Wem steht die Schuld zu?

Der Auftraggeberin 56%
Dir (Zustellerin) 44%

9 Stimmen

5 Antworten

Der Auftraggeberin

In deinem Fall wäre es die Dispatcherin bzw. Dispatcher der die Schuld trägt.

Die Zeitungen wurden nicht Termingerecht geliefert. Somit konntest du auch nicht sie Termingerecht verteilen. Auch wenn du Aushilfe bist. Auch Verwunderlich das 200 Meter weiter die Zeitungen geliefert wurden anstelle an dem Ort wo du angegeben hast. Teile das deinem Kollegen für den du Eingesprungen bist mit und leite eine Beschwerde an die Dispatcher weiter ,damit sie früher dir die Zeitungen ausliefern bzw. deinem Kollegen der das macht,.

ich denke es kommt erstmal auf die zeit an wann die Zeitungen wirklich da waren und wieviel zeit noch zum verteilen war....wo du dir aber sicher sein kannst das sie alles mögliche geben werden um dich nicht zu bezahlen...

Der Auftraggeberin

Du musstest annehmen das dir die Ware nicht zugestellt wurde. Daraus ergibt sich woher du wusstest dass sie 200 Meter weiter lag. So weit ich weiss sind diese Wurfsendungen zur Zustellung nicht zeitlich eng auszutragen. Wenn du nur so einem enges Zeitfenster hast, kannst du den Job nicht annehmen. Bezahlung ist nicht da keine Tätigkeit durchgeführt.

Was genau hat dich denn daran gehindert zumindest einen Teil der Zeitungen trotz falschen Ablageort und verspäteter Anlage auszutragen?

Ich meine, du hattest ja Zeit eingeplant und transportiert werden müssen die Zeitungen auch, egal ob sie nun vor deiner Tür oder 200 m weiter abgelegt würden.

Ich kann verstehen, dass du in deiner persönlichen Organisation nur ein bestimmes Zeitfenster hast um auszutragen. Wenn die Ablage zu spät erfolgt und dann auch noch nicht an vereinbarten Ort, dann kostete das mehr Zeit, die du dann aber unter Umständen einfach nicht hast.

Wenn die Ablage so sehr verspätet stattfand, dass du selbst die erste Zeitung nicht mehr pünktlich hättest liefern können, ja dann sehe ich das Problem rein beim Auftraggeber.

Wenn du wenigstens einen Teil noch pünktlich hättest austragen können, dann sehe ich das Problem bei euch beiden.


Gkwlfnens 
Beitragsersteller
 18.08.2025, 12:04

Naja, auf dem zustelltzettel steht ausdrücklich "zwingend vor die Haustür durch den schmalen Weg abstellen". Das erklärt schon alles. Zudem bin ich nicht dazu verpflichtet die Zeitungen zu meinem Haus zu tragen, das war ihr Job. Für ihre Faulheit kann ich nun wirklich nichts. Zudem hätte ich auch nur 25 Euro für 360 Zeitungen bekommen. Und die dann noch zu mir nach Hause zu schleppen und dann zu verteilen hätte sich für mich jetzt nicht unbedingt gelohnt.

Callidus89  18.08.2025, 12:35
@Gkwlfnens

Nur weil jemand anderes einen Fehler macht, entbindet dich das nicht von deiner Verantwortung (sofern dies nicht explizit so vereinbart wurde). Besonders, da du die Zeitungen ja trotzdem gefunden hast.

Mir erschließt sich auch nicht, warum du sie unbedingt nur von deiner Haustür aus verteilen kannst. Aufladen musst du die ja so oder so um sie an 360 Empfänger liefern zu können.

Dass du nur 25 € für das verteilen bekommst spielt keine Rolle. Wenn dir das zu wenig ist, hättest du deine Dienste ja auch gar nicht erst anbieten können.

Ich sehe die Faulheit daher eher bei dir. Wäre ich dein AG würde ich nur folgende Erklärung akzeptieren (Prinzipdarstellung): Vereinbart war, das die Zeitungen bis 5:00 Uhr vor meiner Haustür abgestellt würden, damit ich sie pünktlich bis 7:00 Uhr verteilen kann. Sie würden aber erst gegen 5:30 Uhr abgestellt und dann auch noch 200 m von meiner Haustür entfernt. Durch die Verspätung und den Mehraufwand war es mir nicht möglich alle Zeitungen pünktlich auszutragen. Einen Teil habe ich gar nicht ausgetragen, da ich private Termine hatte, die ich nicht verschieben konnte."

Der Auftraggeberin

Kommt auf deinen Vertrag an, würde eher sagen der AG aber 🤷