Erbe ausschlagen wo?
Wo muss ein deutscher Erbberechtigter das Erbe ausschlagen, wenn der Erblasser Italiener war und in Italien verstorben ist? Bei welcher Behörde, in Deutschland oder in Italien oder in beiden Ländern?
5 Antworten
Wo hat die Person gelebt und wo war Sie gemeldet? Dort ist das Amtsgericht zuständig. Eine Erbausschlagung macht in er Regel auch ein Notar.
ob man dann nach Italien müsste, direkt vor Ort beim zuständigen Nachlassgericht http://erbrecht-abc.info/italien-annahme-der-erbschaft/
Ich habe einmal ein Erbe aus dem Ausland ausgeschlagen. Das ging problemlos bei einem Notar in Deutschland. Mit der Terminwahrung hatte ich dann auch nichts zu tun. Die Kosten waren gering, zumindest wäre mir eine Reise in das Land teurer gekommen.
Ich würde auch sagen, das machst Du bei der Behörde, Die Dir das mitteilt. Zumindest würde ich da mal anfragen!
Eigentlich bekommst du post von einer behörde...da kannst du dann das erbe verweigern...ruf mal auf dem amt deiner stadt an...
Bei einem deutschen Notar.
Der (italienische) Erblasser war in Italien gemeldet, hat dort Auch gelebt und ist dort verstorben. Die Angehörigen (Kinder) leben in Deutschland. Das macht natürlich Auch ein Notar - aber kostenpflichtig und nicht zwingend erforderlich - oder?