OWiG keine Belehrung?
Ich wurde heute wegen Handy am Fahrrad angehalten (wollte eigentlich nur Uhrzeit checken, aber egal) dann hat mich die Polizei angehalten, mir erzählt warum und dann ein Verwarnungsgeld ausgestellt. Auf den Beleg steht "Sie haben nach einer Belehrung zum Weigerungsrecht erklärt, mit dem Verwarnungsgeld einverstanden zu sein." Dies habe ich jedoch nie gemacht, ich würde weder belehrt, noch gesagt, dass es ein Weigerungsrecht gibt. Kann ich jetzt gegen das Verwarnungsgeld vorgehen, sind schließlich 55€ und ich bin noch Schüler?
6 Antworten
Und die Polizisten haben auch nicht einen Satz gesagt in die Richtung: "Das können Sie jetzt annehmen oder wir schicken es per Post zu." ? Damit wärst du über die Alternative belehrt worden.
Die Belehrung ist nur relevant wenn du dich äußern solltest. Ansonsten ist diese irrelevant und muss auch nicht getätigt werden.
Das Verwarngeld hast du angenommen, sonst hättest du jetzt nicht diesen Bescheid in der Hand.
Alles in Ordnung.
Nö, ist nicht egal, wer das Ding nicht dabei hat, muss auch nichts bezahlen.
Wissen eigentlich auch die Schüler, denn in der Schule ist es doch ebenso.
Und erzählt haben die Ordnungshüter ja einiges, so die Frage. Versuche der Bußgeldstelle zu erklären, das dem nicht so war.
Klar kannst du dagegen vorgehen. Dann wird halt ein offizielles Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und du zahlst zu den 55 Euro auch noch die Verwaltungskosten.
Kleiner Tipp: Billiger wird es nicht.
Einspruch einlegen, der nichts bringt. Einfach daraus lernen dass Handy beim Fahrad-fahren nicht zu benutzen