Rechter Scheinwerfer ist ca.30% heller. Kommt man damit durch den TÜV?

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Zum TÜV müssen auf beiden Seiten gleiche Lampen verbaut sein. Unterschiedliche Helligkeit oder Farbe sind nicht erlaubt.

Meiner Meinung nach stellt sich die Frage nicht, ob das Auto damit durch den TÜV kommt. Wichtig ist doch, ob Du Dir sicher bist, mit der niedrigeren Lichtausbeute noch genug zu sehen!!! Außerdem sollte es ja an den paar Euros für ne Birne nicht scheitern, oder!?Ist auf jeden Fall billiger, als nochmal zum TÜV zu müssen. Es könnte ja auch der Reflektor blind sein!

Kaepsele 
Fragesteller
 26.04.2013, 19:02

Linker Scheinwerfer ist normal hell. Da Fußgänger mir auf der rechten Seite entgegenkommen (so ist die Vorschrift) sehe ich sie bei Dunkelheit eher wenn der rechte Scheinwerfer heller ist (bei H7 gibt es zwei Helligkeiten zu kaufen). Beim linken Scheinwerfer mit mehr Helligkeit würde vielleicht der Gegenverkehr geblendet, deshalb nur rechts. Aber die Frage ist, ob der TÜV das durchläßt?

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das mit gefährlicher versteh ich nich, links kann doch genausogut ein reh oder ein fussgänger auf die strasse laufen... naja normal stellt man das dann richtig ein oder lässt es machen, bzw tauscht birnen aus.... beim tüv normal kein grund, kommt auf den prüfer an