Gilt eine PV auf neuem Gebäude als Erweiterung?
Hallo,
Ich habe seit 2017 eine PV Anlage auf meinem Einfamilienhaus. Anfang kommenden Jahres wird das EFH zum Zweifamilienhaus ausgebaut. Nun möchte ich auch auf dem Dach des neuen Gebäudeteils weiter PV Module (inkl eigenem Wechselrichter) installieren.
Da ich für eine Erweiterung im Sinne des EEG ja zu spät dran bin, stellt sich mir die Frage, ob ich die höhere Einspeisevergütung für die aktuelle Anlage behalte und die neue als neue anmelden kann, oder ob dann auch die bestehende Anlage als Neu gilt. Für das neue Gebäude ist aktuell kein eigener Stromzähler geplant, was sich aber ändern ließe.
Alternativ: Ist eine Erweiterung per Balkonkraftwerk möglich ohne die bisherige Vergütung zu riskieren?
Vielen Dank für die Antworten!
2 Antworten
Hallo, die Antwort ohne einen neuen Zähler ist die Anlage als Neuinstallation zu bewerten ist so nicht ganz richtig. Sofern du noch eine Anlage mit höherer Vergütung betreibst kannst du auch über den vorhanden Zähler eine weitere Anlage amelden. Der Netzbetreiber wird dann eine Schätzung vornehmen welche Anlage wieviel eingespeist hat und daraufhin dann die alte bzw. neue Vergütung zahlen. Man kann natürlich auch einen neuen Zähler nur für die neue Anlage Anmelden, was sich in der Regel aber nicht rechnet. Die Beste Antwort darauf kann dir aber nur dein Netzbetreiber geben, da hier alle etwas unterschiedlich agieren.
Ohne einen eigenen Zähler wäre das komplette System als Neuinstallation zu bewerten, was hier mit Blick auf die Einspeisevergütung nicht anzuraten ist.
Für ein zusätzliches Balkonkraftwerk an der alten Anlage verhält es sich leider nicht anders.
Ausdrücklich sei davor gewarnt, das Balkonkraftwerk einfach so zusätzlich anzuschließen: Das würde den Straftatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen.
Vielen Dank für die Antwort! Also wäre es mit einem neuen Zähler erledigt?