Was sollte man tun, wenn man was in der WG kaputt macht?
3er WG.
Ofen ist alt .
Das Glas der Ofentür wurde von mir zerbrochen, als ich versuchte, die Position der Tür zu korrigieren.
Tuer funktioniert dennoch.
7 Antworten
Deiner Haftpflichtversicherung melden. Die übernimmt das, sofern der Ofen nicht auf deinen Namen gekauft wurde.
Hier nicht nur Glas. Auch Griff von Offentuer. Das ist ein kompletter Teil.
Informiere die Privathaftpflichtversicherung und den Vermieter.
Der Zeitwert ist sicher nicht mehr so groß, zumindest sieht der Herd nicht neu aus.
Bei Glasbruch wird nicht alt oder neu berücksichtigt.
Das Problem wird die PH auch nicht ordnen.
Wenn der Herd angemietet ist, dann der Vermieter. Du bekommst dann die Rechnung dafür.
Keine Ahnung. Kommt auf die damaligen Anschaffungskosten und das tatsächliche Alter des Herdes an.
Günstige Qualität (Lebensdauer: ca. 10 Jahre)
Mittlere Qualität (Lebensdauer: ca. 15 Jahre)
Premium Qualität (Lebensdauer: ca. 20 Jahre)
Welche denkst du?
Ich kenne den Hersteller und das Produkt nicht und eben auch nicht die Anschaffungskosten.
Edit: @Schleudermaxe hat vollkommen recht. Bei Glas ist der Neuwert anzusetzen.
Ich glaub nicht, dass man hier glas oder was repairen wird.
Sinnvoll ist neuer Offen. Das ist sehr alt
oder nur bei Mietschulden?
Er kann nicht kündigen, aber die Kosten gerichtlich geltend machen. Warum willst Du die Rechnung nicht zahlen.
Wie gesagt, melde den Schaden Versicherung und Vermieter und warte die nächsten Schritte ab.
U.A. für so etwas gibt es Haftpflichtversicherungen ..... soweit dieser Herd nicht zu Deinem Eigentum gehört.
Haftpflicht, bei Glasbruch, macht nicht einmal die Allianz, wie zwei meiner Mieter aktuell erleben.
Das Problem ordnet doch die Glasversicherung und gut ist.
Gibt es keine, prüfe den Regress, warum hat Dein Makler Dir diesen Baustein verweigert?
Warst Du damals so klamm und hattest die rd. 25 EUR/Jahr nicht?
Der Versicherung melden und dem Vermieter und gut ist
Wenn überhaupt zahlt die Versicherung nur den Zeitwert - der Herd dürfte mind. 15 Jahre alt sein, Wert= 0.
Macht nicht einmal die Allianz, dafür ist die Glasversicherung zuständig, so deren Mitteilung.