Anzeige in der schule?
Hallo. Ich stecke in der Klemme, meine Schule beschuldigt mich mit einer Maske einen Stuhl zu zersägt haben, da es einer aus meiner Klasse behauptet. Aber ich habe es nicht getan, das kann auch der Rest der Klasse bezeugen. Der Direktor drohte mir mit einer Anzeige und hat mich erpresst in dem er mir sagte: entweder du sagst das du den Stuhl kaputt gemacht hast und bezahlst ihn und die sache ist gegessen, oder du sagst es nicht und wenn bei den polizeilichen Ermittlungen rauskommt das ich es war kriege ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und einen Schulverwaltung. Ich habe es nicht getan habe aber Angst das die Polizei irgendwie herausfindet das ich es getan habe, obwohl ich es nicht war. Was soll ich tun, ich bitte um Hilfe so schnell wie möglich!!!
12 Antworten
Wenn du es nicht warst steht der Direktor dann schön beschissen da. Generell zeigt der dich auch gar nicht an, der würde mit einem Sturm der Eltern rechnen müssen. Die Polizei lacht ihn doch aus, wenn er damit zu denen kommt
Ich habe mir noch mal erlaubt, die 240 StGB hier herein zu kopieren.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Verwerflich ist hier, dass der Rektor mit einer sehr negativen Konsequenz (Strafanzeige und Schulverweis) droht, um den Schüler dazu zu bringen, unschuldig zu gestehen und die Kosten zu tragen. Versuch ist strafbar und der Rektor ist Amträger. Im Falle einer Verurteilung wären das mal satte 6 Monate minimum.
Die Drohung des Rektors erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Nimm Dir einen Anwalt.
Lass den Direktor die Polizei rufen. Wenn du nichts getan hast, wird diese es herausfinden. Außerdem müssen dein Direktor & die Polizei dir die Tat nachweisen und da du es nicht getan hast, können sie das nicht. Und wenn die ganze Klasse das bezeugen kann, würde ich mir keine Sorgen machen.
Wenn du nichts gemacht hast, brauchst du da dir keine Sorgen zu machen. Ich meine, soll er dir doch drohen. Solange du weißt, dass du es nicht warst, kann er dir noch so viel drohen