Es gibt durchaus den Fall, dass Autos ohne erlaubte Anbauteile eine gültige Hauptuntersuchungsplakette ("TÜV") bekommen. Es ist auch nicht die Pflicht des TÜVs, jedes Auto bis ins kleinste Detail zu durchleuchten, ob jedes Schräubchen Regelkonform ist. Im Prinzip kontrolliert der TÜV nur die Bremsanlage, Abgaswerte, Reifen, Karosserie und Fahrwerk (Rost an tragenden Teilen?) und ob alle Lämpchen Leuchten, die leuchten sollten.
Es ist also Unfug, hier von "arglistiger Täuschung" zu sprechen oder gleich mit Betrugsvorwürfen aufzuwarten. Dem TÜV kann man hier keinen Vorwurf machen. Eine Inspektion des kompletten Fahrzeugs in allen Einzelheiten wird nur bei Selbstbauten oder bei Fahrzeugen gemacht, die keine Freigabe für den europäischen Markt haben. Kostet dann aber auch ein Schweinegeld.
Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs ist der Fahrzeugführer stets selbst verantwortlich. Somit liegt auch die Verpflichtung, alle eintragungsfähigen oder abnahmepflichtigen (Unterschied) Einbauten korrekt einzutragen oder abnehmen zu lassen bei Dir selbst bzw. Deinem Vorgänger.
Andererseits ist es schon sehr seltsam, dass einem TÜV-Prüfer nachträglich eingebaute Xenon-Scheinwerfer und ein Sportluftftilter nicht auffällt... das sind ja nun wirklich Teile, die einem sofort ins Auge stechen. Gerade bei Xenon ist ja auch der zusätzliche Einbau einer Scheinwerferreinigungsanlage und einer Höenkontrolle der Lampen Vorschrift.
Es wird wohl strittig sein, ob Du da Wertminderung geltend machen kannst, weil Du das Auto ja in diesem Zustand gekauft hast. Andererseits war der Zustand, dass das Auto "verbastelt" ist, für Dich anscheinend auch nicht sofort erkennbar.
Spricht den Verkäufer erstmal darauf an und frage ihn, ob er für die Eintragungskosten aufkommt und ob er die entsprechenden Papiere dafür (ABE, EG-Typgenehmigung etc) hat. Falls nein, müsstest Du wohl mal einen Anwalt fragen und die Kosten zivilrechtlich einfordern.