Was passiert, wenn ich geblitzt werde, die Hand vorm Gesicht halte? Wäre das eine Ordnungswidrigkeit oder kommt man damit durch?
17 Stimmen
11 Antworten
weil der bußgeldbescheid dann an die adresse die für das kennzeichen des fahrzeugs registriert ist geht.
Dann möchte ich wissen, wieso schon etliche Firmen dann schon Bezahlen durften. Ich weiß es gibt das Recht für den normalen Bürger den man immer am Haken hat in solch einem Fall und dann gibt es das Recht für Spitzfindige Rechtsverdreher und zu guter letzt das Recht für Polizei Beamte, Manager und Politiker. Aber immer wird vorgegaukelt, vor dem Gesetz sind alle gleich. Von Wegen.
Das kann höchstens zufällig so sein. Ist der Fahrer tatsächlich nicht erkennbar, geht gar kein Bescheid raus.
Post bekommt zunächst trotzdem immer der Halter
Ist der Fahrer erkennbar und laut Foto offensichtlich nicht der Halter, wird dieser aufgefordert, den Fahrer anzugeben. Verweigerungsrecht hat er nur bei Verwandten 1. Grades und die werden dann recht schnell - mit diesem Fotoabgleich - ermittelt.
Da sind sie besonders dann hinterher, wenn es Probezeitmaßnahmen geben könnte.
Wohkgemerkt betreibt man diesen Aufwand nur im Bereich des Bußgeldes. Bei Verwarnungen sind sie zufrieden, wenn gezahlt wird.
Gruß S.
Dürfte schwierig werden, weil ich nicht glaube, dass du schnell genug reagierst.
Bist du Halter des Fahrzeugs? Dann kommt die Post natürlich zu dir oder eben zu einem anderen Menschen, der das nicht wirklich gutheißt und dich dann u.U. verpfeift, allein schon weil er keine Lust auf Fahrtenbuch-Zwang hätte.
aus § 23 StVO
4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
zunächst wird der, dem das Fahrzeug gehört per Nummernschild in die Haftung genommen. der kann das weitergeben an den, der zu der Zeit das Auto gefahren hat, oder es als gestohlen melden.
wenn bei einem Blitzer kein Fahrer direkt ermittelt werden kann, kriegt der Halter den Brief
...Und der wiederum nicht sich darauf erkennen kann. Wer ist da gefahren? Hat da jemand sich mein Auto geliehen...? Erinner mich gar nicht mehr...
Und damit besteht die Möglichkeit, daß jemand unschuldiges bestraft würde. Allerdings greifen dann Maßnahmen wie verpflichtende Fahrtbuchführung für die Zukunft...