Semantik von „muss [...] rechts oder links [...]“?

2 Antworten

  1. Bsp: weil es eben nicht ausreicht, bloß nicht in der Mitte zu gehen: man hat eben am Rand zu gehen - auch der Bereich zwischen Mitte und Rand ist nein.
Wird dadurch vernünftig gesagt, dass dem Bürger die Entscheidung überlassen wird, ob er rechts oder links geht?

Ja, das ist eindeutig im Juristendeutsch.

Warum schreibt der Gesetzgeber nicht das da? Wird die Fahrbahn benutzt, darf innerhalb geschlossener Ortschaften nicht in der Fahrbahnmitte gegangen werden;

Das wäre nicht das Gleiche. Zwischen Rand und Fahrbahnmitte liegt ja noch viel. Da könnte manch ein Querulant argumentieren, ich gehe ja nicht in der Mitte, sondern im rechten Drittel...

Wieso schreibt der Gesetzgeber nicht einfach: ... vom Vermieter zu zahlen;

Da hast du recht, das würde völlig genügen und wäre geradliniger.

Will der Gesetzgeber Widerstand provozieren, indem er sich so ungeschickt ausdrückt, damit er dann windige Strafverfahren veranstalten kann

Nein, das glaube ich nicht. Das ist einfach nur Inkompetenz.