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Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wegen Unfall?

Ich weiß hier sind keine Anwälte aber ich wollte trotzdem Rat abholen für eine seltsame Situation. Ich hatte einen Unfall, wo auch die Polizei kam. Es waren 3 Beteiligte. Ich stand an einer grünen Ampel vor Stehenden Rechtsabbiegern. Ich wollte vorsichtig an denen vorbeifahren und habe geguckt und sah kein Auto. Ich scherte langsam aus und hörte dann wie ein Linksabbieger RS5 von hinten beschleunigte, der mich dann strief. Mein Auto hat Kratzer, Dellen, eine zerbogene Felge und einen platten Reifen. Durch die Wucht bin ich leicht in das Auto vor mir gestoßen (also meine rechte Front gegen ihre linke Front) aber es war nur eine kleine Beule im Auto. Ich selber habe den Unfall körperlich nicht gespürt, also es war keine Wucht dabei. Aber nun habe ich eine Anzeige bekommen, weil die Tochter im Auto vor mir (angeblich) eine Körperverletzung erlitten hat. Ich soll mich dazu äußern. Aber schweigen ist ja Gold. Ich bezweifle sehr stark, dass es physikalisch überhaupt möglich ist, dass jemand bei diesem Unfall verletzt werden konnte, und wenn doch, dann muss man es beweisen, oder nicht? Denn nach meinem Gefühl möchte diese Person noch etwas Profit aus dem Unfall ziehen und Schmerzensgeld verlangen, aber wegen fahrlässiger Körperverletzung , wenn es von der Staatsanwaltschaft bestätigt wird, kann sehr teuer für mich werden und meinen Führerschein verlieren. Aber wie gesagt ich finde diese Vorwurf sehr aus der Luft gezogen und ich würde gerne sehen was da für eine Verletzung zustande kam. Ein Anwalt ist nicht günstig, sollte ich erstmal warten bis es zur Staatsanwaltschaft geht und dann hoffen dass die es einstellen und falls nicht , zum Anwalt gehen?

Schule, Polizei, Recht, Anzeige, Auto und Motorrad

Kann mein Arbeitgeber ohne Absprache meine Arbeitszeiten ändern?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem ich arbeite bei einem Betreuungsdienst, bei dem man von Klient zu Klient nach Hause geht um verschiedene Dinge zu erledigen - und das ganze auf Mini Job Basis so wie es in meinem Vertrag auch festgelegt ist.

Die Arbeitszeiten kann man online auf einem Potal einsehen, sozusagen eine Einsatzvorschau. Nun habe ich vor drei Wochen eine Familie zugeteilt bekommen bei denen ich weitaus länger arbeiten müsste, als vom Vertrag her festgelegt worden war. Das habe ich auch eine ganze Woche lang gemacht da die Familie erkrankt ist an COVID und das natürlich eine Ausnahme Situation war aber ich habe von vorne rein mit meiner Chefin besprochen dass ich das zukünftig nicht länger machen kann und darf (Vom Vertrag her und auch vom Arbeitsamt her aber das ist jetzt zu kompliziert). Das Geld würde ich ja nicht einmal ausgezahlt bekommen da ich nicht mehr Geld als 470 € verdienen darf das würden dann Überstunden sein aber ich arbeite ja nicht für Überstunden und es geht mir auch um die viel zu vielen Stunden die sich anhäufen würden die ich gar nicht arbeiten müsste und ich mich privat auch noch um meine Großeltern kümmern muss.

Jetzt sind jedenfalls schon drei Wochen vergangen, ich war in Zwischenzeit wegen Magen Darm ein paar Tage zu Hause, und schaue auf meinen Einsatzvorschau und sehe wie meine Chefin einfach das gleiche eingetragen hat für die ganze nächste Woche (und darüber hinaus) weil sie scheinbar einfach noch niemand anderen gefunden hat ohne das mit mir zu besprechen - obwohl sie meinte sie würde das ändern. Ich kann das aber nicht machen und sehe es auch gar nicht ein.

Was soll ich ihr nun sagen? Darf sie das überhaupt?

Recht, Arbeitszeit, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium

Wegen nikah Anzeige machen?

Ich mach es ganz kurz

Ich wurde von meinem Freund Jamal dazu gedrängt und überredet zur Moschee zu gehen für eine Nikah.

Ich hab vor der Moschee zu jamal gesagt das er schwören und versprechen soll das ich die Papiere die ich unterschriebe BEKOMME IN MEINE HÄNDE. Er hat auf sein toten Vater geschworen das ich die Papiere sofort bekomme. Ich hab meine Karte "aok" abgeben müssen in der Moschee und die haben damit irgendwas gemacht ... keine Ahnung was . Dann hab ich 2 Blätter unterschrieben die ich nicht durchlesen durfte . Ich wollte dann nachdem der scheiss vorbei war die 2 VON MIR UNTERSCHRIEBENEN Blätter bekommen ABER jamal hat gesagt er gibt sie mir später .

Die Hochzeit war am 23.januar.2021 . Heute ist der 02.Dezember.2021 !!!!!!!!!!!!

Ich hab die beiden Blätter nicht 1 mal gesehen . Ich will jetzt eine Anzeige machen wegen Betrug . Ich wurde vor und nach der nikah auch betrogen .

Er hatte eine Beziehung mit einem 18jährigen Mädchen VOR UND NACH der nikah . Ich hab mit dem Mädchen telefoniert und daher weiß ich das .

Ich will die Papiere und wenn ich die nicht kriege weiß ich nicht was ich tun soll . Es geht hier ums Prinzip !

Ich hab 100000 mal vor der nikah gesagt das ich die Papiere haben will und das ich ansonsten die Moschee garnicht betrete .

Ich kenne das 18 jährige Mädchen auch und hatte die ganze Zeit vor der nikah ein komisches Gefühl . Ich hab ganz oft gefragt ob er wirklich keinen Kontakt zu ihr hat und WENN ER KONTAKT HAT dann will ich nicht zur Moschee

Ich fühle mich wegen den Papieren noch mehr hintergangen und betrogen als wegen der 18jährigen Dame .

Kann man wegen den Papieren eine Anzeige machen ?

Recht, Anzeige

Verkäufer hat Mangel an verkaufter Ware erst später festgestellt, haftbar?

Hallo Zusammen,

da ich derzeit unter einer privaten Stressituation stehe, habe ich bei einem privaten Notverkauf echt Mist gebaut.

Mich würde interessieren ob ich dafür haften muss. Hier die Sachlage:

Ich habe einen Gegenstand angeboten den ich nur oberflächlich geprüft habe. Es ist ein seltenes Spielzeug, das ich fotografiert hatte, aber nicht geprüft ob alle Einzelteile da sind. Zudem habe ich es aufgrund meiner Notsituation versäumt, zu schauen, was es tatsächlich wert ist und bin erst darauf aufmerksam geworden weil so viele Anfragen kamen, nachdem ich schon mit einem Käufer einig war.

Ich habe dem Käufer meine Situation geschildert und gebeten den Kauf rückgängig zu machen, worauf ich bisher noch keine Antwort habe. Ich habe aber klar geschrieben, das es mein Fehler war und das ich das Teil im Zweifel auch für den vereinbarten Preis versende, wenn er darauf besteht. Ich will nicht noch mehr Ärger, als das ich im Moment eh schon habe. Daher würde ich es zähneknirschend hinnehmen und hab das Paket auch schon gerichtet.

Dabei ist mir aber aufgefallen, das ein Teil fehlt, von dem ich ausgegangen bin, dass es dabei ist.

Somit habe ich den Käufer auch nochmal geschrieben und auf den Mangel hingewiesen.

Nun könnt der aber sagen, ich behaupte es sei unvollständig, damit ich es nicht versenden muss, weil ich ja um Kulanz beim Rücktritt gebeten habe. Dem ist aber nicht so. Ich habe den tatsächlichen Wert erst festgestellt als ich gegoogelt habe, ob wirklich alles da ist, da ich bei sowas sehr zuverlässig bin. Wie gesagt, ich stehe auch notfalls zu dem Fehler der Werteinschätzung.

Nur was mir jetzt Sorgen bereitet: Besteht der Käufer auf mangelfreie Lieferung, kann ich die nicht leisten.

Müsste ich das Spielzeug selbst beschaffen um das fehlende Teil zu ersetzen, würde ich mindestens das fünffache, von dem was ich mit dem Verkäufer vereinbart habe, bezahlen.

Ich habe es für 50€ verkauft, die Beschaffung des Teils würde mich mindestens 250€ kosten.

Ich will auch kein Stress mit Anwalt oder so, daher müsste ich da im Zweifel durch.

Aber hätte der Käufer das Recht drauf zu bestehen, bzw. müsste ich ihm im Zweifel das Geld für die vollständige Beschaffung geben?

Danke für eure Hilfe!

Recht, eBay, Mangel, Verkauf

Verhält sich der Bundespräsident verfassungsmäßig?

Hallo! Ich studiere Jura im 1. Semester und komme bei einem Fall in ÖffR. nicht weiter.

Meine Frage bezieht sich auf den unten genannten Sachverhalt.

Meine Frage ist, prüfe ich auch die Zulässigkeit oder nur die Begründenheit ? Darf ich den Sachverhalt soweit ausschmücken, dass nach dem Verweigern des Bundespräsidenten die Abgeordneten des Bundestages einen Antrag an das BVerfG stellen würden ?

Aus den Wahlergebnissen der letzten Bundestagswahl ergab sich nach den Vorschriften des BWahlG, dass die in § 1 I BWahlG vorgesehene Anzahl von 598 der Abgeordneten um 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate zu erhöhen war. Es bestehen nunmehr folgende Mehrheitsverhältnisse im Bundestag: Die A-Partei hat 300 Mandate erlangt, die B-Partei 250 und die C-Partei 159.

Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag die Kanzlerkandidatin der A-Partei, Frau Z, als Bundes- kanzlerin vor. Diese erhält 300 Stimmen.

Innerhalb der nächsten 10 Tage wird nach ausführlichen Beratungen die Kanzlerkandidatin der B- Fraktion bestehend aus B-Partei und C-Partei, Frau X, auf den Vorschlag, der von den Abgeordneten der B-Fraktion unterzeichnet wird, mit insgesamt 355 Stimmen gewählt.

Der Bundespräsident weigert sich nun, Frau X zur Kanzlerin zu ernennen. Er sei sich nicht verpflichtet, eine Kanzlerin zu ernennen, die er nicht selbst vorgeschlagen habe. Außerdem hätten die Parteien durch ihre ausführlichen Beratungen gegen das Ausspracheverbot in Art. 63 I GG verstoßen, das die Autorität des Bundespräsidenten beim Vorschlag eines Kanzlerkandidaten schützen soll.

Verhält sich der Bundespräsident verfassungsmäßig? 

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Schule, Politik, Recht, Jurastudium, öffentliches Recht, Wirtschaft und Finanzen

Trennung vom Partner - Jugendamt im Spiel?

Hallo, kurze Geschichte zum Sachverhalt:

Vor mehr als einer Woche hat mein Partner und Kindsvater nach einem heftigen Streit mit mir versucht, das Kind mitzunehmen abends. Da ich das alleinige Sorgerecht habe, habe ich ihn aufgefordert die Kleine Zuhause zu lassen, aber es war ihm egal.

Er hat sie angezogen und ist einfach raus gerannt, ich bin ihm Barfuß hinterher gerannt und habe während dessen die Polizei gerufen. Er rief seine Mutter an und sie kam ihm entgegen und nahm die Kleine zu sich. Ich habe mehrmals gesagt, dass sie mir das Kind wieder geben sollen, aber es war ihnen egal. Bis die Polizei anrückte, hat er mich beleidigt, hat versucht auf mich einzuschlagen und war aggressiv (was viele Menschen beobachten konnten!).

Die Polizei kam, auch ihnen gegenüber hat er sich sehr auffällig verhalten und hat mehrere Ermahnungen ausgesprochen bekommen. Letztendlich bekam ich meine Tochter wieder. Zum Glück lebte gleich im Haus nebenan meine beste Freundin, die Polizei brachte mich und die Kleine zu ihr und versicherte sich, dass wir auch wirklich bei ihr bleiben können, dass sie und ihre Wohnung einen guten Eindruck machen und gingen. Zum Schluss sagte der Polizist, dass er diesen Bericht dem Jugendamt melden wird.

Bisher habe ich nix von ihnen gehört. Mein Ex-Partner hat ein Schreiben bekommen, dass er derzeit Umgangsverbot hat. Sprich, er darf das Kind nicht sehen. Wahrscheinlich war er danach noch gegenüber der Polizei aggressiv.

Meine Frage ist jetzt: Muss ich mich auf etwas gefasst machen? Wir sind nun bei meinen Eltern eingezogen. Es ist etwas Chaos in der Wohnung, da unsere ganzen Sachen noch in den Säcken verteilt rumstehen. Auch habe ich alle Anträge gestellt, um Finanzielle Hilfe zu bekommen. Am Samstag habe ich schon eine Wohnungsbesichtigung. Ich war polizeilich nie auffällig...war nur etwas panisch und hysterisch an dem Abend, als ich die Polizei gerufen habe. Aber diese hatten Verständnis.

Habe einfach Angst, dass den Umständen entsprechend auch mir meine Tochter weggenommen wird. Kann das passieren?

Danke vorab.

Familie, Recht, Trennung, Jugendamt, Kinder und Erziehung

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