Darf die Polizei mein E Scooter 1 Tag später in Beschlag nehmen?
hallo, ich mit mein E Scooter fahre auf dem Fahrradweg, ein pkw biegt rechts( abgesenkter Bordstein) und ich fahre voll hinein in das Pkw.
ich habe keine Zulassung/ Versicherung für mein e Scooter. Und heute 1 Tag später möchte die Polizei mein E Scooter beschlagnamen, kommen heute vorbei.
was kann ich tun? Darf die Polizei 1 Tag später mein e Scooter in Beschlag nehmen?
6 Antworten
Als Beschuldigter darfst du grundsätzlich lügen, solange du niemand anderen zu Unrecht beschuldigst bzw irgendeine neue Owi/Straftat durch die Aussage verwirklichst.
Wenn herauskommt, dass du mit einem nicht versicherten E-Scooter unterwegs warst, kommt zwingend eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen §6 PflVG auf dich zu, daran führt kein Weg vorbei.
Letztendlich musst du entscheiden, welche Option du wählst. Gibst du den Verstoß zu, wirst du wegen dem Fahren ohne Haftpflichtversicherungsvertrag angeklagt, darauf steht Geldstrafe oder bis ein Jahr Haft. Wenn du dich einsichtig zeigst, erwartet dich eine mildere Strafe.
Die Alternative wäre, den Tretroller vorzuzeigen und die Aussage zu verweigern. Dir muss dann nachgewiesen werden, dass du nicht mit diesem Fahrzeug, sondern mit einem versicherungspflichtigen Kraftfahrzeug unterwegs warst. Wenn das gelingt, fällt die Strafe höher aus. Bestehen Zweifel, wird das Verfahren eingestellt.
Exakt.
Siehe Frage:
hallo, ich mit mein E Scooter fahre auf dem Fahrradweg, ein pkw biegt rechts( abgesenkter Bordstein) und ich fahre voll hinein in das Pkw.
ich habe keine Zulassung/ Versicherung für mein e Scooter.
Schon klar, Schuldfrage klärt der Richter... aber sieht für mich recht eindeutig aus :D
Auch wenn es mal scheiße im Leben läuft. Einfach dazu stehen. Wusste nicht viel über e Scooter, aber Unwissenheit schützt neue Strafe nicht
Hallo,
also fassen wir mal alles zusammen:
Du hattest einen Unfall und bist dann weitergefahren, ohne dem Unfallgegner deine Personalien zu geben (irrelevant, wer am Unfall Schuld war!)?
Dann ist das eine Straftat nach §142 StGB Unfallflucht.
Weiter hast du keine Zulassung und keine Versicherung für deinen Scooter => Zwei weitere Straftaten.
Jetzt willst du wissen, ob die Polizei den Scooter beschlagnahmen darf, auf dem z.B. Abreibungen vom Fahrzeug des Unfallgegner sein könnten und somit ein Beweismittel darstellt?
§ 94 StPO
Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
§ 98 StPO
Verfahren bei der Beschlagnahme
(1)1Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
Ja, das darf die Polizei.
Auf dich werden daher zunächst mal drei Anzeigen zukommen, wobei ich nicht glaube, dass die Unfallflucht haltbar ist.
Ob der Scooter dauerhaft eingezogen wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. bei einer Verhandlung der Richter.
Weiter hast du keine Zulassung und keine Versicherung für deinen Scooter => Zwei weitere Straftaten.
Eigentlich nur eine, ein Elektrokleinstfahrzeug ist zulassungsfrei, braucht daher nebst Versicherung nur eine Betriebserlaubnis, das Fahren ohne BE ist nur eine Owi.
Danke für die Berichtigung! Da merkt man, dass meine Straßenzeit einfach doch schon zu lang her ist ;-)
Ja, dürfen sie.
Wie komme ich aus der Sache raus? Polizei hat mein E Scooter nicht gesehen, bin nach dem Unfall nach Hause und ohne e Scooter zur unfallstelle zurück und dann habe ich erst die polizei gerufen.
Genau deshalb (und weil er nicht versichert ist) wird er beschlagnahmt und nach Spuren untersucht.
Da kommst du so nicht raus.
Das glauben nicht einmal meine Glaskugeln. Verlassen der Unfallstelle ist und bleibt nunmal Flucht und eine Straftat.
Habe angegeben das ich mit e Scooter war, kann ich nicht einen normalen Scooter heute der Polizei vor zeigen und sagen das ich mich vertan habe? Mit dem Scooter?
Mist, ich danke dir sehr das du auf meine Frage so rasch reagiert hast mit deiner schnellen Antwort.
Also geht es um eine Straftat und der Tatgegenstand wird eingezogen, und später vernichtet, völlig klar.
Weißt du was ich mir an deiner Stelle eher überlegen würde?
Darf man ohne Zulassung/Versicherung im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sein? Nicht immer den Fehler bei anderen suchen...
Ja, ich glaube euch jedes Wort, aber wie komme ich da raus, es geht um mein E Scooter.
????
Darf man in vielen Ländern, sondern in allen EU-Ländern außer in Deutschland und Dänemark. DE ist sehr regelbasiert und wenig Freiheit.
Und er muss die Auslagen für etwaige Gutachten etc. zahlen. Die sind nicht ganz billig...