Ist es möglich den Führerschein über eine Fahrschule zu machen, die sich am Zweitwohnsitz im gleichen Bundesland befindet?
Nehmen wir an jemand möchte eine Fahrschule in einem anderen Landkreis innerhalb von Baden-Württemberg besuchen, wo er einen Zweitwohnsitz hat. Ist das ohne weiteres möglich? Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muss schließlich am Erstwohnsitz erfolgen.
2 Antworten
Das ist durchaus möglich.
Als ich in Schleswig-Holstein zur Schulung im Zweitwohnsitz wohnhaft war, hab ich mich dort für die Fahrschule angemeldet. Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis musste allerdings beim Erstwohnsitz in Hamburg erfolgen. Deswegen bevollmächtigte ich meine Eltern, dass sie es dort erledigen. Anschließend konnte ich die Fahrschule in Schleswig-Holstein absolvieren. Meinen Führerschein erhielt ich beim Erstwohnsitz in Hamburg.
Frag doch die Fahrschule. Ein deutscher Führerschein muss in D gemacht werden. Es gibt auch Urlaubs Fahrschulen.
Habe ich doch. Die meinen es gäbe diesbezüglich ab und an formale probleme. Allerdings muss es doch eine rechtliche Grundlage dafür geben. Da der Antrag beim landratsamt gestellt wird, dürfte das doch Landesrechtlich sein. Also auf das jeweilige Bundesland bezogen...