Ab wann gilt man als Person des öffentlichen Lebens?

1 Antwort

Im Groben kannst du sagen, dass du eine Person öffentlichen Lebens bist, wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an deiner Person, und zwar über dein Amt oder deine Tätigkeit hinaus, besteht. Dafür gibt es aber keine genaue Bemessung.