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Muss ich defekte Online-Ware selbst reparieren?

Hallo zusammen,

ich habe im Internet bei einem Online-Händler für Agrarprodukte eine elektrische Schubkarre gekauft. Sie wurde kurz vor Weihnachten geliefert und sollte meinem betagten Vater das Brennholzholen erleichtern.

Sie kam teilmontiert an und ich musste sie zusammensetzen. Nachdem sie zusammengebaut und der Akku aufgeladen war, funktionierte sie aber nicht. Sie ist noch keinen Meter gefahren. Daher habe ich den Online-Händler am 28.12. kontaktiert und ihm dargelegt, dass sie nicht funktioniert. Er hat Fotos und Videos und eine genaue Beschreibung verlangt, was ich ihm auch geliefert habe. Daraus war ersichtlich, dass es offenbar kein Fehler beim Zusammenbau oder der Bedienung meinerseits war, sondern dass ich alles korrekt ausgeführt hatte.

Der Händler meinte dann, dass ich überprüfen sollte, ob am Motor Kabel nicht verlötet seien. Falls alles korrekt verlötet sei, könnten auch das Steuerelement oder der Gashebel defekt sein.

Ich habe es abgelehnt, den Motor auf nicht-verlötete Kabel zu überprüfen, weil ich dazu die vormontierte Abdeckung hätte abnehmen müssen und da nicht so ohne Weiteres drankomme. Ich wollte meinen Gewährleistungsanspruch auch nicht verwirken, indem ich irgendwo dran herum bastele. Außerdem war ich der Meinung, dass ich bei einem so teuren und neuen Gerät, das mit Spedition angeliefert wird, davon ausgehe, dass diese Teile vor Versand der Ware geprüft werden.

Der Händler meinte dann, dass er mir ein Ersatzteil zuschicken würde, nämlich einen neuen Gashebel. Die Lieferzeit würde bis zu 2 Monate dauern.

Jetzt ist meine Frage, ob ich das hinnehmen muss? Schließlich ist gar nicht gesagt, dass es tatsächlich am Gashebel liegt. Selbst wenn ich den Hebel dann nach wochenlangem Warten erhalte, müsste ich ihn ja selbst einbauen. Das kann und will ich aber nicht. Das war alles vormontiert und ich bin zwar handwerklich ganz geschickt, kenne mich aber mit Elektronik nicht gut aus.

Was sind da meine Rechte und was kann ich tun?

Reparatur, Gewährleistung, Retoure

h&m Retoure angeblich unvollständig?

Hallo,

ich bestelle öfter bei h&m und hatte schon zwei Mal das Problem, dass die Retoure angeblich nicht vollständig war. Nach Kontakt mit dem Kundendienst wurde der Fall bei h&m geprüft und mir wurde nach erfolgreicher Prüfung die Rücksendung erstattet.

Nun habe ich vor einiger Zeit etwas mehr bei h&m Bestellt und habe nun wieder das Problem, dass die Retoure nicht richtig erfasst wurde. Ich habe den Kundendienst kontaktiert und den Fall geschildert. Ich habe beide Sendungen vollständig zurück geschickt und verstehe nicht, wie so etwas passieren kann. Bei beiden Bestellungen handelt es sich um den "größeren" und auch teureren Artikel, den ich angeblich behalten haben soll.

Jetzt schreibt mir h&m, dass das schon einmal bei mir vorgekommen ist und ich deshalb die Artikel zahlen muss, weil sie das nicht ausbuchen können. Denn von den ihrer Seite aus soll alles korrekt abgelaufen sein.

Ich habe dann gefragt, wieso ich Schuld daran sein soll, wenn bei der Retoureabteilung ein Fehler gemacht wird und dass ich für die zwei Fälle in der Vergangenheit auch nichts konnte. Ich bekam nur die Antwort, dass mir die Schuld nicht gegeben wird, aber sie buchen die zwei Artikel nicht aus.

Unterm Strich:
Was soll ich nun tun? Ich habe natürlich keine Videos oder Fotos beim Packen der Retoure gemacht. Ich weiß aber, dass alles im Paket war und habe auch noch das Tracking und den Einlieferungsbeleg. Leider steht bei dem DHL Tracking kein Gewicht dabei. Auf dem Retoure Schein steht jedoch 10kg.
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen machen müssen? Ich sehe es nicht ein 100€ (Gesamtwert der beiden Artikel) zu zahlen für etwas, dass ich nicht behalten habe. Ich kann doch nichts für den ihre Fehler..

DHL, HM, Rückerstattung, Rücksendung, Retoure

Widerruf innerhalb 30 Tage Geld zurück Garantie - Welche Frist gilt?

Hallo Zusammnen,

wie verhält es sich hier bezüglich der rechtlich Fristwahrung:

Kurze Version:

Verkürzte sich die Rückgabefrist von 30 Tage, wenn man innerhalb der ersten 15 Tage den Vertrag widerruft?

Lange Version:

Kunde A hat sich online ein elektronisches refurbished Gerät bei Verkäufer X gekauft. Dieser wirbt mit 30 Tage Geld Zurück Garantie mit kostenlosen Rückversand.

Anm:
Kunden haben auf der Webseite des Verkäufer X die Möglichkeit, sich selbstständig ein Retourenlabel erstellen zu lassen.

Das Gerät hat Kunde A am 15.12.23 durch DHL erhalten. Als es den Verkäufer am 18.12.23 per email bezüglich eine Frage kontaktiert, schickte ihm Verkäufer X am 19.12.23 unaufgefordert ein kostenloses Retourenlabel per Email.

Widerruf hat weder verbal noch schriftlich stattgefunden.

Kunde A kontaktiert Verkäufer X telefonisch klarzustellen, daß er den Widderuf nicht eingeleitet hat. Verkäufer X erklärte Kunde A, daß man den Widerruf nun leider nicht mehr zurücknehmen kann.

Und da man nach Widerruf die Ware unverzüglich, doch spätestens innerhalb 14 Tage zurücksenden muss, dürfe Kunde A den Artikel nicht mehr bis 15.01.24 (30 Tage ab 15.12.23) retournieren, sondern nur noch bis 02.01.24 (19.12. + 14 Tage).

Frage: Welcher ist der späteste Tag für Kunde A den Artikel zu retournieren?

Danke im voraus.

Versand, Bestellung, Käuferschutz, PayPal, Rückgabe, Rückgaberecht, Rücksendung, Retoure

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