Teil so wie für das Fahrzeug an dem es verbaut ist du fährst dann ohne Zulassung was beim Unfall sehr teuer kommt  auch wen du zu 100 % keine Schuld hast bekommst du dann die Alleinschuld  und deine Versicherung wird dann zwar zahlen aber alles von dir zurückfordern und das bis zu deinen Enken  hin .  

Hallo,

nein, die Scheinwerfer sind ein wichtiger Bestadnteil der ABE eines Fahrzeuges und dürfen nur gegen solche getauscht werden,die der ABE entsprechen.

Das Folieren der Scheinwerfer würde daher die ABE zum erlöschen bringen und bei einem Unfall kann die Pkw-Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern.Von den Strafrechtlichen Dingen mal gar nicht erst zu reden.

Lt. §50 darf für die Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden. Eventuell, dass der TÜV gelbe Leuchtmittel genehmigt, die müssen aber ein Prüfkennzeichen und eine Prüfnummer haben.

Nein dürfen nicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ............