Ex-Vermieter will Kaution nicht zurück zahlen?

8 Antworten

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Ein glasklarer Fall für einen Anwalt.

Kennst du einen? Seid ihr rechtschutzversichert? Falls nicht, wende dich an einen örtlichen Mieterverein. Die Mitgliedsgebühr (Beitritt Mieterverein) lohnt sich finanziell auf jeden Fall. Dort findet ihr anwaltliche Hilfe zum Einklagen der 500 Euro.

Der Ex-Vermieter kann das Geld nicht einfach grundlos einbehalten. Das ist Unterschlagung und strafbar.

NenoKoneko 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:04

Leider haben wir keine Rechtsschutz Versicherung. Lohnt es sich für diesen Fall eine abzuschließen?

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abenhard30  30.06.2021, 14:25
@NenoKoneko

Rechtschutzversicherungen kann man leider nicht rückwirkend abschließen (die hilft euch nur künftig, nicht aber für diesen Fall).

Ihr könnt aber dem örtlichen Mieterverein in eurer Stadt beitreten. Das kostet nicht die Welt, und sobald man Mitglied ist, hat man Zugang zu Rechtsberatung für Mieter & Anwälten.

In eurem Fall denke ich, dass schon ein saftiges Anwaltsschreiben dem Vermieter Beine machen wird.

Ich würde den Weg "Beitritt Mieterverein" wählen, das ist am kostengünstigsten.

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NenoKoneko 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:35
@abenhard30

Okay, ich werde mich da mal informieren. Danke sehr. 😊

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Vermutlich bezieht sich der Vermieter auf die noch ausstehende Abrechnung über die Nebenkosten. Für den Fall, dass sich daraus eine Nachzahlung ergeben könnte, darf der Vermieter durchaus einen Teil der Kaution einbehalten.

Es darf in der Regel aber nur ein Teil sein. Es kommt auf den Betrag an, der als Nachzahlung zu erwarten ist. Den Rest muss der Vermieter früher zurück geben.

Ausnahme ist, wenn man dem Vermieter für die Kaution ein verpfändetes Sparbuch übergeben hat. Das Geld kann der Vermieter nämlich nicht zum Teil beanspruchen, sondern nur ganz. Deshalb darf er in dem Fall warten, das Pfand zurück zu geben.

Möglicherweise ist der Vermieter also noch gar nicht im Verzug mit der Rückzahlung und dann wären rechtliche Schritte umsonst.

NenoKoneko 
Fragesteller
 30.06.2021, 18:41

Die Rechnung für die Nebenkosten haben wir direkt nach dem Auszug bezahlt. Das kann es also nicht sein...

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Renick  30.06.2021, 20:24
@NenoKoneko

Ein Vermieter kann eine Nebenkosten Abrechnung erst im folgenen jahr erstellen. Deshalb hat er auch 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit.

Du schreibst, der Vermieter vertröstet euch. Was konkret sagt er denn, aus welchem Grund es ihm noch nicht möglich war, die Kaution zu überweisen? Irgend einen Grund muss er doch nennen.

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Da mehr als 6 Monate verstrichen sind seit Rückgabe der Wohnung, ist eine evtl. Schadenersatzforderung des Vermieters aus der Kaution verjährt.

Fordere ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Rückzahlung bis 10. Juli auf und kündige bei Verzug an, dass du ihn auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 verklagen wirst.

Zunächst wäre auch ein Mahnbescheid (über das Amtsgricht) möglich.

NenoKoneko 
Fragesteller
 30.06.2021, 14:12

Er meinte das er auf eine Abrechnung wartet, die kommt "wahrscheinlich" im August. Aber ist eine Abrechnung nötig um eine Kaution zurück zu zahlen?!

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kevin1905  30.06.2021, 14:30
@NenoKoneko

Nicht die ganze. Wenn eine Nachforderung aus BK-Abrechnung zu erwarten ist, darf ein Teil der Kaution hierfür einbehalten werden.

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ich zitiere nur mal:

" Weigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution, so sollte der Mieter diesen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auffordern, die Rückzahlung der Kaution vorzunehmen. Hierfür ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen. Im demselben Schreiben sollte dem Vermieter verdeutlicht werden, dass für den Fall der Nichtzahlung die Beauftragung eines Rechtsanwalts bzw. die Einleitung rechtlicher Schritte vorgesehen ist. Weiterhin sollte der Vermieter dazu aufgefordert werden, die möglichen Gründe für die bislang nicht erfolgte Rückzahlung der Mietkaution zu benennen. "

albatros  30.06.2021, 14:12
per Einschreiben mit Rückschein auffordern,

nicht gut, besser Einwurfeinschreiben...

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Ich habe auch knapp 2,5 Jahre auf meine Rückzahlungen gewartet. Bin zum Anwalt gegangen und der Anwalt hat dem Vermieter einen Brief geschrieben. Auf einmal kam das Geld dann ganz schnell.

Hat mir dennoch viele Nerven gekostet. Beim nächsten Mal würde ich früher zum Anwalt gehen.