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PV-Anlage Wirkleistungsbegrenzung auf 70%?

Hallo,

unsere neue PV-Anlage wurde vom Errichter wegen der Gewährleistung der Stromnetzstabilität auf 70% Wirkleistung begrenzt. Dazu steht im EEG §9, Absatz 2 Satz 2 folgendes:

(2) Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinn von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Betreiber von
2 Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt, (...), ihre Anlagen (...) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.

Allerdings steht dem gegenüber §21, Absatz 2 EEG:

Anlagenbetreiber, die die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen,
1.       müssen dem Netzbetreiber den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, der
a)           nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und
b)          durch ein Netz durchgeleitet wird

Widerspricht sich das Gesetz nicht selbst?
Denn wenn §21 von §9 abweicht, müsste dies doch im §9 mit einer "Wenn - dann -Regelung" oder "abweichend von..., gilt §21" erwähnt werden, oder was ist die Meinung der Juristen hier?

Nicht, dass sich das finanziell lohnen würde, aber könnte man sich hier juristisch auf §21 berufen und die Drosselung wieder herausnehmen lassen. Handelt sich um eine 7kW-Anlage. Geht mir hier ausschließlich um das juristische, nicht um Kosten-Nutzen.

Technik, Recht, Photovoltaikanlage, EEG-Umlage

Mitbewohner in 3er WG Kündigen?

Hallo Ihr lieben, ist meine erste Frage hier, wir sind ziemlich verzweifelt und suchen einen guten Rat!

Es geht um eine 3er WG, jedes Mitglied der WG ist Hauptmieter.

Der dritte in unserer WG, stellt sich vom entladen des Umzugswagens bis zu diesem Moment gegen uns. Wir zwei kommen aus schwierigen Familien und sind demnach auf uns alleine gestellt. Der besagte Mitbewohner hingegen hat eine Familie die ihm Finanziell unterstützt, besitzen ein Haus, Bauernhof usw.

Worauf ich hinaus will: Obwohl wir hart arbeitende Menschen sind, sind wir in den Augen des Mitbewohners, Menschen dritter Klasse. Sie nutzten die Arbeitszeiten aus um unsere Möbel in den Gemeinschaftsräumen zu ersetzen und unser Eigentum zu entsorgen. Jeder versuch sich gegen den Mitbewohner zu wehren, läuft darauf hinaus, das uns der Rauswurf angedroht wird, da er und seine Familie sich in den mittlerweile zwei Jahren mit dem Vermieter angefreundet haben.

Wir lieben den Wohnort, verstehen uns super mit den Nachbarn und haben uns nichts zu Schulden kommen lassen. Der Mitbewohner hingegen wurde bereits wegen starker Sachbeschädigung (Zerschneidung aller Textilien seiner Ex-Freundin) und Diebstahl auffällig. Dazu kommt, das seine Familie uns in jeder Chance mit Gerüchten bloßstellt, da er ein perfekter Mieter sei, und wir sein größter Fehler sind. Wir haben Angst wie es weiter geht, da wir durch die Schikane am ende sind.

Darf der Vermieter uns beiden Kündigen, wenn wir unseren Mitbewohner auffordern zu gehen? Die Differenz in der Miete und Kaution können wir ausgleichen, da sie sehr günstig ist.

(Vergebt mir bitte die Rechtschreibfehler. Autokorrektur und Verzweiflung sind ein fieses Duo.)

Vielen dank im voraus.

Sascha und Jenny

Kündigung, Recht, schikane, WG, mitbewohner

Hab ich eine Straftat begangen?

Also jetzt schon mal ich bin 15 Jahre alt. ICH WILL BITTE DAS IHR MIR EINE GESCHEITE ANTWORT GEBT, WEIL ICH GERADE PANISCHE ANGST HABE DENN ES WIRD EIN LANGER TEXT. Also ich hatte eine Beziehung die ist aber gescheitert. Alles schön und gut. Eine Freundin die gut mit meiner ex Freundin war hat angefangen mich anzuschreiben und wir sind gut miteinander geworden und haben angefangen jeden Tag zu schreiben. Diese Person mit der ich gut geworden bin hat tellonym und meine Ex wusste das halt und hat angefangen mit ihren Freundinnen auf dem Tellonym account meiner jetzig guten Freundin zu schreiben und unter anderem waren da auch Beleidigungen und solche Sachen . Die Person mit der ich gut war wurde auch angerufen und es entstand ein Streit zwischen meiner ex und der person mit der ich gut war weil meine ex freundin es nicht eingesehen hat dass ich gut mit ihrer damaligen freundin bin. Ich wusste dass sie streiten und wollte mal die Reaktion von der guten Freundin wissen. Deswegen hab ich was sehr ekelhaftes gemacht und habe mich auf ihren Tellonym wie meine Ex Freundin ausgegeben und habe Tells geschrieben wie "Was ist dein Problem?" und "Hast du nichts besseres zu tun als den ex Freund deiner damaligen Freundin zu klären?". So das dumme ist jetzt das meine jetzige gute Freundin meine Ex Freundin heute angezeigt hat wegen den Anrufen und Beleidigungen unter anderem auf tellonym. So jetzt weiß ich das man die tells zurückverfolgen kann wenn es eine Straftat ist also wollte ich fragen ob ich irgendwas zur Anzeige mittragen muss und ob ich eine Straftat begangen habe. Wie gesagt es waren mur diese zwei Tells mehr nicht. BITTE BITTE GIBT MIR EINE ANTWORT ICH HABE ECHT ANGST.

Freundschaft, Polizei, Recht, Liebe und Beziehung

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