Vater gestorben, wochenlang in Wohnung gelegen, wer Zahlt?
Hallo Community,
mir wurde letzten Freitag gesagt, dass mein Vater verstorben sei.
Kurz und knapp, die Wohnung war eine absolute Katastrophe sowohl vor wie nach dem Tode, weil er dort wohl sehr sehr lange lag.
Jetzt stellt sich die Frage wer die Kosten der Reinigung zahlen muss. Wir hatten seit über 13 Jahren keinen Kontakt zu ihn und werden das Erbe ausschlagen.
Kommen trotzdem wir für die Kosten auf. Wie gesagt, die Wohnung ist wohl eine absolute Katastrophe.
Danke euch im voraus
12 Antworten
Die Beerdigung werdet ihr trotzdem bezahlen müssen, auch wenn Ihr das Erbe ausschlagt. Das bleibt immer an den Angehörigen hängen.
Das heißt nicht das keine Rechnung kommt….
Zum ausschlagen des Erbes haben die Angehörigen 6 Wochen Zeit, passiert nichts wird das Erbe als angenommen bewertet. Dazu gehören auch Altlasten und Schulden.
spielt keine Rolle , die Kosten werden auf euch zukommen
Naja, in meinen Fällen die Erben, und wenn es keine gibt, übernimmt der Staat das Erbe.
Alle Kosten und Lasten gehen jedoch auf die Miesi und meine Geldbörse.
Der Staat übernimmt da nichts, der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen.
Wer schon lesen kann, wer nicht, sollte sich vorlesen lassen:
Alle Kosten und Lasten gehen jedoch auf die Miesi und meine Geldbörse.
Miesi sagt mir gar nichts und auf Deine Geldbörse geht gar nichts.
Oder lebt der Vater in Deinem Mietshaus?
in meinen Fällen die Erben,
Alle Kosten und Lasten gehen jedoch auf die Miesi und meine Geldbörse.
was bitte hast Du für Vorleser?
Und wer nicht weiß, was Mietsicherheit ist, sollte solche Fragen gar nicht erst beantworten.
Nix, das ist Assisprech, so etwas kann ich nicht. Finden google und der Duden übrigens auch nicht.
Sage ich doch, einfach wegbleiben, wenn es noch nicht geht.
wenn alle Erben ausschlagen, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen
so ist es !
Erben bekommen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden und Verpflichtungen. Wenn es noch Kontoguthaben gibt, und Rentenzahlungen, wird das natürlich für die Verpflichtungen genutzt, Und wenn dann was übrig ist, gehts an die Staatskasse. Der Staat ist aber kein Erbe, kommt also nicht für Schulden auf.
Beerdigungskosten holt er sich aber auch dann von Angehörigen zurück, wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.
Natürlich, und für die Verpflichtungen? Wie geht das bzw. wer löst die Überweisung aus?
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob das Erbe ausgeschlagen wird oder nicht. Denn in jedem Fall ist das Sterben - so makaber es sich jetzt auch anhören mag - eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung (laut Rechtsprechung, sogar vom BGH). Das gehört halt mal zum Leben dazu. Und daran ändert sich auch nichts, wenn der Verstorbene erst eine Weile später gefunden wird. Daran hat niemand ein Verschulden. Und was vertragsgemäß passiert, geht grundsätzlich zulasten des Vermieters.
Wenn das Erbe fristgemäß ausgeschlagen wurde, seid ihr nicht haftbar zu machen.
Bist du dir da sicher???
das Erbe kann man ausschlagen, die Bestattungskosten tragen die Angehörigen dennoch
wie es mit der Reinigung aussieht… das weiß ich nicht, da wird der Eigentümer sich wohl an den Nachlassverwalter halten
Wer Erbe ausschlägt, schlägt auch alle Verbindlichkeiten aus. Die Forderung nach Übernahme von Bestattungskosten käme jedoch aus der öffentlichen Hand, nicht von einem privaten Gläubiger, das wäre ein eigenes Rechtsverhältnis.
Und fällt die Reinigung der Wohnung durch das ableben jetzt unter bestattungskosten oder ist das ne miet-Sache?
schwierig…
Und fällt die Reinigung der Wohnung durch das ableben jetzt unter bestattungskosten
Nein, die Reinigung zählt definitiv nicht zu den Bestattungskosten.
Ich weiß es. Schau, die Erben oder ein Nachlassverwalter werden die Wohnung kündigen, und dann muss sie zurück gegeben werden. Der Vermieter erwartet dabei einen bestimmten Zustand. Ist dann der Vermieter der Meinung, dass er für eine Beschädigung Geld verlangen kann, dann würde das um einen Schadenersatzanspruch nach §280 BGB gehen, sofern es sich nicht um eine Verschlechterung durch vertragsgemäßen Gebrauch handelt, was nach §538 BGB immer zulasten des Vermieters geht. Deshalb ist es eine Frage, die das Mietverhältnis betrifft. Zu den Bestattungskosten gehört nur den Abtransport des Verstorbenen, mehr nicht. Wie die Stelle, wo der Verstorbene lag, anschließend aussieht, ist davon unabhängig.
Er wurde schon beerdigt, noch am selben Tag als er gefunden wurde, weil die Verwesung schon so extrem fortgeschritten war. Wir hatten gar keine Möglichkeit dort mitzureden