Sollte es die Todesstrafe für Kindesmissbrauch und Mord geben?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Nein! 78%
Ja! 22%
Nicht sicher. 0%

9 Antworten

Nein!

Nein, sollte es nicht. ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe und lehne sie in JEDEM Falle ab. Auch im Fall von Kindesmissbrauch und Mord. Zumal es rein theoretisch auch Kindemissbrauch ist, wenn du mit 15 deine 13 Jährige Freundin küsst oder einvernehmlich mit ihr schläfst.
Genau deswegen ist der Strafrahmen bei Kindesmissbrauch auch so weit gefasst.

Das, was wir durch eine Wiedereinführung der Todesstrafe verlieren würden, wiegt niemals den Nutzen auf, selbst wenn da einer sein sollte, den ich nicht erkenne, denn im Endeffekt könnten wir uns dann auch gleich einigen unserer Grundrechte verabschieden.

Nein!

Die Todesstrafe ist abgeschafft und das ist auch gut so.

Wenn bei 100.000 Urteilen in 100 Jahren auch nur eine Person dabei wäre, die unschuldig verurteilt wurde, ist das ein Toter zuviel.

Nein!

Von diesem Fall habe ich nichts gehört.

Wir ein Täter in Deutschland straffällig, wird er auch in Deutschland der Gerichtsbarkeit zugeführt und nicht abgeschoben.

Die Todesstrafe ist niemals angemessen, da man sich auf die gleiche Stufe stellen würde, auf der der Täter sich befindet.

In Fällen von Kindesmissbrauch halte ich lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung für angemessen, ebenfalls bei Mord aus niederen Beweggründen, vor allem natürlich bei nachgewiesener Serientäterschaft.

Die Todesstrafe bringt es IMMER mit sich, dass auch Unschuldige hingerichtet werden, sowas kann man nun mal nicht zurücknehmen. Man bedenke auch das Leid, dass man in deren Familien anrichtet.

Allerdings finde ich, dass ein Mord im Affekt oder aus nachvollziehbaren Gründen, wie wenn z.B. die Eltern eines ermordeten/missbrauchten Kindes zur Selbstjustiz greifen, aber auch nur dann, wenn die Schuld des Täters eindeutig fest steht, milder beurteilt werden sollte, da nicht die Gefahr einer Wiederholung besteht.

Nein!

Nein. Eine zivilisierte Gesellschaft sollte ihre Straftäter nicht töten.

Und, nein, ich würde auch nicht Kindesmissbrauch mit Mord gleichsetzten

Und, nein, Abschiebung ist nicht das höchste Strafmaß bei einem solchen Täter, er wird verurteilt, muss seine Strafe absitzen und wird danach abgeschoben.

Nein!

Nein.

Todesstrafe beinhaltet z.B. bei einem Fehlurteil: Staatliches Töten eines Unschuldigen.