Handy kaputt, Anzeige möglich?
Hallo liebe Community,
Ich hätte heute eine Frage zum Thema Sachbeschädigung. Der Vorfall ist etwa 2 Monate her.
Ich war mit ein paar Freunden Longboarden und wollten einen Berg herunter fahren (Auf's Board setzten und go) also bot mir ein Freund an ihm mein Handy zu geben damit er es in seinen Rucksack tut. Das hat er getan und es muss nach unten gerutscht sein. Am ende der Strecke nahmen wir einen verbrannten Geruch wahr und sahen nach. Der Rucksack hatte ein Loch an das mein Handy gerutscht war und mein Display wurde verbrannt. Es ist jetzt ein gelber Fleck auf dem Display zu sehen der mich allerding sehr behindert. Er weigert sich die Reperatur zu bezahlen, ist in diesem Fall eine Anzeige möglich?
MFG Oliver.
5 Antworten
Hallo 3easy5me,
zum Thema Sachbeschädigung muss man zwei Gesetze beachten:
§ 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
§ 303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das bedeutet: Den Straftatbestand der Sachbeschädigung ist nur dann strafbar, wenn Dein Freund Dein Handy absichtlich beschädigt hätte?
Hat Dein Freund Dein Handy absichtlich beschädigt? Nein, ganz klar lag von Deinem Freund keine Absicht vor, das Handy zu beschädigen, insofern bringt eine Anzeige nichts.
Aber es gibt ja auch noch das Thema Schadensersatz.
Auch wenn Dein Freund keine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB begangen hat, so ist er dennoch schadensersatzpflichtig wenn Du ihm nachweisen kannst, dass er schuldhaft gehandelt hat, dass Dein Handy kaputt gegangen ist.
Schuldhaft heißt nicht, dass er Dein Handy kaputt gemacht hat, das mag ja sogar der Fall sein, sondern schuldhaft bedeutet, er hätte nicht die von ihm zu erwartende Sorgfaltspflicht beim Verpacken des Handys eingehalten und hätte vorhersehen können, dass das Handy so wie er es eingepackt hat Schaden nimmt.
Wenn Du ihm das nachweisen kannst, kannst Du ihn notfalls vor Gericht auf Schadensersatz verklagen. Die Gerichtskosten, sonstige Auslagen wie Anwaltskosten, Fahrkosten etc. muss derjenige bezahlen, der den Zivilprozess verliert.
Da ich mal annehme, dass Du ihm nicht nachweisen kannst, dass er hätte vorhersehen können, dass Dein Handy Schaden nimmst, kann es also gut sein, dass Du im Falle einer Klage nicht nur verlierst, sondern auch noch die Kosten des Verfahrens tragen musst.
Solltest Du vor Gericht gewinnen, muss natürlich Dein Freund die Kosten tragen. Ob Du deshalb an den Schadensersatz kommst ist dennoch fraglich, denn dazu müsste Dein Freund genügend verdienen oder vom Gerichtsvollzieher (dessen Kosten Du unter Umständen auch noch tragen müsstest) pfändbares Eigentum besitzen.
Aber der Vorteil ist, Du kannst im Falle dass Du den Prozess gewonnen hast 30 Jahre lang versuchen Dein Geld von Deinem Freund zu bekommen.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke für diese Antwort, hatt mir echt weitergeholfen :)
Nein da er es ja nicht mit Absicht gemacht hat kannste ihn auch nicht anzeigen
Deine Eltern sollen bei seinen Eltern nach deren Haftpflichtversicherung fragen! Diese kann den Schaden regulieren, da du dein Handy mit seinem Einverständnis in seine Tasche gelegt hast. Nur wäre noch die Frage zu erklären, wie es zu dem Schwelbrand im Rucksack kam. Der sollte dann natürlich nicht von deinem Handy ausgelöst worden sein!
Du willst Deinen Freund anzeigen, obwohl er Dir das Telefon nicht vorsätzlich kaputt gemacht hat und Dir aus Freundlichkeit das Handy im Rucksack verwahrte? So einen Freund wie Dich möchte ich auch nicht haben.
Zum rechtlichen Kern Deiner Frage : Nein, kannst Du nicht. Das würde eine vorsätzliche Sachbeschädigung voraussetzen. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht. Du könntest es zivilrechtlich probieren (und selber erstmal die Anwaltskosten auslegen), aber da wirst Du keinen Erfolg haben.
Und jetzt geh und schäm Dich, dass Du Dir sowas überhaupt überlegt hast.
Ein Fall für die Haftpflicht, aber ganz wichtig: er muß angeben, dass er nicht daran gedacht hat, dass das Handy Schaden nehmen könnte, denn nur wenn er fahrlässig handelt, zahlt auch seine Haftpflicht.