Grundsätzlich geht der Mann links, da hast du recht. Welche Gründe für diese liegen im Einzelnen vorliegen, wird kontrovers diskutiert. Jedoch sind diese Gründe sicherlich alle nicht mehr zeitgemäß und diese Regeln deshalb nicht immer sklavisch auf die heutige Gesellschaft anzuwenden.

Ich denke jedoch, dass diesen Regeln der Grundgedanke der Rücksichtnahme und des Zuvorkommens zugrundeliegt. Deshalb wäre es sicher im Sinne des Erfinders, die Regeln so auszulegen, wie sie für Dein Gegenüber oder Deine Begleitung am angenehmsten empfunden wird.

Deshalb würde ich dafür plädieren, die „Mann geht links“Regel hier außer Acht zu lassen und als Mann auf der dem Verkehr zugewandten Seite zu gehen, damit die Frau noch ein bisschen weiter weg vom Verkehrslärm, eventuellen Pfützen oder Gefahren ist.

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Bei einer Messung sind mehrere Parameter einzuhalten. Wenn die Beamten sich auf ein Fahrzeug konzentrieren, welches einen Verkehrsverstoß begeht und dieses gewissenhaft messen und dann auch noch ein verwertbares Ergebnis vorliegt, wird dieses Fahrzeug auch beanstandet beziehungsweise der Fahrer angezeigt.

Tut mir leid, aber ich finde Dein Einwand folgt der Logik „Aber der hat doch genau das gleiche gemacht!“ beziehungsweise „ und während Sie mich kontrollieren, begehen andere Leute Verbrechen!“

Sieh's lieber positiv : was glaubst du, wie oft man dich schon nicht erwischt hat?  😉

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Du hast bestimmt schon gelesen, dass die männlichen Küken in Deutschland geschreddert werden, weil die ja selber keine Eier legen und somit für die Tierhaltungsindustrie nicht interessant sind. Daraus werden dann die McNuggets gemacht.

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Du solltest mehr Bus fahren :-)

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Die Bildqualität wird bei einem extra dafür ausgelegten Makroobjektiv natürlich besser sein. Die Frage ist, ob Du mit dem momentanen Setup Resultate erzielst, mit denen Du zufrieden bist. Falls ja, brauchst Du natürlich nicht extra das Makro-Objektiv. Falls Du hingegen immer wieder an bestimmte Grenzen stößt, wirst Du das ja selber merken und an einer Verbesserung interessiert sein.

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In Bayern gibt es entsprechende Regelungen und auf deren Einhaltung wird auch geachtet. Keine sichtbaren Tattoos, keine Dreads und auch keine bunten Haare. Zum einen wegen des gepflegten Erscheinungsbildes und zum anderen sind Langhaarfrisuren aus Gründen der Sicherheit des Polizisten nicht so praktisch (da kann man so schön dran ziehen). Auch Frauen sollen die Haare geschlossen und "kurz" tragen (Dutt o.ä.).

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So, nach all diesen Mutmaßungen mal eine Antwort mit Substanz :

Nein, ist es nicht. Für einen Diebstahl musst Du Dir eine fremde bewegliche Sache in widerrechtlicher Zueignungsansicht einem Anderen wegnehmen.

Hier fehlt es also am Vorsatz, weil die Du Sache ja nicht stehlen, sondern käuflichen erwerben wirst und die Sachen im Geschäft liegen ja explizit zu Zwecke des Verkaufes aus.

Ob wirklich ein Kaufvertrag zustande kommt, ist hier wohl strittig aber für die strafrechtliche Relevanz auch nicht entscheidend. Einerseits kann man durch "konkludentes Handeln" auch einen Kaufvertrag ohne Worte oder Schriftform schließen - andererseits ist dazu auch das Einverständnis des Verkäufers vonnöten.

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Ich habe immer einen halben Liter warmen Wassers zusammen mit ca. 3-4 gehäuften Esslöffeln Glaubersalz genommen. Dann verrühren, bis sich die Kristalle komplett aufgelöst haben und am besten in einem Zug runter damit. Danach sofort mit Wasser den Mund ausspülen. Schmeckt wirklich nicht prickelnd, aber sofort erbrechen müsste ich da nicht.

Ich gehe davon aus, dass Du fasten möchtest, richtig? Du kannst das Fasten alternativ auch durch einen Einlauf einleiten. Davor 12 Stunden nichts essen, dann geht's auch ohne Glaubersalz.

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Ein Polizist darf grundsätzlich jederzeit wie er lustig ist eine Verkehrskontrolle machen und dabei auch mindestens die Personalien des Fzgführers, sowie Verkehrstüchtigkeit von Fahrer und Fahrzeug prüfen.

Eine etwas herablassende Geste ist zwar nicht der fein Ton, fällt aber unter den rechtlichen Begriff "Weisung eines Polizeibeamten", der auch Folge zu leisten ist. Ansonsten begehst Du eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach der StVO.

Wenn Du Dich ihm gegenüber nicht ausweist, begehst Du ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit - dann zwar nach OwiG, aber die wird noch teurer.

Die "Anschuldigung" in den Kommentaren hier, dass Polizisten "zum Zeitvertreib" kontrollieren, finde ich mal wieder sehr bezeichnend. Das ist der Job der Polizei und ihr seid bestimmt die ersten, die rumheulen, wenn ein Besoffener jemanden über den Haufen fährt. "Hätte man den nicht kontrollieren müssen????" Genau. Jeder muss kontrolliert werden, vor allem der Nachbar - aber wenn man selber mal dran ist, furchtbar aufregen.

Und mal ehrlich.... wenn man wegen so einer Sache noch ein Jahr später nicht schlafen kann, sollte man sich mal lieber um Hilfe bemühen. Normal ist das nicht.

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Wirklich absolut neutralen Klang (also ohne Überbetonung der Bässe) bei sehr fairem Preis bieten die AKG K701 oder K702. Ich hatte bereits Kopfhörer für 1200 Euro und habe schließlich den AKG den Vorzug gegeben, weil diese gleichgut, waren, aber nur knapp ein Sechstel kosten (150-200 Euro).

Beachte aber, dass offene Kopfhörer meist nicht gut für den mobilen Gebrauch geeignet sind, da Du einerseits nicht gg Umgebungsgeräusche abgeschirmt wirst und andersrum auch immer die Umgebung beschallst.

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Rechtsklick auf das Lautsprechersymbol unten rechts => Aufnahmegeräte => Das entsprechende Mikro in der Liste auswählen und als Standardgerät markieren.

Dann noch in den Skype-Einstellungen sicherstellen, dass auch als Aufnahmegerät "Standard" oder eben explizit Dein Laptop-Mikro ausgewählt ist.

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Grundsätzlich ist die Antwort von "TheGrow" hier wirklich mal eine Expertenantwort. Sehr schön! Bitte ignoriere alle anderen Mutmaßungen, die hier kursieren :-)

Als einziges möchte ich ergänzen, dass es zwar entsprechende Regelungen gibt, aber die Gesetze hier noch mit einer sehr umfassenden Kommentierung versehen sind.

Was bedeutet das nun? Ich kann hier nur für das bayerische PAG (Polizeiaufgabengesetz) sprechen, aber grundsätzlich wird jeder Polizist eine Kontrolle zu jeder Uhrzeit an fast jedem Ort irgendwie begründen können, zumal Dinge wie der "Gefahrenbegriff" sehr weitläufig ausgelegt sind. Auch ein "gefährlicher Ort" ist durch in der Nähe irgendwann mal begangene Straftaten oder durch "verdächtiges Verhalten" des Kontrollierten immer irgendwie zu begründen.

Fazit : Wenn die Polizei Dich kontrollieren will, Ausweis raus ;-)

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Es gibt durchaus den Fall, dass Autos ohne erlaubte Anbauteile eine gültige Hauptuntersuchungsplakette ("TÜV") bekommen. Es ist auch nicht die Pflicht des TÜVs, jedes Auto bis ins kleinste Detail zu durchleuchten, ob jedes Schräubchen Regelkonform ist. Im Prinzip kontrolliert der TÜV nur die Bremsanlage, Abgaswerte, Reifen, Karosserie und Fahrwerk (Rost an tragenden Teilen?) und ob alle Lämpchen Leuchten, die leuchten sollten.

Es ist also Unfug, hier von "arglistiger Täuschung" zu sprechen oder gleich mit Betrugsvorwürfen aufzuwarten. Dem TÜV kann man hier keinen Vorwurf machen. Eine Inspektion des kompletten Fahrzeugs in allen Einzelheiten wird nur bei Selbstbauten oder bei Fahrzeugen gemacht, die keine Freigabe für den europäischen Markt haben. Kostet dann aber auch ein Schweinegeld.

Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs ist der Fahrzeugführer stets selbst verantwortlich. Somit liegt auch die Verpflichtung, alle eintragungsfähigen oder abnahmepflichtigen (Unterschied) Einbauten korrekt einzutragen oder abnehmen zu lassen bei Dir selbst bzw. Deinem Vorgänger.

Andererseits ist es schon sehr seltsam, dass einem TÜV-Prüfer nachträglich eingebaute Xenon-Scheinwerfer und ein Sportluftftilter nicht auffällt... das sind ja nun wirklich Teile, die einem sofort ins Auge stechen. Gerade bei Xenon ist ja auch der zusätzliche Einbau einer Scheinwerferreinigungsanlage und einer Höenkontrolle der Lampen Vorschrift.

Es wird wohl strittig sein, ob Du da Wertminderung geltend machen kannst, weil Du das Auto ja in diesem Zustand gekauft hast. Andererseits war der Zustand, dass das Auto "verbastelt" ist, für Dich anscheinend auch nicht sofort erkennbar.

Spricht den Verkäufer erstmal darauf an und frage ihn, ob er für die Eintragungskosten aufkommt und ob er die entsprechenden Papiere dafür (ABE, EG-Typgenehmigung etc) hat. Falls nein, müsstest Du wohl mal einen Anwalt fragen und die Kosten zivilrechtlich einfordern.

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Grundsätzlich ist das absolut sch**ßegal, wie lange man zum sch**ßen braucht :-) Allerdings sollte man tatsächlich nicht zu fest pressen, weil sonst ein Blutgefäß im Hirn platzen kann.

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