Nachts kein Fahrradlicht - Ist das in folgenden Fällen eine Ordnungswidrigkeit?
- Die Batterie meines Fahrradlichts wird unter der Fahrt leer - Kein Licht mehr
- Mein Fahrradlicht wurde mir gestohlen, also muss ich ohne heimfahren
- Das Fahrradlicht fällt runter und ich finde es nicht mehr, also muss ich ohne weiterfahren
Handelt es sich in folgenden Fällen immernoch um eine Ordnungswidrigkeit (wenn sie in der selben Nacht passiert sind)?
(Alle drei Dinge sind mir schon passiert, also finde ich die Frage echt interessant. Stundenlang heimgehen ist nämlich keine Option, auch wenn es eine Ordnungswidrigkeit wäre - Aber ich hoffe mal es ist dann keine mehr, deswegen die Frage)
10 Antworten
Wenn dein Licht nicht geht,oder ausfällt darfst du im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad / Fahrzeug nicht bei Dunkelheit oder widrigen Wetterverhältnissen fahren / mußt du deine Fahrt unterbrechen.... Basta. Die Gründe sind irrelevant.
Jede Fahrt ohne Licht, im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl es die Wetterverhältnisse erfordern, ist eine owi
Es ist immer eine Ordnungswidrigkeit. Du bringst dich und andere unnötig in Gefahr. Der Gesetzgeber erwartet von dir, dass du Alternativen nutzt.
Drecks Deutschland. Richtiger Sch*ss diese Regelung.
Dieser Wutausbruch sollte wohl besser an Dich gehen.
Lebt nicht hier, kostet Geld was ich nicht habe.
Ich muss dann eh schon 10 Euro für ein neues Fahrradlicht ausgeben, da kann ich nicht noch 15 Euro für ein Taxi ausgeben - Da geh ich doch pleite, so oft wie mir das Licht gestohlen wird.
Oder müsste das Taxi dann der Dieb des Fahrradlichts zahlen?!
Dann würd's gehen, ja.
Aber wenn der nicht gefunden wird, was tun, bleibt das Taxi dann unbezahlt?
Zum einen stiehlt er dir Sachen, die muß er zurück geben/ersetzen, zum anderen entsteht dir ein Vermögensschaden (Taxigebühren, von Dir zu verauslagen ) und den muß der Dieb ebenfalls ersetzen.... Wenn er denn gestellt wird.
Und wenn er nicht gestellt wird? Zahlt es mir der Staat oder habe ich dann Pech gehabt und muss selber dafür aufkommen?
Weil einen betrunkenen zu finden der mal eben ein Licht mitgehen lässt ist garnicht so leicht, wenn nicht gar unmöglich.
Fahren bei Nacht ohne Licht ist eine Ordnungswidrigkeit.
Und dabei ist es völlig egal, welche Ausrede du hast...!
Der Grund / die Ursache ist unerheblich, da du trotzdem ohne Licht unterwegs bist. Deshalb immer JA!
Ja, das ist logischerweise eine Owi.
Du musst absteigen und schieben!
Auf der Parkbank schlafen ist da aber die einzige Alternative.
Drecks Deutschland. Richtiger Sch*ss diese Regelung.
Ich finde die Strafe des "Ohne Licht Fahren" sollten sie auf den Dieb des Lichtes übertragen, und nicht auf mich. Für mich ist das ja der einzige Weg heimzukommen.