Zum Gericht nicht erscheinen. Darf die Polizei bei einem Vorführungsbefehl die Tür öffnen?
Hallo,
ich habe heute eine Gerichtsverhandlung. Leider kann ich dort heute nicht hin, da ich unter Brechdurchfall und leichtes Fieber leide. Dies habe ich meinem Anwalt mitgeteilt, er hat um eine Verlegung dort gebeten, die abgelehnt wurde, weil erst um 16 Uhr ein Arzt vom notärztlichen Bereitschaftsdienst vorbei kommt und ich auch erst da eine Krankmeldung erhalte.
Die Richterin drohte damit, dass man mich heute holen kommt. Also dies sei jedenfalls möglich. Um 13 Uhr ist die Verhandlung und ich fühle mich wirklich überhaupt nicht gut. Das ist keine dumme Ausrede von mir. DAS IST FAKT.
Darf die Polizei bei einem Vorführungsbefehl die Tür einfach öffnen oder klingeln die nur und gehen wieder, wenn keiner öffnet? Am liebsten würde ich die Tür nämlich zulassen, denn diese Verhandlung werde ich nicht überstehen.
11 Antworten
Dein Nichterscheinen würde es für dich nur noch schlimmer machen. Nicht nur, dass du möglicherweise zwangsvorgeführt wirst (möglicherweise mit Ordnungshaft bis zur Verhandlung) - auch die entstehenden Zusatzkosten werden dir auferlegt.
Abgesehen davon hat es absolut keinen mildernden Einfluß auf ein mögliches Urteil, zumal die Verhandlung zum vorgesehenen (oder auch möglicherweise späteren) Termin auf jeden Fall durchgeführt wird.
Der Termin soll ja auch stattfinden, keine Frage. Aber wenn ich krank bin, bin ich krank. Dafür kann ich doch nichts, oder?
Was bist du denn? Angeklagter oder Zeuge?
Muss eine Verhandlung wegen des (unentschuldigten) Fernbleibens neu anberaumt werden, können dir diese Kosten auferlegt werden.
Für den neuen Termin kannst du vorsichtshalber in Haft genommen werden, völlig wurscht, ob du eine psychische Störung hast oder nicht.
Glaubst Du allen Ernstes, die Richterin schickt die Polizei los um den Angeklagten zu holen und dann klopft man nur bei Dir an? Holen heisst holen, da können schonmal die Kosten für das neue Türschloss mit drinsitzen für Dich wenn Du nicht öffnest. Wenn es Dir dann offensichtlich schlecht geht werden die Beamten schon einen RTW rufen.
Ich habe in meinen 35 Dienstjahren mehr Türen öffnen lassen wegen solcher Kameraden wie Dir als Du Dir überhaupt vorstellen kannst. Schlaumeier. Und das sowohl mit Haft- als auch mit Vorführbefehlen.
Und öffnen lassen heisst Schlüsseldienst, nicht eintreten.
Und wenn Du keinen Schimmer hast von juristisch feststehenden Begriffen wie Gefahr im Verzug dann benutze sie auch nicht. Ist nämlich peinlich wenn man auf Schlau macht es aber nicht ist.
Und übrigens waren fast alle entweder krank, hatten die Ladung nie bekommen oder auch keinen Stellungsbefehl. Gähn.
Türen dürfen nur bei Gefahr im Verzug aufgebrochen werden bzw. wenn Fluchtgefahr oder ähnliches droht. (zumindest derzeit noch. Seit Corona wissen wir ja, dass so einiges möglich ist.) Bei dir könnte man ein Attest vom Arzt anfordern oder dir eine saftige Rechnung schicken. Die Tür werden sie wohl nicht aufbrechen.
"(zumindest derzeit noch. Seit Corona wissen wir ja, dass so einiges möglich ist.) "
Die Ergänzung hättest Du Dir echt sparen können.
Ne wieso, er hat doch recht damit. Seit Corona werden Dinge ergriffen und durchgeführt, die es vorher nicht in der Form gab bzw keine Anwendung fanden.
Wenn man was falsch verstehen will, versteht man es auch falsch....
"Gefahr im Verzug" ist schnell konstruiert. Er hat bei Gericht angegeben, dass er an Brechdurchfall leidet und Fieber hat und deshalb die Wohnung nicht verlassen kann.
Jetzt kommt die Polizei vorbei und es kommt keine Reaktion aus der Wohnung. Schlussfolgerung: Sein Gesundheitszustand hat sich drastisch verschlechtert und er liegt ohnmächtig und hilflos in der Wohnung. Es besteht Gefahr für sein Leben.
Deshalb habe ich das ja erwähnt. Wenn du das direkt so formulierst wie du es gemacht hast, läufst du hier Gefahr ein Verschwörungstheoretiker zu sein oder ein Rechter oder was auch immer.
Nö, das ist halt die Rechtslage. Der Polizist kann völlig zurecht sagen, dass nach seinem Kenntnisstand, eine gegenwärtige Gefahr vorliegt und zwar für das Leben des Fragestellers.
Das ist eine juristische Sachlage und hat gar nichts mit meiner persönlichen politischen Einstellung zu tun.
Das wissen wir beide. Aber viele User hier sehen ja gleich ein "in Frage stellen" des Rechtsstaates.
Auch bei einem Haftbefehl bzw Vorführbefehl kann die Türe geöffnet werden.
Die Wohnungsdurchsuche muss aber im Anschreiben vermerkt sein, wenn davon ausgegangen wird, dass der Betroffene nicht erscheinen könnte. Die Tür wird in diesem Fall nicht aufgebrochen sondern von einem Schlüsseldienst geöffnet, den der Betroffen dann bezahlen muss.
Fluchtgefahr besteht bei mir nicht. Ich habe eine Angststörung und bin froh, wenn ich 1km von meinem Haus weg schaffe.
Türen dürfen schon immer durch verschiedene Rechtsgrundlagen geöffnet werden. Das muss nicht eine Gefahr oder Fluchtgefahr gegeben sein. Das ist schlicht falsch.
Dann zähl die "verschiedenen Rechtsgrundlagen" doch mal auf. Ohne, dass im Schreiben von Wohnungsbetritt die Rede ist, darf keiner in die Wohnung bei einem Vorführungsbefehl. Das solltest du noch mal googlen.
Brauch ich nicht googeln. Hab das zufälligerweise studiert und in meiner Antwort auf die Frage des Fragestellers bereits in Bezug auf mein Bundesland beantwortet.
Aber mir war schon klar, dass du das nicht wahrhaben willst. Dein kleiner Coronakommentar hat dich verraten, YouTube-Jurist.
Ja, ja, was die Leute hier so alles studiert haben. 🤣
Fakt ist, dass wir hier in einem Rechtsstaat leben und da kann man nicht so einfach die Tür aufbrechen wie du das gerne hättest. Du solltest dich wirklich noch mal etwas besser informieren bevor du hier einen auf Jurist machst. Denn deine Aussage ist falsch.
Ich bin kein Jurist. Ich habe auch nie von aufbrechen geredet. Bei einem Vorführbefehl fordere ich einen Schlüsseldienst an.
Du hast schlicht und ergreifend keine Ahnung. Bitte tu nicht so, als würdest du es wissen :-)
Ich weiß es aber weil ich es nachgelesen habe. (im Gegensatz zu dir) Du solltest dich hier nicht so hochschwingen
Du liegst falsch. In beispielsweise §36 ASOG Bln steht es Schwarz auf weiß. Sogar für Laien wie dich verständlich.
Mir ist tatsächlich egal, ob du mir glaubst oder nicht. Ich werde weiterhin nach dieser Grundlage Türen öffnen und öffnen lassen.
Jeder erhält vor dem Erscheinungstermin einen Vorführungsbescheid. Steht in dem drin, dass bei Nichterscheinen der Zutritt zur Wohnung genutzt wird, ist das möglich, sonst nicht.
Das solltest auch du als "Profi" wissen.
Du kannst offensichtlich nicht einmal eine Ladung von einem Vorführbefehl unterscheiden.
Erklär mir doch mal, warum der 36 „nicht möglich“ sein soll.
Du machst dich hier zum Obst der Woche.
Mich wundert, dass du so begriffsstutzig bist obwohl du ja so viel Ahnung zu haben scheinst. Ich habe es schon zig mal formuliert. Lies doch noch mal alles durch.
Mich hingegen wundert nicht, dass du nicht begreifst, dass du falsch liegst. Alles was ich hier geschrieben habe ist fachlich richtig.
Wenn ein Vorführbefehl besteht kann die Polizei selbstverständlich die Tür öffnen lassen. Und das nciht erst seit Corona, die Rechung vom Schlüsseldienst sind Verfahrenskosten und die zahlt im Verurteilungsfall wer?? Genau, der Angeklagte.
Nur wenn das im Anschreiben vorher angedroht wurde. Siehe Google
Eine gerichtliche Vorladung ist keine Bitte zu erscheinen, sie ist eine Anordnung des Gerichts, der man Folge zu leisten hat. Das begreifen viele nicht.
Ich wurde nie als Angeklagter vorgeladen. also weiß ich nicht, was alles im "Kleingedruckten" steht.
Ich für meine Teil habe es bei Anwesenheit des Gesuchten in der Wohung so gehalten, dass ich durch die geschlossene Tür auf die Schlüsseldienstvariante (und die entsehenden Kosten) hingeweisen habe und diesen dann bestellte. Hat in den meisten Fällen geholfen.
Das mag sein aber die Wohnungsbegehung muss im vorherigen Anschreiben angedroht qerden, sonst darf keiner rein. Is nun mal so.
Nach 216 (1) StPO steht das obligatorisch in der Vorladung desjenigen, der sich auf freiem Fuß befindet. Also auch in Deiner.
Türen dürfen nur bei Gefahr im Verzug aufgebrochen werden
Gefahr im Verzug braucht es bei einem Vorführbefehl nicht. Die Tür wird geöffnet und gut.
Nein, denn es ist unklar ob das in seinem Schreiben stand. Daher ist auch unklar ob die Tür geöffnet werden darf
Das ist in den jeweiligen Polizeigesetzen reguliert.
Bei einem Vorführbefehl darf die Polizei deine Wohnung gegen deinen Willen öffnen und durchsuchen, wenn man davon ausgeht, dass du dort aufhältig bist.
In meinem Bundesland ist das in § 36 ASOG Bln niedergeschrieben.
Leute, die hier von „nur bei Gefahr im Verzug“ faseln, haben zu viel Krimis geschaut.
Daran sieht man, dass du keine Ahnung hast. Aufbrechen tun sie nämlich nur, wenn Gefahr im Vollzug ist.