PV-Anlage Wirkleistungsbegrenzung auf 70%?
Hallo,
unsere neue PV-Anlage wurde vom Errichter wegen der Gewährleistung der Stromnetzstabilität auf 70% Wirkleistung begrenzt. Dazu steht im EEG §9, Absatz 2 Satz 2 folgendes:
(2) Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinn von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Betreiber von
2 Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt, (...), ihre Anlagen (...) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Allerdings steht dem gegenüber §21, Absatz 2 EEG:
Anlagenbetreiber, die die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen,
1. müssen dem Netzbetreiber den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, der
a) nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und
b) durch ein Netz durchgeleitet wird
Widerspricht sich das Gesetz nicht selbst?
Denn wenn §21 von §9 abweicht, müsste dies doch im §9 mit einer "Wenn - dann -Regelung" oder "abweichend von..., gilt §21" erwähnt werden, oder was ist die Meinung der Juristen hier?
Nicht, dass sich das finanziell lohnen würde, aber könnte man sich hier juristisch auf §21 berufen und die Drosselung wieder herausnehmen lassen. Handelt sich um eine 7kW-Anlage. Geht mir hier ausschließlich um das juristische, nicht um Kosten-Nutzen.
1 Antwort
juristisch kann ich dir nicht weiterhelfen aber ich vermute mal dass dahinter ein anderes Problem steckt.
Mal angenommen viele würden PV Anlagen installieren und diese liefern ständig 100%. Gerade zum Mittagszeitraum dann volle Leistung ins Netz.
Damit dann nicht zu viel Leistung im Netz bereit steht und es ggf zu Überspannung führt, müssten Großkraftwerke wie Braunkohle usw ihre Leistung stark drosseln bzw vom Netz trennen.
Dies wäre für diese natürlich unwirtschaftlich.
Nun einigt man sich auf einen Kompromiss dass man festlegt solche privaten Anlagen nur noch auf 70% zu betreiben.
Private sollten deshalb entweder einen Frequenzumrichter haben der ferngesteuert zwischen 30% 50% 70% und 100% umgeschaltet werden kann oder die 30% zu viel speichert er in Akkus. Gerade in der Nacht wäre es dann gut wenn dieser dann noch Leistung bringen könnte sprich die 30% die er tagsüber gespeichert hatte.
So wäre bessere Regulierung des Angebotes der produzierten Leistung und des Bedarfes möglich.
Sicher Kohlekraftwerke sollten längst vom Netz sein aber da es nur noch wenige Grundversorger gibt sprich Wasser, Uran, und andere wäre es zur Zeit noch nicht möglich nur auf Solarzellen zu setzen.
aus den 70% könnte man auch schlussfolgern dass es anscheinend besser wäre eine 30% kleinere Anlage aufzustellen so dass man weniger investiert aber dafür 100% liefern kann.
Thema liefern. Ich vermute mal dass nicht die Anlage begrenzt wurde sondern der Frequenzumrichter der mit dem Netz gekoppelt ist sprich 70% Leistung liefert.
Wäre nun zweiter Frequenzumrichter vorhanden den man für Speicherung bzw Eigenbedarf nutzt wäre die Anlage auch bei 100%
Eventuell soll es auch auf sowas rauslaufen.
Wenn es das Stromnetz erforderlich macht, sollen 100% geliefert werden
müssen dem Netzbetreiber den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, der
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wenn dieser aber nicht komplett benötigt wird kann man diesen in Akkus speichern
aus den 70% könnte man auch schlussfolgern dass es anscheinend besser wäre eine 30% kleinere Anlage aufzustellen so dass man weniger investiert aber dafür 100% liefern kann.
Funktioniert nicht. Das Gesetz spricht eindeutig von
Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt
Somit würden auch Anlagen mit vielleicht nur 2 KW auf 70% gedrosselt.
Ich vermute mal dass nicht die Anlage begrenzt wurde sondern der Frequenzumrichter der mit dem Netz gekoppelt ist sprich 70% Leistung liefert.
Korrekt. Hatte mich da missverständlich ausgedrückt. Entsprechend §9 EEG wird nur das, was den Zähler Richtung Netz passiert, gedrosselt. Aber genau das widerspricht ja dem §21.
Die Platten liefern 100% an den Wechselrichter. Dieser besitzt nicht die "technische Intelligenz", zwischen Eigenbedarf und externes Netz, sprich zwischen 100 und 70% switchen zu können. Dafür wird ein weiteres Bauteil (Smartmeter) benötigt.
Letztlich bleibt das "Problem", dass ich dem Netzbetreiber aufgrund der Drosselung aktuell nicht den gesamte in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen kann. Auch nicht mit Speicher oder Smartmeter. Nach Aussen wird immer auf 70% geblockt.
vielleicht liegt es auch daran dass du Strom für Eigenbedarf damit kostenlos bekommen würdest. Der Gesetzgeber würde da keine Steuern bekommen.
Somit soll alles dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden damit du Strom für Eigenbedarf teurer einkaufen musst
das problem ist, du musst sprichwörtlich in beide richtungen denken. wenn eben KEINE wallbox vorhanden ist, oder an der vorhandnden wallbox kein auto steckt, die sonne brutzelt und alle bei euch in der straße es dir nach machen, dann sind auch hier die kabel zu dünn..
Eher nicht, denn tagsüber produziert die Anlage mindestens doppelt soviel, an sonnigen Tagen sogar bis 4x mehr Strom als wir verbrauchen können. Die Drosselung sorgt ja (aus unserer Sicht) dafür, dass wir bei Vollauslastung (also an sonnigen Tagen) bis zu 30% Einspeisevergütung weniger "verdienen". Da wir keinen Speicher nutzen, haben wir den Einkauf von Nacht-Strom einkalkuliert.
Ja klar, das habe ich schon verstanden. Deshalb schrieb ich in der Erklärung zu Frage auch
wegen der Gewährleistung der Stromnetzstabilität
Da zähle ich die zu klein dimensionierten Querschnitte zu. Wenn in der schönen neuen Welt der E-Mobilität nicht bald die Infrastruktur den Bedürfnissen angepasst wird, müssen wir wohl bei der Stadtverwaltung Bezugsscheine für Strom beantragen. Oder uns wird per vernetzte Smart-Zähler temporäre Strom-Kontingente zugewiesen.
und GENAU das meinte ich ja. wenn seit den 90ern, als es die ersten e-autos gab, einfach statt zu verhindern, dass die leute sich so was anschaffen, mal ein wenig besser beworben worden wäre, was das ist, dann hätte a.) sich die industrie LANGSAM aber sicher darauf einstellen können was da kommt und b.) die energieversorger auch zeit gehabt, sich der netzinfrastruktur anzunehmen.
mit den strombezugsscheinen, das ist garnicht so weit her geholt. du kannst mit sicherheit davon ausgehen, dass zwangsabschaltungen fürs e-auto laden, oder der zwang zur zwischenspeicherung etc. kommen werden.
lg, anna
Ja, das wäre sicherlich einfacher, als neue Kabel zu verlegen. Schließlich ist es ja auch gängige Praxis, lieber jahrelang die Geschwindigkeit auf Teilstrecken zu reduzieren als die Straße zu sanieren. Ein paar Schilder kosten ja fast nix.
Der Hintergrund dieser Drosselung leuchtet mir durchaus ein. (darüber hinaus übrigens auch, dass wir im umgekehrtem Fall vor einem ähnlichen Problem stehen, wenn plötzlich jeder eine Wallbox für sein E-Auto nutzt, aber die hierfür zu schwach dimensionierten Stromkabel in den Straßen und Masten dies nicht zu leisten imstande sind).
Aber die beiden Vorgaben in den Paragraphen widersprechen sich ja grundsätzlich, weisen aber nicht aufeinander hin. Das ist das Interessante an der Sache. Ich könnte mich ja auf die Hinterbeine stellen und auf §21 verweisen, wo hingegen der Netzbetreiber zu Recht auf seinen §9 pocht. So müsste möglicherweise erst ein Rechtsstreit über die widersprüchliche Sachlage entscheiden.