Preiserhöhung in der Verhandlung?

5 Antworten

Der Preis ist frei verhandelbar. Erst wenn es zu einer Einigung mit einer "gleichlautenden Willenserklärung" kommt, ist der Vertrag entstanden.

Du kannst die Karte an jemand Anderen verkaufen.

Und: Du solltest nicht versuchen, solch gestochene Ausdrucksweisen zu verwenden, die du nicht beherrschst:

das die Karte für mich unter Wert ist

Du meinst 'unter Preis'. Die Karte hat einen Wert, der kann nicht drüber oder drunter liegen.

Nach Rechtslage bin ich keine Einigung binde eingegangen

Was für ne Binde? Auf deutsch: Ihr habt euch nicht geenigt.

Wir sind uns auch Konkludent nicht einig geworden

Einig werden sich 2 Personen immer, indem sie konkludent sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bietest deine Karte für 250 € an.
Dann kommt jemand, sagt 50, du bietet 80 an. Das ist ein Preisnachlass von ÜBER 60 % (!!!!) .... also Verkaufen, sollte man noch lernen, vor allem wenn du weißt dass deine Karte bis zu 350 € wert ist.

Maximal 200 € würde ich runter gehen, aber nicht mehr.

Damian312 
Fragesteller
 02.12.2021, 15:10

Naja klug war es definitiv nicht :D. Er hatte plausible Argumente. (Die Karte hatte nicht den perfekten Zustand gehabt).

Aber danke :D

Das ist halt ein sehr neues Gebiet.

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Comp4ny  02.12.2021, 16:04
@Damian312

In diesem Geschäft, werden gerne ahnungslose zu eigenem Nutzen "abgezogen" oder Dinge schlechter gesprochen, als sie sind.

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Verkaufe an den der dir mehr geboten hat. Du hast docvh dem Gegenangebot nicht zugestimmt.

Damian312 
Fragesteller
 02.12.2021, 13:30

Passt. Vielen dank an alle.

@ronnyarmin ich wollte mich nur allgemeiner ausdrücken :D

Trotzdem danke :)

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Nein, ihr habt euch nicht auf einen Preis geeinigt. Zu deiner Sicherheit würde ich dem Typen jetzt schreiben "Danke für dein Interesse, aber ich habe die Karten jetzt jemand anderem angeboten, weil wir ja nicht zusammengekommen sind".