Was gilt aktuell bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage?

2 Antworten

Bei nach dem 25.02.2025 neu Anlagen unter 7 KWp Nennleistung besteht keine grundlegende Pflicht zum Einbau einer intelligenten Messeinrichtung mit Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber. Ohne diese Steuerungseinrichtungen muss die mögliche Einspeiseleistung der Anlage dann allerdings auf 60% ihrer theoretischen technischen Nennleistung limitiert werden.

Neu ist zudem, dass es bei negativen Strompreisen an der Börse für diese Zeiträume auch keine Einspeisevergütung mehr geben wird.

Die Anlage wird natürlich auch bei negativen Börsennotierungen nicht vom Netzbetreiber abgeschaltet werden. Bei regionalem Netzüberschuss kann der über die intelligente Mess- und Steuerungseinrichtung allerdings die Anlage ferngesteuert durchaus dynamisch drosseln im Einspeisebereich.

Bei Anlagen ohne diese intelligente Messeinrichtung nebst Steuerbox speist die Anlage hingegen unbeeinflusst auch bei regionalem Energieüberschuss weiter ins Netz ein.

Siehe dazu auch hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-202324-was-heute-fuer-photovoltaikanlagen-gilt-75401

DIe Verpflichtung zur dynamischen Einspeisevergütung besteht für Anlagen ab 7 kWp darunter erhältst du eine statische Einspeiesvergütung, wenn nicht anders gewünscht.

Ich empfehle dir aber, wenn du auf dynamisch gehst, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen unbedingt eine Batterie. Besonders dann, wenn du auch den Bezug dynamisch machst.