Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung?

5 Antworten

Klingt m. E. nach einem nicht ganz marginalen Vorwurf, die angedrohte Strafe dürfte jenseits der Verwarngeldgrenze (55 €) liegen (ansonsten würde üblicherweise schon direkt die Zahlung eines solchen angeboten). Daher mach dir mal Gedanken, was das gewesen sein könnte.

Dein Vater kann Angaben zum Fahrer gemäß § 52 bzw. § 55 StPO (jeweils i.V.m. § 46 OWiG) verweigern.

Angaben zu seiner eigenen Person muss er machen (§ 111 OWiG), und sollte das zumindest hinsichtlich Name, Adresse und Geburtsdaten auch.

Dies kann auch bedeuten, dass Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zeugenschaftlich vernommen werden.

Da gilt das Gleiche: Eigene Personalien bekannt geben, ansonsten die Aussage unter Berufung auf § 52 und § 55 StPO verweigern.

Zu beachten ist allerdings, dass deinem Vater dann die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden kann. Dann muss er für einen gewissen Zeitraum jede Fahrt und jeden Fahrer dokumentieren. Auch solltet ihr damit rechnen, dass die Polizei irgendwann bei deinem Vater vor der Tür steht und den Fahrer sucht, ggf. auch Nachbarn befragt.

In dem letzten mir bekannten Fall (Firmenwaagen) ist nach dem Besuch der Polizei in der Firma nichts mehr nachgekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

peterobm  26.04.2022, 23:24

Zeugenfragebogen

damit steht bereits fest, dass der Halter nicht gefahren ist.

kann auch sein, dass die ein Abgleich beim Meldeamt machen, oder in der Nachbarschaft mit Bild nach dem Fahrer suchen

Answer1234567  27.04.2022, 18:45
@peterobm

Mir ist nicht ganz klar, auf welchen Aspekt du dich hier beziehst bzw. welche meiner Aussagen du korrigieren oder ergänzen möchtest.

Zeugenfragebogen
damit steht bereits fest, dass der Halter nicht gefahren ist.

Nicht zwingend. Wir als Firma bekommen z. B. grundsätzlich Zeugenbefragungsbögen. Der Fahrer kann trotzendem der Inhaber / GF gewesen sein.

Bei Tatvorwürfen im Verwarngeldbereich enthalten diese aber trotzdem direkt einen Betrag und eine Bankverbindung sowie die Mitteilung, dass der Zeugenbefragungsbogen nicht zurückgesendet werden muss, wenn das Verwarngeld innerhalb einer Woche bezahlt wird.

Dein Vater hat das Zeugnisverweigerungsrecht und du musst als Verdächtiger keine Aussagen machen. Ihr könnt das Schreiben also komplett ignorieren.

Wie aber schon angekündigt, kommt dann die nächste Massnahmenwelle auf euch zu. Das kann ein Fahrtenbuch für das Auto sein, und/oder, dass die Polizei die Nachbarn befragt, wer denn grundsätzlich mit dem Auto unterwegs ist.

Ob ihr das wollt, wage ich zu bezweifeln.


Sirius66  27.04.2022, 07:39

Besonders wenn zu vermuten ist, dass hier PZM fällig werden und sie eh schon wissen, wer es ist.

Die Verweigerung geht ja nur 1. Grades.

Still  27.04.2022, 07:42
@Sirius66

Vielleicht ist er nur der Ehemann der Mutter und nicht der "Vater" ; - )

Still  27.04.2022, 08:06
@Sirius66

Die Info, dass Mutti fremd gegangen ist, ist für die meisten ein Schock.

Erst einmal ignorieren und schauen was dann kommt. Manche dieser Ermittlungen werden dann nicht mehr weitergeführt, besonders wenn es sich um Firmenwagen handelt.


Sirius66  27.04.2022, 07:41

Oder sie kommen persönlich zum Abgleich. Wenn der Fahrer noch in der Probezeit ist, lassen die nicht locker.

Answer1234567  27.04.2022, 18:50
@Sirius66

Dass der Fahrer in der Probezeit ist, wissen die ja erst, wenn sie den Fahrer identifiziert haben.

Und komplett zu pauschalieren ist das nicht. Wenn der Fahrer nicht am Wohnsitz des Halters anzutreffen ist, und auch sonst niemand eine konkrete Aussage zum Fahrer macht, wird das schon schwierig mit der Identifizierung. Bei uns ist -wie gesagt- nichts mehr gekommen.

Sirius66  27.04.2022, 20:55
@Answer1234567
Dass der Fahrer in der Probezeit ist, wissen die ja erst, wenn sie den Fahrer identifiziert haben.

Puh ... JAAAA - aber einen Hinweis, dass es so sein könnte, gibt das Foto. Und DANN gehen sie dem auch nach

Sirius66  27.04.2022, 07:34

Dann kommt es per Einschreiben und dann kommt auch noch raus, dass in diesem Haushalt das Postgeheimnis ignoriert wird

Er ist der Halter und gibt an, dass du das Auto nutzt. Fertig.

Alles andere besprechen sie dann eben mut dir!

Hammer, dass du einfach seine Post öffnest!

Gruß S.


alixd 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 15:02

Die hat er selbst geöffent und mir dann Bescheid gegeben

Sirius66  27.04.2022, 17:19
@alixd

Na, was soll dann dieses "ich will ihn nicht hinein ziehen"??!!

alixd 
Beitragsersteller
 05.05.2022, 18:35
@Sirius66

Damit er nicht für schuldig erklärt wird wenn ich es nicht beantworte

Wenn du gefahren bist, ziehst du deinen Vater nicht mit hinein, weil er der Halter ist. Du ziehst ihn nur mit hinein, wenn du keine Aussage machst, dann kann es sein, daß dein Vater ( sehr wahrscheinlich ) immer ein Fahrtenbuch führen muss, in dem Name des Fahrers, Datum und Uhrzeit sowie Fahrstrecke festgehalten wird. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, brauchst du kein schlechtes Gewissen zu haben, dann passiert dir auch nichts. Ausserdem ist es vernünftiger, denn ansonsten kann es auch gerichtlich angeordnet werden.


Sirius66  27.04.2022, 07:38
wenn du keine Aussage machst

Der HALTER = der VATER wird um diese Aussage gebeten. Wahrscheinlich haben sie ein Foto, auf dem zweifelsfrei eine jüngere Person als der Halter zu sehen ist und schicken IHM deshalb den Auskunftsbogen.

Da wird schon was wenn, wenn man anderer Leute Post öffnet.

alixd 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 15:06
@Sirius66

Er hat sie selbst geöffnet!!! Wie oft willst du es noch behaupten ich habe seine Post geöffnet???