Straßenverkehrsordnung – die neusten Beiträge

Welche Rechte hat man, wenn man eine Magnetschranke, die die Ampel zum Linksabbiegen aktiviert mit seinem Fahrzeug nicht auslösen kann?

Muss man dann theoretisch bis Sankt Nimmerlein da rumstehen, oder darf man irgendwann einfach rüber fahren? Ich meine, andere können die ja auch nicht für einen auslösen, weil man im Weg rumsteht....

Wie ist die Regelung, wenn die Ampel einfach über viele Minuten nicht grün wird?

Ich meine, ich stand da ungefähr 8 Minuten - und bin über die Haltelinie drüber gefahren, in der Hoffnung, dass die dann grün wird irgendwann. Dann bin ich irgendwann rechts abgebogen (da gab es keine Ampel für) und habe quasi auf der Straße gewendet, damit ich endlich nach links komme. Zum sicheren Wenden, war ich ungefähr 30 Sekunden unterwegs - und dann stand ich plötzlich geradeaus vor der roten Ampel. Ich meine das kann theoretisch natürlich Zufall sein, dass die Linksabbiegerampel wirklich erst dann grün wurde, aber so lange, wie ich da stand, glaube ich das nicht. Ich glaube, das Auto, das zuvor hinter mir stand, ist vorgefahren und hat die Magnetschranke, oder was immer das ist, ausgelöst und damit die Ampel aktiviert.

Sieht man irgendwo, wo Linie dafür verläuft? Vielleicht hätte ich wirklich mit dem Reifen ganz von der Linie runter sein müssen (Stück drüber war ich auf jeden Fall), um genug Metall zu haben? Aber Fahrradfahrer würden das Problem ja auch immer dann haben, die haben weniger Metall am Fahrrad, als ich am Reifen? ...

Ich werde da morgen auf jeden Fall noch mal hinfahren und das beobachten. Aber in dem Fall: Was kann ich mit Fahrrad oder Moped legal tun, wenn mein Fahrzeug das offensichtlich nicht auslöst, außer rechts abbiegen und dann wenden (was ja echt Wahnsinn ist)...

Verkehr, Ampel, Fahrschule, Straßenverkehrsordnung, Lichtschranke

Semantik von „muss [...] rechts oder links [...]“?

Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden;

Quelle: §25 Abs. 1 Satz 3 StVO

Wird dadurch vernünftig gesagt, dass dem Bürger die Entscheidung überlassen wird, ob er rechts oder links geht?

Oder könnte es sein, dass die Polizei angetanzt kommt und sagt: „Oh Nein! Heute ist doch Links-Tag!“?

Warum schreibt der Gesetzgeber nicht das da?

Wird die Fahrbahn benutzt, darf innerhalb geschlossener Ortschaften nicht in der Fahrbahnmitte gegangen werden;

Im abgeschafften Rundfunkgebührenstaatsvertrag stand:

Im Falle der gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgerätes sind die Rundfunkgebühren bei einer Vermietung für einen Zeitraum bis zu drei Monaten nicht vom Mieter, sondern vom Vermieter zu zahlen;

Quelle: §2 Nr. 3 Satz 1 RGebStV

Hier wird jemand entlastet und jemand belastet, wodurch Komplikationen entstehen können... Cum-Cum, Cum-Ex, Ex-Ex mäßig... wenn Mieter und Vermieter in einem etwas komplizierten Verhältnis zueinander stehen... 😋 Wieso schreibt der Gesetzgeber nicht einfach:

Im Falle der gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgerätes sind die Rundfunkgebühren bei einer Vermietung für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter zu zahlen;

Karussell-Betrug ist auch sowas Komisches... Europaweit haben die Gesetzgeber es offenbar ermöglicht, eine Steuerrückzahlung zu erhalten, bevor deren Zahlung überhaupt erfolgt ist...

Will der Gesetzgeber Widerstand provozieren, indem er sich so ungeschickt ausdrückt, damit er dann windige Strafverfahren veranstalten kann, die er Wunder-Oh-Wunder dann auch noch gewinnt? 🥳

Bedeutung, Intelligenz, Grammatik, Semantik, Straßenverkehrsordnung, Gesetzgeber, Cum-Ex

LKW unbeabsichtigt geschnitten?

Hallo, da es sich hier um eine evtl. Rechtsfrage dreht, nenne ich den Beteiligten der Situation einfach "A"

"A" war heute auf dem Weg zur Arbeit voll im Stress und musste aufgrund einer Sperrung auf eine volle Autobahn ausweichen.

"A" fuhr auf der mittleren Spur und musste auf die Abbiegespur. Auf der rechten Spur (nicht die Abbiegespur) waren überall LKWs ohne erkennbare Lücken. Also hat "A" einen LKW überholt und wollte dann vor ihm nach rechts. Da war auch Platz. Natürlich zuerst auf die rechte und dann auf die Abbiegespur. Von "A"s Position aus (noch auf der mittleren Spur) sah er auf der Abbiegespur eine Lücke, weswegen er auch die Geschwindigkeit etwas reduzieren musste. "A" hat rechts geblinkt, geguckt und ist nach rechts eingeschwert. Auf einmal tauchte im Rückspiegel der vorher überholte LKW auf, dessen Geschwindigkeit "A" total unterschätzt hatte. Der LKW musste natürlich abbremsen und hat sich dementsprechend "geäußert" mit Lichthupe und akustischer Hupe. Den LKW hatte "A" gar nicht mehr auf dem Schirm und er kann überhaupt nicht mehr nachvollziehen, wie er diesen nicht sehen konnte (C-Säule?). Schon allein, weil "A" seinen Kleinen im Auto hatte, fühlt er sich jetzt total mies...und hat natürlich auch Schiss vor einer Anzeige.

"A" muss hier betonen, dass er hier nicht vorsätzlich gehandelt oder es situationsbedingt sehenden Auges in Kauf genommen hat. Er hat quasi aufgrund einer Fehleinschätzung falsch gehandelt. Auch eine Auswirkung auf den übrigen Verkehr konnte er nicht feststellen.

Da "A" auf seinen Führerschein angewiesen ist:

Was kann man "A" vorwerfen und wie sähe die Strafe/ Buße aus?

Auto, Verkehrsrecht, Bußgeld, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links (StVO)?

Hallo liebe Community,

ich bin gestern auf dieses Thema gestoßen und habe Diskussionen dazu verfolgt, in denen es viele verschiedene Meinungen gab. Dabei waren sich alle immer sehr sicher, richtig zu liegen, obwohl sie sich gegenseitig an vielen Stellen widersprochen haben. Deshalb möchte ich diese Frage(n) jetzt gerne einmal mit Sicherheit beantworten können, gerne auch mit Quellen wie Paragraphen und Gerichtsurteilen belegt. Alle Fragen beziehen sich auf Deutschland und den aktuellen rechtlichen Stand.

  1. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern die StVO?
  2. Macht es dabei einen Unterschied, ob der Parkplatz bzw. das Parkhaus öffentlich bzw. privat ist? Gilt es automatisch als öffentliche Verkehrsfläche, wenn der Zugang unbeschränkt möglich ist?
  3. Macht es einen Unterschied, ob am Eingang ein Schild mit "Hier gilt die StVO" hängt?
  4. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links?
  5. Macht es dabei einen Unterschied, ob die Struktur und die Markierungen einen Straßencharakter aufweisen?

Ich wäre sehr dankbar für alle fundierten Antworten, möglichst von Personen, die sich mit aktuellem Verkehrsrecht gut auskennen und vielleicht auch etwas Hintergrundwissen mitbringen können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Nimento

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Hat der Vorrang, wer als erstes im Hindernis ist?

Hier der Kommentar vom Nutzer:
Das das bei der Einsenderin bei 8:15 passiert, hätte ich Ihr, ohne die Szene zuende gesehen zu haben, sagen können. Wie war das bei kleinen Kindern nochmal? Wenn man den kleinen Finger gibt, nehmen die die ganze Hand... Nope. Einfach mittendrin stehen bleiben. Motor aus. Thermoskanne und nen Snikers demonstrativ hoch halten - "wenn´s mal wieder etwas länger dauert, bis die Verkehrsregeln verstanden sind..." Und nein, es gibt kein, wie in der Formel 1, wer zuerst im Hindernis ist. Es gibt in der Stvo nur ein "Wer vorang zu gewähren hat, darf den vorangigen Gegenverkehr weder Behindern (= zum verlangsamen nötigen) noch Gefährden (= zum Bremsen oder gar stoppen nötigen). Und, wenn ich in eine Straße einfahre, auf der durch Parkende Autos alles auf die Gegenspur verengt ist, muß ich mich halt vortasten. Mit Augen zu und durch, kann gut gehen - die chancen sind aber gut, daß es das eben nicht tut. Bei mir wäre er zurück. Ich bin da schmerzfrei. Je früher er/sie/es das kapiert, um so schneller kommt er voran - auch in anbetracht dessen, daß sich recht schnell hinter mir dann auch Fahrzeuge sammeln - was mir dann für Ihn/Sie/es so gar nicht leid tut... Egotrips DÜRFEN nicht auch noch mit Erfolg belohnt werden!

Hat er recht?

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