Anzeige in der schule?

12 Antworten

Wenn du es nicht warst steht der Direktor dann schön beschissen da. Generell zeigt der dich auch gar nicht an, der würde mit einem Sturm der Eltern rechnen müssen. Die Polizei lacht ihn doch aus, wenn er damit zu denen kommt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schon sehr viel Erfahrungen gemacht;)

Ich habe mir noch mal erlaubt, die 240 StGB hier herein zu kopieren.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Verwerflich ist hier, dass der Rektor mit einer sehr negativen Konsequenz (Strafanzeige und Schulverweis) droht, um den Schüler dazu zu bringen, unschuldig zu gestehen und die Kosten zu tragen. Versuch ist strafbar und der Rektor ist Amträger. Im Falle einer Verurteilung wären das mal satte 6 Monate minimum.

Die Drohung des Rektors erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Nimm Dir einen Anwalt.

Lass den Direktor die Polizei rufen. Wenn du nichts getan hast, wird diese es herausfinden. Außerdem müssen dein Direktor & die Polizei dir die Tat nachweisen und da du es nicht getan hast, können sie das nicht. Und wenn die ganze Klasse das bezeugen kann, würde ich mir keine Sorgen machen.

Wenn du nichts gemacht hast, brauchst du da dir keine Sorgen zu machen. Ich meine, soll er dir doch drohen. Solange du weißt, dass du es nicht warst, kann er dir noch so viel drohen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung