Retoure – die besten Beiträge

Nike verweigert Rückerstattung trotz nachweislich zugestellter Retoure – was tun?

Hallo zusammen,

ich habe bei Nike Schuhe reklamiert, weil nach einem Jahr ein Qualitätsmangel aufgetreten ist. Nike hat mir dafür ein Rücksendeetikett geschickt – allerdings war dieses Etikett nicht auf meinen Namen, sondern auf eine fremde Person ausgestellt.

Ich habe das Etikett wie angewiesen genutzt und das Paket nachweislich mit DHL zurückgeschickt (Ich habe erst später gesehen, dass das Etikett gar nicht auf meinen Namen ausgestellt war.). Die Sendungsverfolgung zeigt klar an, dass das Paket direkt an Nike als Geschäftskunde zugestellt wurde.

Nike behauptet nun, sie hätten keine Retoure zu meiner Bestellnummer und hätten die Rückerstattung bereits an diese fremde Person ausgezahlt (auf deren Kundennummer lief ja das falsche Etikett). Auf meine E-Mails mit etlichen Beweisen und Fristsetzungen seit Mai reagiert Nike nicht mehr.

Ich habe also weder meine Schuhe noch mein Geld zurück.

Leider bin ich auch nicht rechtsschutzversichert und nun ziemlich verzweifelt, da es um über 100€ geht. 😕

Meine Fragen:

  • Muss Nike mir nicht trotzdem mein Geld erstatten, da ich meine Pflicht erfüllt habe und der Fehler (falsches Etikett, falsche Zuordnung) bei ihnen liegt?
  • Soll ich mich direkt an die Verbraucherzentrale / das Europäische Verbraucherzentrum wenden?
  • Oder gibt es noch andere Schritte, die ihr mir empfehlen würdet?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Bestellung, DHL, Nike, Sneaker, Rücksendung, Verweigerung, Retoure

Wem steht die Schuld zu?

Frage:

Ich war diese Woche als Urlaubsvertretung für einen Zeitungszusteller tätig. Auf meinem Zustellzettel war klar vermerkt, dass die Zeitungen zwingend vor meiner Haustür abgelegt werden müssen. Sie wurden jedoch:

1. verspätet geliefert (zu spät für eine pünktliche Zustellung), und

2. nicht an meiner Adresse, sondern etwa 200 Meter weiter bei einem Nachbarn, zudem unsauber auf dem Boden abgestellt.

Ich habe den Ort fotografisch dokumentiert und die Zeitungen dort gelassen, da keine ordnungsgemäße Zustellung mehr möglich war.

Jetzt fragt mich die Zustellmanagerin, warum ich die Zeitungen nicht trotzdem verteilt habe. Ich finde das etwas unverschämt, da ich weder für die Verspätung noch für den falschen Ablageort verantwortlich bin. Es war mir zeitlich und organisatorisch einfach nicht möglich, unter diesen Umständen noch auszutragen.

Meine Frage:

Wer trägt in so einem Fall die Verantwortung? Bin ich als Aushilfe dazu verpflichtet, eine fehlerhafte Lieferung auszugleichen, oder liegt der Fehler bei der Spedition bzw. beim Hauptunternehmen? Und was passiert mit der Vergütung?

Ich war wie gesagt nur für diese eine Woche als Urlaubsvertretung eingesprungen.

Danke für jede ernst gemeinte Antwort!

Der Auftraggeberin 50%
Dir (Zustellerin) 50%
Versand, Amazon, Post, Paket, Bestellung, DHL, Hermes, Lieferung, Paketdienst, Paketversand, Paketzustellung, Sendungsverfolgung, Zustellung, Rücksendung, DHL Paket, Retoure

eBay Käuferschutz bei Vorbestellung?

Hallo zusammen,

ich schildere euch mal kurz mein aktuelles Anliegen:

Heute, am 15.08.2025, habe ich mir zwei Pokémon-Boxen auf eBay vorbestellt. Mit Versand hat mich das Ganze 162 Euro gekostet, und ich habe nach dem Kauf auch direkt bezahlt. Ich habe die Zahlung über eBay gestartet und wurde dabei auf PayPal weitergeleitet. Verkäufer war ein Privatverkäufer in Italien, ich selbst bin Privatkäufer.

Die Boxen erscheinen offiziell erst am 30.09.2025, laut Verkäufer in Italien sogar erst am 30.10.2025. Realistisch gesehen werden sie bei mir voraussichtlich am 10.11.2025 ankommen. Für mich persönlich ist die längere Wartezeit kein Problem.

Meine Fragen betreffen den Käuferschutz:

  1. Greift der eBay-Käuferschutz auch bei solchen Vorbestellungen mit so großem Zeitraum zwischen Kauf und Lieferung? Gibt es eine zeitliche Begrenzung, bis wann der Schutz aktiv ist? Gilt der Schutz direkt nach dem Bezahlen oder erst nach Versand bzw. Zustellung?
  2. Greift in so einem Fall auch der PayPal-Käuferschutz, falls die Boxen tatsächlich am 10.11. ankommen, aber beschädigt sind, nicht der Beschreibung entsprechen oder sonstige Probleme auftreten?

Mein Gedanke ist zum Beispiel: Was wäre, wenn die Boxen tatsächlich am 10.11. ankommen, aber beschädigt sind, nicht der Beschreibung entsprechen oder sonstige Probleme auftreten – würde der Käuferschutz in so einem Fall dann noch greifen, auch wenn vom Kaufdatum bis zur Lieferung schon fast drei Monate vergangen sind?

LG

Versand, Vorbestellung, Betrug, Pokemon, eBay, Post, Kleinanzeigen, Bestellung, DHL, eBay Betrug, Käuferschutz, Lieferung, PayPal, Rückerstattung, Rückgabe, Scam, Retoure

Meistgelesene Beiträge zum Thema Retoure