Führerscheinantrag vor Urteil zurückgezogen?
Mir wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, jedoch kam es bisher noch zu keinem Urteil.
Trotzdem hat die Fahrerlaubnisbehörde meinen Antrag auf Klasse B schon zurückgezogen. Ich wurde darüber auch nicht informiert, jediglich die Fahrschule teilte mir mit, dass sie mich nicht zur Prüfung anmelden können.
Ist das Rechtens? Ich konnte dazu im Internet leider nichts finden.
Ich bin im Besitz von A1 und habe auch meinen Führerschein nicht abgeben müssen.*
3 Antworten
Hallo 24vjach,
ja das ist normal.
Wenn die Zulassungsbehörde an deiner Zuverlässigkeit zweifelt, dann werden eingezogene Führerscheine nicht zurück gegeben oder der Erwerb von neuen Führerscheinen abgelehnt.
Du könntest zwar nachfragen, ob bzw. wie du deine Zuverlässigkeit nachweisen kannst. Aber die werden das Urteil abwarten und dann geht es weiter.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Dir hat man nicht vorgeworfen, dass du in der Kirche zu laut gesungen hast.....
Man wirft dir - vermutlich nicht grundlos - vor, dass du ohne Fahrerlaubnis gefahren bist.....
Damit stellst du für andere Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, denn es erfordert halt gewisse Fähigkeiten, die durch eine Prüfung zu belegen sind, am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Selbstverständlich hast du das Recht, den Klageweg zu beschreiten und kannst dir deshalb einen Anwalt nehmen, der dich bei Gericht vertritt.
Natürlich will der dann für seine Tätigkeit Geld aber es wird dir ja bestimmt leichtfallen, der Führerscheinstelle nachzuweisen, dass du - gewissermaßen von Geburt an - über die Fähigkeit verfügst, völlig ohne jedwede Ausbildung, sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Da der Führerscheinstelle nichts über deine besonderen Fähigkeiten bekannt war, hat sie, im Rahmen ihrer Dienstpflichten und zur Vermeidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, das getan, was sie - zur Gefahrenabwehr - tun muss, nämlich jmd. der offenbar charakterlich nicht geeignet ist, die Erlangung einer weiteren Fahrerlaubnis zu verwehren.
Betrachte den Entscheid der Fahrerlaubnisbehörde deshalb bitte als vorläufig, denn sie wird gegebenenfalls ihren Entscheid, nach Verhängung des Urteils; widerrufen, wenn durch Sachverständige bei Gericht festgestellt wurde, dass du - gewissermaßen a priori - über die Fähigkeiten verfügst, ohne Ausbildung sicher fahren zu können....
LG
Klar ist das Rechtens, Du hast eine Straftat begangen und sollst auch dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Den vorhandenen Führerschein wirst leider auch verlieren. Das kommt schon noch...
Wenn man heute extrem zu schnell geblitzt wird, muss man den Führerschein auch erst nach einer Weile abgeben.