Reise Nach fast zwei Jahre wird der Betrag verlangt?

mjutu  30.06.2021, 13:50

Wurde die Summe damals abgebucht oder nicht? Diese grundlegende Information fehlt noch.

Pumka188 
Fragesteller
 30.06.2021, 13:57

Das wissen wir eben nicht , müssen Kontoauszüge von der Bank beantragen um zu prüfen , das dauert aber .

7 Antworten

Hallo,

vorab würde ich mal die Frage aufwerfen, wer hier überhaupt die Vertragsbeteiligten sind und ob du demjenigen, der da nachfragt, überhaupt Auskunft schuldig bist.

Auf gut Deutsch, bei welchem Leistungsträger oder Reiseveranstalter habt ihr eine Leistung über welchen Vermittler gebucht?

  • Beispiel 1: Pauschalreise mit TUI (Reiseveranstalter) gebucht über das Reisebüro Sonnenschein (Vermittler)
  • Beispiel 2: Flug mit Ryanair (Leistungsträger) gebucht über Opodo (Vermittler)

Vertragsparteien sind als DU, der Reiseveranstalter oder Leistungsträger und der Vermittler in einem 3-Ecksverhältnis.

"Insolvenzdame" ist nun eine nette Umschreibung für wen auch immer. Derjenige, der hier Geld von dir haben will sollte aber nachweisen können, dass er berechtigt ist, überhaupt eine Forderung aufzustellen. Er muss also nachweisen, dass er zur Beitreibung von Forderungen einer der Vertragsparteien berechtigt ist.

Erst wenn das gewährleistet ist, würde ich überhaupt selbst aktiv werden.

Nehmen wir mal an, die "Insolvenzdame" darf im Namen eines der Beteiligten handeln... dann würde ich prüfen, ob die Forderung berechtigt ist - also sprich, ob tatsächlich keine Zahlung geflossen ist.

Das sollte über Kontoauszüge ja relativ einfach nachvollziehbar sein. Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass man bemerkt, ob eine Reise belastet wurde oder nicht... aber vielleicht hab ich auch einfach zu wenig Geld, sodass es mir immer auffallen würde :-)

Nehmen wir nun an, die Forderung ist tatsächlich noch offen, würde ich mitteilen - dass vertraglich Lastschrift vereinbart wurde und sofern die Bankdaten noch korrekt sind, solle man doch bitte davon Gebrauch machen.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig
Pumka188 
Fragesteller
 30.06.2021, 16:41

Hey. Vielen Dank für deine Antwort. Die Kontoauszüge haben wir daheim , aber nicht lückenlos . Deshalb wird erst unsere Bank kontaktiert.

Ich habe bei dem Vermittler bereits nachgefragt wegen kontodaten was ich da hinterlegt habe , vielleicht gab's wirklich einen zahlendreher. Aber auch dann hätte man mich spätestens nach dem Urlaub kontaktieren können .

Reich sind wir nicht (leider:) ) aber auch jeden Tag danach qucken was abgebucht wurde und was nicht , auch nicht über uns .

Aber vielen Dank für den Tipp. Das mit der Lastschrift werde ich auf jeden Fall erwähnen.

LG

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Funfroc  30.06.2021, 16:57
@Pumka188

Hi,

habe jetzt an anderer Stelle gelesen, dass wir über Öger Tours reden. Dann wäre zumindest schon mal schlüssig, warum es ein Insolvenzverwalter ist, der hier was eintreiben will...

War eure Reise kurz vor der Insolvenz von Thomas Cook und war diese ggf. kurzfristig gebucht? Ich weiß noch, dass Thomas Cook und somit auch Öger einige Wochen vor der Insolvenz (Ende September 2019) keine Lastschrift mehr angenommen haben, sondern nur noch Überweisung. Wäre also zumindest ein denkbares Szenario.

LG, Chris

Edit: Der Vermittler kann in dem Falle vermutlich auch wirklich nur nachschauen, welche Zahlungsdaten damals angegeben worden sind. Vermittler haben von Thomas Cook keine Inkassobevollmächtigungen erhalten und somit auch keine Einsicht in den Zahlungsfluss.

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Pumka188 
Fragesteller
 30.06.2021, 19:10
@Funfroc

Ja genau. Im August gebucht , anfang September geflogen. Also wenn das wirklich kein Betrügerbrief ist, und Kontoauszüge zeigen tatsächlich das es kein Geld abgebucht wurde , dann wird die Summe selbstverständlich überwiesen .

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Soweit ihr keinen Nachweis führen könnt, dass die Kosten der Reise in 2019 gezahlt wurden, dann werdet ihr logischerweise jetzt zur Kasse gebeten.

Der Anspruch würde erste per Ende 2022 verjähren.

dann würde ich mal schnellstens schauen ob in dem Zeitraum die Zahlung abgebucht wurde; wenn JA. hast du den Nachweis der Zahlung und du widersprichst, den Kontoauszug schickst als Zahlungsnachweis mit.

Keine Abbuchung, dann NUR den eigentlichen Betrag überweisen. noch ist keine Verjährung eingetreten.

Pumka188 
Fragesteller
 30.06.2021, 13:54

Hallo. Vielen Dank für schnelle Antwort. Wir haben natürlich gleich nach Abbuchungen geguckt, in Kontoauszüge konnten wir keine Abbuchung feststellen . Rufen noch mal unsere Bank an das die uns fehlende Kontoauszüge schicken . Um zu prüfen. Denn ehrlich gesagt sind wir schockiert , dachten das per Lastschrift das Geld ganz rasch abgezogen wird gerade wenn es um die Reiseunterlagen geht. Seltsam ist warum wir vom Reiseveranstaltee Forderungen bekommen und nicht von dort wo wie die Reise gebucht haben , die hätten uns doch anschreiben müssen, oder liege ich da falsch?

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peterobm  30.06.2021, 13:57
@Pumka188

Inkasso,

bei Insolvenz, dann eher vom Insolvenzverwalter, der Laden selbst hat keine Vollmachten mehr. Der Inso-Verwalter arbeitet die Rückstände auf

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FordPrefect  30.06.2021, 13:59
@Pumka188
Seltsam ist warum wir vom Reiseveranstaltee Forderungen bekommen und nicht von dort wo wie die Reise gebucht haben.

Weil der Veranstalter insolvent ist, und vom Vermittler offenbar nie Geld gesehen bzw. die dafür nötgen Zahlungsdaten nie erhalten hat. Jetzt treibt der InsV die ausstehenden Beträge eben ein.

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Pumka188 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:00
@peterobm

Aha. Ok . Also bleibt uns jetzt nichts anderes übrig als Kontoauszüge abzuwarten und erst dann zu handeln. Vielen Dank.

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peterobm  30.06.2021, 14:01
@Pumka188

Richtig DU bist in der Beweispflicht, dass du gezahlt hast.

die Kontoauszüge solltest noch zu Hause haben, die hebt man mind. 3 Jahre auf.

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PlueschTiger  30.06.2021, 14:12
@Pumka188

Was du mal machen kannst ist bei denen wo du die Kontodaten damals angegeben hattest nachfragen welche Kontodaten dort gespeichert sind, vielleicht hast du einen Zahlendreher drin gehabt.

Zudem kannst du den Insolvenz Verwalter fragen wie er auf die Idee kommt das die Summe nicht bezahlt wurde, da eine Leistung erbracht wurde und das in der Regel nur passiert wenn auch die Leistung vorher bezahlt wurde.

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Pumka188 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:23
@PlueschTiger

Vielen Dank für den Tipp, das werde ich den Verwalter unbedingt fragen .

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Im Jahr 2019 haben wir eine Reise gebucht .

Ist ja schon etwas her.

Zahlugsart wurde LASTSCHRIFT gewählt .

Der Reisepreis wird doch im Voraus fällig - das muss doch auffallen, wenn da keine Abbuchung erfolgt ist? Oder wurde das über ein Portal gebucht?

Nun knapp 2 Jahre danach kriegen wir eine Mahnung von eine Insolvenzdame

Demzufolge wäre der Reiseveranstalter insolvent geworden. Welcher Veranstalter war das denn?

die uns mitteilt das wir dem Reiseveranschtalter noch die komplette reisesumme Schulden und diese doch überweisen sollen .

Wenn diese Summe nie abgebucht wurde, dann schuldet ihr sie noch. Also Zahlungsbeleg heraussuchen. Falls keiner vorhanden ist, von der Insolvenzverwaltung die entsprechende Legitimation sowie Rechnung anfordern, damit eine Zahlung mit erfüllender Wirkung auch zweifelsfrei erfolgen kann.

Pumka188 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:08

Die Reise wurde über ein Portal gebucht , sind davon ausgegangen das die Summe abgebucht wurde wo die Unterlagen angekommen sind . Wer schickt schon Tickets zu welche noch nicht bezahlt sind .

Der Reiseveranstalter war damals Öger Tours.

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Pumka188 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:20
@FordPrefect

Was heisst das nun für uns ? Verstehe nicht ganz

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Naja, wenn nicht abgebucht wurde, dann muss eben jetzt gezahlt werden. Inkassogebühren würde ich nicht zahlen, wenn ihr die Nichtzahlung tatsächlich nicht zu vertreten habt.